Karenzzeit bei roter Ampel bis zu einer Sekunde?

7 Antworten

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Tolle Formulierung mit der "Karenzzeit".

Ist aber trotzdem FALSCH.

Strafbar ist es nicht, denn dann müsste das Strafgesetzbuch in Anwendung kommen. Rote Ampeln missachten ist eine Ordnungswidrigkeit und wird mit einem Bußgeld geahndet.

Mal zu der Karrenzzeit, die hängt von der Ampel ab, und zwar ist hier der Abstand zwischen Haltelinie und Kontaktschleife ( Piezosensoren ) maßgebend. Der Abstand ist bei jeder Ampel anders. Es gibt zwar die Zeit von 0,3 Sekunden welche die Ampel Rot sein muss bevor ausgelöst wird, aber fest zementiert ist die nicht. Die könnte man als Karenzzeit betrachten. Bei anderen Arten der Überwachung gibt es die Zeit nicht. Rot ist da Rot. Den Lappen verlieren kann sehr schnell gehen. Es gibt bei einfachen Tatbeständen nur einen Punkt, hier die Tatbestände

137612 Sie missachteten als Radfahrer das Rotlicht der Lichtzeichenanlage. § 37 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 132 BKat; § 3 Abs. 6 BKatV A -Verstoß 1Punkt 45,00€

137624 Sie missachteten als Radfahrer das Rotlicht der Lichtzeichenanlage. Die Rotphase dauerte bereits länger als 1 Sekunde an. § 37 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 132.3 BKat; § 3 Abs. 6 BKatV A -Verstoß 1Punkt 100,00€

bedeutet aber für einen in der Probezeit Nachschulung beim Erstenmal. Für andere, wenn es mehrere gleiche Verstöße sind, kann die Führerscheinstelle die Eignung zum führen von Kraftfahrzeugen in Frage stellen. Das bedeutet dann MPU auch weit unter der 18 Punktegrenze.

Noch das Gelblicht, auch hier kann es ein Bußgeld geben.

137006 Sie missachteten das Gelblicht der Lichtzeichenanlage, obwohl Sie gefahrlos hätten anhalten können. § 37 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; -- BKat ( A - 1) 10,00€

Oder wenn jemand zu früh los fährt. 137000 Sie missachteten das Rotlicht in Verbindung mit dem Gelblicht. § 37 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; -- BKat ( A - 1) 15,00€

Es gibt zwar die Zeit von 0,3 Sekunden welche die Ampel Rot sein muss bevor ausgelöst wird, aber fest zementiert ist die nicht.

Worauf berufst Du Dich da?

Ich kenne keine Karenzzeit.


Wäre es nicht besser gewesen (auch) die Tatbestände für KFZ zu zitieren?

@Crack

da der OP ja nix von KfZ geschrieben hat und auch nicht die Bussgeldbeträge wissen wollte, finde ich hätte auch ein Link auf den BKat gereicht.

Die Karrenzzeit kommt daher, dass das Messgerät erst scharf geschaltet sein darf, wenn die Ampel sicher rot ist. Dass wird in den Eichvorschriften stehen...

@espressionant

Von Radfahrern hat er ja auch nichts geschrieben...

Eine Karenzzeit gibt es nicht. Bereits ab 0,01 sek ist ein Rotlichtverstoß nachweisbar.

@Crack

Bei konventionellen Glühlampen reichen 0,01s noch nicht mal aus um volle Helligkeit zu erreichen. Und 100ms Messequipmentdifferenz sicher zu unterschreiten ist eine nette Ansage.

In 100ms bewegt sich ein 50km/h schnelles Auto etwa 13cm. Bei einer 30cm Induktionsschleife ist damit die Spannungsänderung noch nicht voll abgeschlossen. Daraus ein sicheres Signal zu entnehmen halte ich für mutig. Aber bei ganz modernen Equipment könnte das durchaus gehen. Aber man kann ja auch Geschwindigkeiten längst deutlich besser als 1% messen und trotzdem gibt man 3% Toleranz....

Im übrigen, etwas neues zu Lernen ist nicht ehrenrührig ;-)

@espressionant

Im übrigen, etwas neues zu Lernen ist nicht ehrenrührig ;-)

Freut mich wenn ich helfen konnte...

@Crack

..na Einbildung ist auch eine Bildung.

Schade, dass Du nichts lernen willst. Aber Danke Dir für die Korinthen...

@espressionant

nein, Espressionant, du bist auf den Holzdampfer.

Die Latenz beim Einschalten des Leuchtmittels ist in den technischen Datenblättern bereits berücksichtigt.

Außerdem: 2 bis 3 Sekunden Gelbphase sollten ausreichen, das Rote Licht zu erwarten !

@Ulaanbaatar

Leute die eine Frage stellen und hinterher meinen mehr Ahnung zu haben als die Anderen sind superklasse. Willst Du uns verars---en?

Aber wie gesagt ich lerne gerne dazu. Bitte poste doch mal den Link auf so ein Datenblatt.

Die Gelbphase ist in Deutschland natürlich auch geregelt. Es gibt doch die „Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA)“

In der Regel beträgt die Gelbzeit drei Sekunden bei zulässiger Geschwindigkeit von 50 km/h, vier Sekunden bei 60 km/h und fünf Sekunden bei 70 km/h.

@espressionant

da der OP ja nix von KfZ geschrieben hat

lese mal die angegebenen Themen, da steht Führerschein!!

oder brauchst du für das Fahrrad einen Führerschein??

Eindeutiges Jein auf diese Frage!

Bei dreifarbigen Ampeln gilt => schon bei Gelb muss man halten. Ist die Gelbzeit für die Geschwindigkeit lang genug (also bei nicht defekten Ampeln immer), dann muss man schon halten, wenn die Ampel noch gar nicht rot ist. Die von Teemaa erwähnte Karenz-zeit ist nur eine technische Notwendigkeit. Zudem leigen die Messspulen in der Kreuzung und bei Tempo 50 legt man in 0.3sec etwa 4m zurück.

Etwas anderes gilt bei zweifarbigen (Rot/Grün) ampeln. Da diese keine Gelbphase haben muss es eine Karrenzzeit geben. Man muss ja sicher anhalten können! Dafür muss der Gesetzgeber eine Zeit von etwa einer Sekunde Reaktionszeit und eine Fahrzeit von 2 bis 3sec für den Bremsweg lassen. Fahrradbremsen dürfen ja deutlich schlechter sein als KfZ-Bremsen, da die StVZO hoffnungslos veraltet ist.

Zudem leigen die Messspulen in der Kreuzung und bei Tempo 50 legt man in 0.3sec etwa 4m zurück.

Messspulen? Piezosensoren?

Es sind einfache Induktionsschleifen die zwischen Haltelinie und Schutzbereich der Ampel in die Fahrbahn eingelassen sind.

@Crack

eine Induktionsschleife kann man auch als Messpule bezeichnen, wie gemessen wird ist aber eigentlich egal. Wenn es Dir lieber ist: Induktionsschleife...

Wichitg ist, dass sie später auslösen müssen, als der Umschaltzeipunkt der Ampel, da ein Messfehler nicht zu Lasten des Beschuldigten ausgehen darf. Mit besseren Equipment (zB LED vs Halogen) kann diese Zeit natürlich verkürzt werden.

Ausserdem liegt die Messeinrichtung gewöhnlich hinter der Haltelinie. Die Zeit, die man normalerweise für diese Strecke braucht muss auch eingerechnet werden.

@espressionant

Die Zeit, die man normalerweise für diese Strecke braucht muss auch eingerechnet werden.

Nein. Denn bei Gelb ist an der Haltelinie zu halten.

Wer also bei Rot noch die Haltelinie überfährt fährt praktisch erst dann in den Überwachungsbereich hinein.

@Crack

naja, aber eine Gelblichtverletzung wird anders belangt und muss auch anders nachgewiesen werden. Einfache Haltelinienüberschreitung reicht da nicht aus.

Auf eine Rechthaberdiskussion habe ich heute aber keine Lust. Wenn Du meinst mehr Ahnung zu haben, bitte, nur zu...

@espressionant

Espressionant, schaue Dir bitte die anderen Beiträge von Crack an, dann dürfte Dir klar werden, dass er Ahnung hat.

@Ulaanbaatar

habe ich doch gar nicht abgestritten, Da ich mitunter auf ähnliche Fragen antworte wie Crack, kenne ich doch seine Antworten. Und ab und zu antworte ich dann nicht mehr, weil seine Anmerkungen schon korrekt waren. Ich habe durchaus Achtung vor ihm.

Dass Cracks Wissen aber begrenzt ist, kannst Du zB hier nachlesen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Induktionsschleife
es steht explizit Spule drin, so habe ich das auch im Studium gelernt, aber es sind jetzt genug Korinthen verbreitet um das nicht breitzutreten. Ich lerne gerne neues hinzu und das passiert auch oft genug, aber jetzt nicht gerade in diesem Faden...

Nein, das stimmt nicht, aber es gibt folgenden Unterschied: Unter 1 Sekunde = einfacher Rotlichtverstoß, über 1 Sekunde = qualifizierter Rotlichtverstoß. Punkte gibt es in beiden Fällen, auch Geldstrafen, im 1. Fall aber weniger. Im 1. Fall außerdem kein Entzug der Fahrerlaubnis (Führerschein).

Bitte nicht die Begriffe verwechseln!

Geldstrafen werden bei Straftaten verhängt, bei OWi´s sind es Bußgelder.

Und es droht auch kein Entzug der Fahrerlaubnis sondern ein Fahrverbot.

Bei Gelb muß man auf das nächste Zeichen warten.

Eine Karenzzeit gibt es nicht.