Kassenminus 250 euro, keine Mankozahlung?

2 Antworten

Verrechnung mit Arbeitslohn ist nicht erlaubt

Die Vergütung des Arbeitnehmers unterliegt einem besonderen Schutz. Die §§ 850 – 850i ZPO regeln den besonderen Pfändungsschutz des Arbeitseinkommen des Arbeitnehmers. Danach ist es grundsätzlich so, dass der Arbeitgeber gegen den Lohnanspruch des Arbeitnehmers nicht mit eigenen Ansprüchen, zum Beispiel auf Schadenersatzaufrechnen kann, sofern die Lohnansprüche einer Pfändung nicht unterworfen sind. Faktisch heißt dies, dass der Arbeitgeber im Normalfall dem Arbeitnehmer immer den Lohn, der unpfändbar ist, auszahlen muss, auch wenn er Gegenansprüche hat.

Keine Haftung für Kasse ohne Pflichtverletzung
Fehlt es an einer wirksamen Vereinbarung kommt auch eine verschuldensabhängige Haftung nicht in Frage. Der Arbeitnehmer schuldet regelmäßig nur die Dienstleistung und nicht den Erfolg. Das Risiko
der Schlechtleistung liegt mithin im Bereich des AG.

Haftung mit Manko-Abrede nur bis zur Höhe des Vereinbarten Manko-Betrages
Wann ist ei­ne ar­beits­ver­trag­li­che Man­ko­ab­re­de wirk­sam? Die Haf­tung des Ar­beit­neh­mers für Kas­sen­fehl­bestände aus der Man­ko­ab­re­de darf nicht höher sein als die Sum­me der er­hal­te­nen Man­ko­gel­der, d.h. die Sum­me der er­hal­te­nen Man­ko­gel­der be­grenzt die Haf­tung (BAG, Ur­teil vom
17.09.1998, 8 AZR 175/97, Rn.67).  Erfüllt ei­ne Man­ko­ab­re­de nicht die o.g. Vor­aus­set­zun­gen, ist ei­ne Haf­tung des Ar­beit­neh­mers für Kas­sen­fehl­bestände nicht aus­ge­schlos­sen. Sie er­gibt sich dann aber nicht aus der Man­ko­ab­re­de als der recht­li­chen An­spruchs­grund­la­ge, son­dern aus den all­ge­mei­nen recht­li­chen Re­ge­lun­gen zur Ar­beit­neh­mer­haf­tung. In­fol­ge­des­sen muss der Ar­beit­ge­ber dem Ar­beit­neh­mer ein Ver­schul­den für die
Ent­ste­hung des Fehl­be­stan­des nach­wei­sen, und die Haf­tung des Ar­beit­neh­mers ist auch dann, wenn dem Ar­beit­ge­ber die­ser Ver­schul­dens­nach­weis
ge­lingt, zu­guns­ten des Ar­beit­neh­mers er­heb­lich ein­ge­schränkt.

Tsja Diebstahl, häste Polizei holen müssen. Die dürfen auch Leute durchsuchen. Jetzt wär das halt schwierig da noch was festzustellen. Bin aber auch der Meinung, das da die Chefin hätte tätig werden sollen.