Kann Vermieter Mietvertrag zurückziehen?

2 Antworten

Der angebotene Vertrag ist durch die Änderungen nicht zustande gekommen, ergo besteht kein von beiden Seiten akzeptierter Vertrag.

Ob du auf das Zustandekommen hättest vertrauen können und daraus einen Schadenersatzanspruch geletend machen kannst wage ich zu bezweifeln.

Vergiss es und investiere keine Zeit mehr oder lass dich anwaltlich oder beim Mieterverein beraten. Selbst wenn die allerdings wider Erwarten Chancen sehen, willst du das dann übver mehrere Jahre einklagen?

Der angebotene Vertrag ist durch die Änderungen nicht zustande gekommen, ergo besteht kein von beiden Seiten akzeptierter Vertrag.

Die Beseitigung von Tippfehlern und der nachgeholte Eintrag der Anzahl von Schlüsseln bewirken keine Vertragsänderung. Es war ein Mietbeginn zu konkreten Konditionen (Miethöhe, Vorauszahlungen für BK, Mietbegin u.a.) vereinbart. Daran hat / sollte  sich ja nichts ändern.

Der MV hat  also nach wie vor Bestand und muss erfüllt werden wie unterzeichnet.

Ich sehe die Rechtslage so, dass zumindest in der Ausfertigung der Vertrag wirksam ist, wie er ohne die Nachbesserung unterschrieben wurde. Es sei denn, Anderes wurde individuell vereinbart. Eine "Rücknahme" des MV sieht das deutsche Mietrecht nicht vor.

Die Wohnung ist doch in D? Oder?

Danke, Albatros. Das war auch mein Verständnis. Es gab keinerlei Nachbesserung in den Konditionen und volles Einverständnis. Die Wohnung ist in D und der Vermieter schrieb mit einen Tag vorher noch (weil ich bereits Flüge für nächses Wochenende gebucht habe, um alles auszumessen, Küche zu planen etc.), dass wir uns dann treffen und er mir schon vorher den Schlüssel gibt, damit ich rein kann. Ich habe zig Bestätigungen per email und das unterschriebene Vertragsexemplar, wo lediglich die Anzahl der zu übergebenden Schlüssel nicht eingetragen war und ein Tippfehler bestand. Das ist echt alles ziemlich absurd ....

@Bea2019

Die beiden Nachbesserungen tangieren ja nicht den Vertrag an sich. Der bliebe/bleibt deshalb rechtsgültig, zumindest  in der unterzeichneten Fassung. Teile das so dem Vertragspartner nachweisbar mit und bestehe auf Vertragserfüllung und kündige erforderlichenfalls Schadenersatzforderungen an.

@albatros

Danke, albatros. Ich versuche gerade den Austausch auf dem vernünftigen Weg, um die "Kuh vom Eis" zu kriegen. Danke für die Einschätzung!