Kaputte Fenster, Vermieter reagiert nicht

5 Antworten

Die Probleme sind so gravierend, dass Sie ohne anwaltliche Hilfe nicht weiter kommen. Falls Sie nicht rechtsschutzversichert sind, sollten Sie sich beim Amtsgericht einen s.g. Beratungshilfeschein holen. Damit können Sie dann einen Fachanwalt Ihrer Wahl aufsuchen und sich beraten lassen. Mit dem Schein kostet Sie der Anwalt zuerst einmal nichts. Wenn Sie aber bereits im Mieterverein sind, sollten Sie sofort dort vorstellig werden. Bei den geschildertten Problemen besteht bestimmt die Möglichkeit, die Miete zu mindern. Wie und in welcher Höhe, das sollten Sie den Fachleuten überlassen.

Vorsicht mit der Mietminderung! Besser Zahlung der Miete unter Vorbehalt.

Heizung ist im Sommer verzichtbar und unnötig, die Warmwasserversorgung MUSS aber funktionieren.

Die Feuchtigkeit zwischen den Scheiben ist schädlich für Deine Heizkostenrechnung, dies MUSS der Vermieter unbedingt beseitigen (bei Warmmiete aber wohl nicht so relevant).

Du solltest Dich einem Mieterverein anschließen oder Dich juristisch beraten lassen.

Sonst wirst Du gegen einen senilen Vermieter, der während seines Urlaubs das Warmwasser abdreht, nicht durch kommen.

Senil = Greisenhaft. Das muss in diesem Fall nicht zutreffen.

Wieso zieht ihr denn in eine Wohnung ein, wenn bereits die Fenster vorher kaputt sind. Das ist ja keine Kleinigkeit, die man selbst in Vorwegnahme reparieren lassen kann. Ist der zustand der Fenster denn bei der Wohnungsübernahme protokolliert worden? Wurde ein Austausch vereinbart?

Kaputte Fenster und kein warmes Wasser sind Gründe die Miete zu kürzen, nachdem man dem Vermieter eine Frist zur Verbesserung gegeben hat. Lass dich da aber von einem Anwalt oder dem Mieterschutzbund beraten, damit du auf der sicheren Seite bist.

Das nicht schliessende Fenster und Heizungsausfall sind Mängel, die man unter Fristsetzung behoben verlangt und ankündigt, danach einen Fachbetrieb mit Instandsetzung zu beauftragen und den Rechnungsbetrag von der Miete abzuziehen.

Warmwasserversorgung ist dauerhaft und durchgängig bereitzustellen, allerdings lohnt sich bei 2 Tagen weder Mangelbeseitigung noch Mietkürzung.

Hier fordert man ihn auf, die Gebrauchsüberlassung vetragsgerecht zu gewähren oder man würde beim nächsten Ausfall eine beheizte Pension mit heißer Dusche buchen und dies von der Miete abziehen.

Die Fußbodenheizung wäre nur ausdrücklich mitvermietet oder als einzige Heizung des Raumes als Mangel instandzusetzen. Sagen kann er da viel.

Das Schild seiner Werkstatt mit "7 Tagen Lärm und Gestank" und "2 Zimmer an einer Bundesstraße" dürfte dir bei Besichtigung und Mietvertragsschluss bekannt gewesen sein - wieseo soll er das ausdrücklich noch erwähnen?

G imager761