Kann Sozialamt bei Existenzgründung Hilfe leisten?

5 Antworten

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Sozialhilfe wird doch nur bei andauernder Arbeitsunfähigkeit geleistet, sonst ist doch die ARGE zuständig, die fördert mit Zuschüssen, ebenso wie die Arbeitsagentur. Wahrscheinlich geht das nur über Eingliederungsmaßnahmen, kann aber sein, dass man dann sehr genau gesagt kriegt, was man noch tun darf und was nicht. Sollte Arbeitsfähigkeit in Sicht sein, greifen ARGE oder Arbeitsagentur, wenn es noch Ansprüche auf ALG I aus früheren Zeiten gibt.

Arbeitsamt bei ALG I und ARGE bei ALG II können Unterstützung gewähren. Die ARGE ist eher zurückhaltend. Die Darlehensvergabe liegt im Ermessen des Fallmanagers. Am besten einen Termin vereinbaren und alles erläutern. Allerdings: Ohne klares Konzept mit Ergebniszahlen lohnt es sicht nicht den Weg zu machen. Sprich: Bringe fundierte Unterlagen mit, zeige, dass es sich lohnt, dich zu unterstützen und wann das Geld zurückfließen kann. Dann steigen die Möglichkeiten

Wie erwähnt, bezieht der/die Betroffene Sozialhilfe. Ist denn dann das Arbeitsamt bzw. die ARGE zuständig?

Das Sozialamt ist dafür nicht zuständig. Geh zum Arbeitsamt und lass dich dort beraten.Es gibt durchaus Existenzgründer- Darlehen vom Staat. Die sagen dir welche genau!

Hallo! Grundsätzlich kannst Du auch staatliche Fördermittel erhalten, wenn Du Dich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbständig machen willst. Mehr könnte ich Dir sagen, wenn ich wüsste, womit Du Dich selbständig machen willst. Voraussetzung ist aber in jedem Fall ein abgesegneter Businessplan von einem KfW-akkreditierten Gründungsberater. Ruf mal einen Herrn Jess unter 0911/40088070 an. Da wird Dir sicher geholfen. Viel Glück!

Vielen Dank für den ganz konkreten Tipp.

Ja.

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Vielen Dank für die rasche Antwort. Auf welche Grundlage (evtl. §) stützt sich das klare JA?