Kassenbon falsch zu meinen Gunsten?
Hallo,
wenn ich in einem Laden nach dem getätigten Kauf durch einen Blick auf den Kassenbon merke, dass eine falsche Position berechnet wurde und der Kassiererin dann auffällt, dass das zu meinen Ungunsten geschehen ist und mich auffordert, den restlichen Betrag den ich aufgrund ihres Fehlers nicht gezahlt habe nachzuzahlen, ist das dann rechtens von Seiten des Ladens? Also, muss ich das nachzahlen oder ist das dann das Problem des Ladens bzw der Kassiererin? Wozu würde eine Weigerung zur Zahlung der Differenz im Nachhinein führen? Mich interessiert, wie diese Fälle vom Gesetz her gesehen werden.
Mir ist das jetzt schon 2x passiert beim Kauf von Obst. 1x ne Ananas und 1x Weintrauben. Ich hab gestutzt und den Kassenbon vorgezeigt und sie meinten "och guck, du hast zu wenig bezahlt, dann gib mal noch xy€" und ich habe mich jedes Mal hinterher geärgert. :-/
Grüße
3 Antworten
du reklamierst ja auch einen Fehler, sollte sich dann aber herausstellen dass du definitiv zu wenig bezahlt hast, so must du nachzahlen.
Gehst du allerdings nach Draussen und willst dann später reklamieren - dann wird Sie Pech gehabt haben
Das Geld fehlt ihr bei der Endabrechnung in der Kasse.
Ja glaubst du ernsthaft, deine Ehrlichkeit würde mit einem Geschenk belohnt?
Es ist für mich selbstverständlich, zu reklamieren, wenn etwas falsch ist. Ganz egal, ob zu meinen Gunsten, oder Ungunsten.
Naja du hättest es ja eig eh bezahlen müssen. Ich denke schon, dass du dazu verpflichtet bist.