Kann uns die Hausverwaltung das Aufstellen und Nutzen der Blauen Tonne verbieten?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Nein, natürlich nicht. Wende dich an die Stadtverwaltung, Abtlg. Enntsorgung, und bitte die, dass die der Hausverwaltung mal ordentlich Feuer unterm Hintern machen.

Das Aufstellen von unterschiedlichen Mülltonnen muss gestattet werden. Da hat wohl jemand in der Hausverwaltung einen gefährlichen Sprung in der Schüssel.

Bei der gelben Tonne verlangte die Stadtverwaltung die Zustimmung von Vermieter und oder Hausverwaltung die uns verweigert wurde, habe damals schon bei der Stadtverwaltung angefragt ob die nicht mit der HV reden könnten, die meinten dann nur ich solle versuchen mich mit der HV zu einigen, denke mal das mit der Blauen Tonne die gleiche Aussage kommt ( obwohl da keine Genemigung nötig ist ).

Es gibt ein WEG und eine Teilungserklärung. Darin werden die Aufgaben und Pflichten der HV ganz klar beschrieben. Außerdem habt ihr einen Verwaltungsbeirat, der meist aus drei Personen besteht. Dies sind ebenfalls wie ihr Wohnungseigentümer.

Die Stadtverwaltung kann und darf euch nicht helfen. Ihr seit eine WEG und habt ein Eigentümerversammlung. Diese ist das höchste Organ einer WEG. In der Versammlung wird bestimmt, was in der WEG geschieht. Die WEG besteht aus den Eigentümern.

Also erstellt rechtszeitig zur nächsten Versammlung einen schriftlichen Antrag zur Abstimmung, ob Tonnen angeschafft werden oder nicht. Begründet dies mit der Kostenersparnis für alle Wohnungseigentümer.

Ich bin Mieter dieser Wohnung, das Haus besteht aus fünf Mietparteien und gehört einem Besitzer der alle Wohnungen vermietet hat. Bis vor 1 1/2 Jahren hatten wir eine HV die sich um nichts gekümmert hat, der die Belange der Mieter egal waren. Unser Vermieter hat dann alles an eine andere HV übergeben und diese HV macht es uns Mieter nicht leicht, wir dürfen nicht mehr im Hof parken und mir wollte sie sogar das Aufstellen meiner SAT Anlage untersagen, nun haben wir auch noch einen neuen Hausmeister ( Mieter über mir ) der das Sprachrohr unserer HV ist. Die anderen Mieter schlucken immer nur, aber ich sehe es nicht ein.

Ja, letzendlich darf die Verwaltung das Aufstellen diverser Gegenstände "untersagen".Begründung:Die Hausverwaltung erledigt (bis auf wenige Ausnahmen in der Branche) NUR Aufgaben, welche dieser durch den Beirat aufgetragen wurden.Wenn der Beirat das Aufstellen der Tonnen Verweigert, ist die Verwaltung "erstmal" gezwungen, diesem Verlangen / Auftrag nachzugehen.Hier hilft nur, rechtzeitiges Stellen von formgerechten Anträgen für die nächste WEG - Versammlung..