Kapitalertragsteuer zurückerhalten ohne Steuererklärung?
Wenn bei einem Rentner, der eigentlich keine Steuererklärung mehr abgibt, bei einer Kapitalanlage Steuern abgezogen wurden, kann er diese auch irgendwie ohne eine Steuererklärung zurückbekommen?
6 Antworten

Wenn die Kapitalerträge bei der Bank nicht freigestellt wurden, also von der Bank in Abzug gebracht wurden, kann die Erstattung durch das FA nur mit Steuererklärung erfolgen.

Seit wann gibt ein Rentner keine Steuererklärung ab? Einkommen kann doch auch ein Rentner erzielen. Es gibt 7 Einkommensarten in Deutschland, z.B. aus Vermietung und Verpachtung, oder eben aus Kapitalerträgen z.B. infolge Verzinsung, natürlich ist auch ein Rentner diesbezüglich Einkommensteuerpflichtig und sollte damit, wenn er meint, auf irgendwelche Art und Weise Steuerrückerstattungsrechte zu haben, eine Steuererklärung abgeben

Vorher sollte ein Freistellungsauftrag bei der Bank eingereicht werden, dann wird die ausgewiesene Kapitalertragssteuer, sofern sie im Limit der Freibetragsgrenze liegt, nicht einbehalten.
Die Banken sind aber neuerdings stets verpflichtet, die Höhe der zu erwartenden Kapitalertragsteuern dem Kontoinhaber schriftlich oder sonstwie zur Kenntnis zu bringen. Liegt kein Freistellungantrag vor, wird sie eventuell einbehalten.
Möglichkeiten der Rückforderungen aus eigentlich "zu Unrecht" einbehaltener Kapitalertragssteuer der Vorjahre sind mir nicht bekannt.
Lerne aber immer gerne dazu.

Möglichkeiten der Rückforderungen aus eigentlich "zu Unrecht" einbehaltener Kapitalertragssteuer der Vorjahre sind mir nicht bekannt.
Also da bist du leider total falsch informiert! Bis zum 31.12.2015 kann immer noch eine Einkommensteuererklärung für das Jahr 2011!!! abgegeben werden beim Finanzamt zur Rückerstattung zuviel einbehaltener Kapitalertragsteuer!

Hi familychief,
also eine zuviel einbehaltene Kapitalertragssteuer kannst du nur durch eine Einkommensteuererklärung rückerstatten lassen! Dabei gilt für das Jahr 2011 als letzte Abgabefrist der 31.12.2015!
Also fast 4 Jahre Zeit, falls du nicht zur Abgabe verpflichtet bist!
(Siehe hierzu auch die Bildanlage)
Gruß siola55


Nein! Rentner mit sogenannter Nicht-Veranlagungsbescheinigung, müssen für die Rückerstattung des Steuereinbehalts eine Steuererklärung abgeben. Vielleicht wurde vergessen, der Bank eine Freistellung für die Kapitaleinkünfte zukommen zu lassen.