Kann unterhaltsrückstand gepfändet werden obwohl laufender gezahlt wird?

3 Antworten

Ja, das dürfen die machen. Bei Unterhaltsschulden dürfen die sogar noch weiter gehen wie bei allen anderen Schulden.

Normalerweise gilt ein Pfändungsfreibetrag von ca. 1.030.-€. Hat man Unterhaltverpflichtungen, dann steigt der Freibetrag um den zu zahlenden Unterhalt an. Im Falle eines Kindes steigt der Freibetrag also normalerweise auf ca. 1.400.-€ Nettoverdienst an. Verdient man weniger, dann darf bei einem nicht gepfändet werden.

Bei Unterhaltsrückstand können die aber bis auf 900.-€ alles pfänden was man verdient UND von diesen 900.-€ muss man dann noch den laufenden Unterhalt bezahlen. Diese 900.-€ sind der sog. "Notwendige Selbstbehalt". Dir wird also alles gepfändet bis auf Hartz IV Niveau und von diesem Hartz IV musst du dann theoretisch auch noch den laufenden Unterhalt zahlen.

Ich hatte dieses Problem auch mal. Da hilft gar nichts. Ich habe damals mit der Sachbearbeiterin geredet und ihr gesagt, dass ich so nicht in der Lage bin den aktuellen Unterhalt zu zahlen. Ihre Antwort war "Da muss die Mutter ihres Kindes halt wieder Unterhaltsvorschuss beantragen und das was da aufläuft kommt halt hinten dran an die Pfändung."

Wie sieht es da aus wenn man nicht verheiratet war als das kind zur welt gekommen ist. nun aber eine ehe eingegangen ist. Bleibt man da nicht seinem ehe partner unterhalt verpflichtet.

@lexag

Eine Unterhaltspflicht gegenüber dem Ehepartner gibt es nur nach einer Scheidung. Solange man verheiratet ist hat man keine Unterhaltspflicht gegenüber dem aktuellen Ehepartner.

Das ihr nicht verheiratet wart bedeutet für dich nur, dass du keinen Unterhalt an die Kindsmutter zahlen musst. Was den bereits geleisteten Unterhaltsvorschuss für das Kind angeht ist es total egal, ob du jetzt verheiratet bist oder nicht.

Hast du die Mutter des Kindes geheiratet, oder eine andere Person?

@Panazee

den vater des kindes.

@lexag

Achso. Du bist die Frau des Vaters, dessen Gehalt jetzt auf 900.-€ runtergepfändet wird.

Das Problem ist, dass die Unterhaltsansprüche seines Kindes vor allen anderen Ansprüchen stehen. Also selbst wenn du Ansprüche hättest, was du meiner Meinung nach gar nicht hast, müsste er zuerst die Ansprüche seines Kindes bezahlen und wenn dann noch was übrig wäre kämst erst du.

Dein "Deutsch" ist schwer zu verstehen. Versuch Dich mal klarer auszudrücken.

Ich versuchs dennoch:

Wenn Du eine Zeitlang keinen Unterhalt gezahlt hast, dann bekommt das Kind ja in der Regel Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt. Da der Unterhalt aber ja eigentlich die Angelegenheit des Vaters ist, macht dieser in der Zeit (wo er nicht selber zahlt) natürlich Schulden beim Jugendamt und muss die Auslagen vom Jugendamt wieder zurückzahlen (abstottern geht auch).

Wenn das Amt keinen Unterhaltsvorschuss an das Kind gezahlt hat (was eher unwarscheinlich ist), dann hättest Du trotzdem Schulden bei Deinem eigenen Kind, die Du natürlich auch nachzahlen musst!

Eine Lohnpfändung ist absolut legitim und auch rechtens! Das Kind soll sein Recht ja bekommen!

@Ginger1970

Der rückstand soll ja auch gezahlt werden das Kind bekommt seinen Laufenden Unterhalt. Das jugendamt bei dem der rückstand aufgelaufen ist will nun Pfänden. Nach der Pfändung bleibt aber kein Geld mehr da um den laufenden unterhalt weiter zahlen zu können. Man hatte sich einigen können das wenigstens der laufende unterhalt gezahlt wird damit es nicht zur pfändung kommt.

Ich bitte um verständnis für mein Deutsch aber es ist nun mal eine schwere Sprache.

Zur Hauptfrage:

Ja, natürlich kann gepfändet werden!

Du kannst nur mit Kontoauszügen und Bescheiden bei dem fordernden Jugendamt vorsprechen und um Ratenzahlung bitten.