Kaskoschaden netto auszahlen lassen, Fahrzeug wurde günstiger repariert: Anspruch auf MwSt.-Zahlung?

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Währ sehr schön klappt aber nicht .. denn du hättest mehr bekommen wie dein Anspruch ist und das ist nach den Versicherungssatzungen nicht zulässig.. Des weiteren unterliegst du der Schadensminderungspflicht und wenn du eine niedrige Rechnung einreichst kann die Versicherung zuviel bezahltes Geld zurückfordern..

Du kannst sogar einen geringfügig höheren Betrag einfordern wenn dein Rechnungsbetrag die kalkulierten kosten übersteigt bis zu 10 % akzeptieren die Versicherer idR. ::: wenn eine entsprechende rechnung eines autorisierten Fachbetriebes vorgelegt wird und auch repariert wurde.,. dann bekommst du auch die MwSt daraus erstattet. Joachim

Nein, du hast die Wahl: entweder du rechnest mit dem Kostenvoranschlag ab (und bekommst keine MwSt) oder du reichst die Rechnung ein und bekommst diesen Betrag (inkl Steuer). Eine Kombination geht nicht

phil123 
Fragesteller
 20.01.2015, 18:54

Der Kostenvoranschlag (= das Gutachten des von der Versicherung beauftragten Gutachters) wird ja mit der Begründung abzgl. der MwSt. ausgezahlt, dass eben keine Steuer angefallen ist. Nun ist diese ja aber durch die von einer Werkstatt vorgenommene Reparatur tatsächlich (wenn auch geringer) angefallen und in einem solchen Fall (z. B. ja auch, wenn man selbst repariert und die Ersatzteilkosten nachträglich per Rechnung einreicht) muss doch die Versicherung auch die angefallene (und zuvor einbehaltene) MwSt. anteilig auszahlen! Also müsste das doch in meinem Fall auch gehen, oder nicht?

SaVer79  20.01.2015, 19:11

Nein, auch wenn man nachträglich irgendwelche Rechnungen einreicht, wird nur dann Mehrwertsteuer erstattet, wenn die Rechnungssumme gleich der Summe aus dem Gutachten ist, sich der auszuzahlende Betrag durch die Steuer also erhöht. Ist der Rechnungsbetrag inklusive Steuer geringer als der in Gutachten genannte, so gibt es kein zusätzliches Geld

hallo, ich möchte Dir meine Erfahrungen dazu sagen(keine Halbwahrheiten, aber auch keine §). Bei einer Reperatur oder einem Ersatzwagenkauf mit MWSt.innerhalb von 2 Jahren, erhälts du die MWst aus diesem Betrag rückerstattet. Falls du nur eine teilweise Reperatur des Schadens, bzw. eine "behelfsmäßige" Reperatur des Schadens gemacht hast, (Reperaturrechnung liegt unter Gutachterrechnung) dann bekommst Du sicher auch keinen Abzug wegen der Schadensminderungspflicht.