Kapital LV Generali leistet n. Stilllegung KEINE Teilauszahlungen

8 Antworten

Hallo an Alle, die mir so eifrig geantwortet haben. Vielen Dank. Fakt ist: wir sind verheiratet (beide 35)+ zwei kleine Kids und haben ein Eigenheim abzuzahlen.

Wir haben auch noch eine andere Kapital-LV stillgelegt... bei einem anderen großen Versicherer - und dort bekommen wir auch unsere Teilauszahlungen, selbstverständlch viel geringer als zuvor, aber immerhin liegt das Geld nicht nur so rum. Deshalb war ich etwas stutzig, wg. den zurückgehaltenen Teilauszahlungen der Generali.

Übrigends: Wir haben bereits eine Risiko-Lebensvers., "kleine" jährl. Einzahlung - aber im Falle eines Falles - Große Wirkung.

Es sieht so aus, als wenn wir keine andere Chance haben, als Stillzulegen und auf die Teilausz. zu verzichten... :o((

Vielen Dank nochmals für Eure Ratschläge! Liebe Grüsse Christine

Schön, daß Ihr ein Eigenheim habt. Ich wünsche Euch, daß Ihr es auch in Zukunft abzahlen könnt! Könnt Ihr mit den ganzen Rückkaufwerten alles abbezahlen? Das wäre wohl die beste Lösung. Wißt Ihr, was das Geld in der Lebensversicherung macht? Wo es investiert ist? Beschäftigt Euch damit. Denn in der Regel investieren die Lebensversicherungen die angesammelten Beiträge überwiegend in Staats- und Bankanleihen, also z.B. auch in griechische, wobei das egal ist. Woanders sieht es auch kaum besser aus.

Kündigen nicht, Beitragsfrei stellen ist o.k. damit wird der Vertrag sozusagen ruhig gestellt, Geld bleibt drin, es wird eine beitargsfreie Versicherungssumme neu berechnet ( müßt ihr mitgeteilt bekommen, ist die Summe, die bei Tod ausgezahlt werden würde trotz Beitragsfrei) und der Rückkaufswert wird ebenfalls ausgewiesen ( Ändert sich jedes Jahr). Damit ist der Vertrag alt ausgesetzt und diese neuen Rahmen gesteckt. Wenn Ihr ( Mind. nach 12 Jahren wegen der Steiuer!!) sagt - nun ganz Schluß, Geld raus - dann wird der Rückkaufswert ( abzüglich Gebühren, kann man mit einem Anruf bei der Versicherungsniederlassung erfragen) ausgezahlt. Die Ratschläge immer einen Makler zu fragen finde ich persönlich weit hergeholt, diese wollen auch Geld verdienen .... Grüße Tom

halli hallo, blöde geschichte, ausnahmsweise aber mal nicht die schuld von der versicherung. ihr habt es hier wohl mit einer ganz einfach geschichte zu tun. die generali sagt, ihr bekommt die teilauszahlung nur unter den umständen, dass ihr bis da und dahin zahlt und ab dann so und so viel bekommt. und so ist es im vertrag festgeschrieben. vertrag kommt ja bekanntlich von vertragen und nun wollt ihr den vertrag vorzeitig abändern und das nicht in bezug auf die laufzeit oder die versicherten personen, sondern bezogen auf die zahlung. ihr zahlt also nicht weiter ein und wollt aber trotzdem eine ausschüttung...du siehst, rein logikmäßig passt da was nicht. die generali ist genauso wie andere versicherungsgesellschaften natürlich darauf angewiesen, so viel geld wies nur geht, im haus zu halten, damit sie mit den zinsen gewinne einfahren können. das ist normal und auch richtig so (von den jährlichen zinsgewinnen müssen übrigens alle vu's in deutschland per gesetz über 92% an ihr versicherungsnehmer zurückausschütten). wenn nun also in eurem vertrag festgeschrieben steht, dass ihr das geld bekommt, wenn ihr eure prämie zahlt und ihr zahlt die prämie nicht, bekommt ihr auch keine teilauszahlung. ich würde dir dazu raten,wenn ihr sie stillegen wollt, dies zu tun und das geld bei der generali bis zum ablauf liegen zu lassen. es gibt noch einen weiteres punkt, den ihr beachten solltet; die beiden verträge sind vor 2003(oder 2004?) geschlossen, das bedeutet, die sind beide steuerfrei (also die kapitalerträge). was ihr macht, ist euch überlassen, ich würde die beiden veträge weiter betreiben und einzahlen, denn das geld, was ihr dann rausbekommt, habt ihr nahezu steuerfrei auf die kralle und könnte die gesamte summe dann in einer sofortrente anlegen. da könnt ihr euch von anderen gesellschaften angebote einholen, aber ich denke, wegen besagten punkt, dass die generali das geld bestimmt gern im haus halten möchte, könntet ihr auch glück haben, dass sie euch dann von da aus schon ein gutes angebot dafür unterbreiten. ich hofe, ich konnte dir helfen, grüße.

Bezogen auf die bestehenden Verträge sicherlich richtig!

Die Teilauszahlungen können nur bei Vertragsgemäßen Verlauf erfolgen, das Geld muss ja ERARBEITET werden. Wenn die Verträge stillgelegt werden (Vertragswidriger Verlauf) kann eben keine zugesagte Teilauszahlung erfolgen. Auch Du hälst Deine Zusagen zu diesen Vertrag durch die Stlllegung nicht ein.

Wenn Ihr eine andere, sinnvollere Möglichkeit habt, als in eine Kapitallebensversicherung zu investieren, und Euch damit besser fühlt, solltet Ihr das tun.

Der erwähnte Garantiezins wird nur auf den Sparanteil berechnet, der in etwa 70% (abhängig von verschiedenen Faktoren) beträgt. Macht 2,98 %. Das liegt unter der 30jährigen durchschnittlichen Inflationsrate von 3,2 %. Könnte man als "Geld zum Fenster rauswerfen" bezeichnen.

Zu berücksichtigen sind jedoch ggs. wichtige Risikokomponenten wie Hinterbliebenenvorsorge. Kann diese woanders wieder besorgt werden? Gesundheitszustand ist dabei wichtig.

Wenn Teilauszahlungen in den AVB festgelegt sind, gelten diese für die Konstellation des Vertragsabschlusses, so wie vereinbart, nicht anders. Das habt Ihr so unterschrieben.

Zwei Möglichkeiten: entweder komplett kündigen und auszahlen lassen oder verkaufen.

Zu den besseren Möglichkeiten der Anlage. Es wird sehr viel erzählt, hohe Renditen, bla bla bla. Wichtig ist, mit der Verzinsung einer Anlage steigt das Risiko. Das gilt fast ohne Ausnahme. Aber auch niedrig verzinsliche Möglichkeiten, wie Staatsanleihen oder Lebensversicherungen können trotz Garantiezins Totalverlust erleiden.

Ihr solltet genau verstehen, mit was bei einer alternativen Anlage eine Verzinsung erreicht wird. Heute kann man sicher sagen, es muß ein realer, physisch vorhandener Sachwert sein, der auch in der Zukunft einen Nutzen für Menschen hat. Alle Geldwerte sind hoch gefährdet.

Der Garantiezins für 1998 abgeschlossene Verträge lag bei 4,0 bis 4,25%

@JR0903

und wird derzeit von keinem Versicherer mehr erwirtschaftet...Dann wird er wohl nichts nützen.