Kann soetwas grundsätzlich verjähren?
Ich habe im Herbst 2015 Fahrstunden genommen, wegen u. a. Krankheit dann aber vorläufig aufhören müssen und bin seitdem nicht mehr gefahren. Ich bekam aber immer noch keine Rechnung zugeschickt. (Von anderen Fahrschülern weiß ich, die Rechnung gab es bei ihnen immer erst nach bestandener Prüfung). Kann dies auch verjähren?
Ich finde es komisch, dass ich keine Rechnung erhalte. (ich möchte vorerst nicht bei der Fahrschule nachfragen, was damit ist)
5 Antworten
Meines Wissens (ich kann mich täuschen!) verjährt dieser Anspruch am 31.12.2018 (3 Jahre ab dem Jahresende, in dem die Forderung entstanden ist).
Also bei meiner Fahrschule habe ich immer Zwischenrechnungen erhalten, nicht erst alles am Ende auf einmal. Das kann aber gut sein, dass das jede anders macht.
Ich würde das Geld auf jeden Fall beiseite legen, damit du es im Zweifelsfall hast, und noch abwarten. Ist ja nicht deine Aufgabe, denen Geld hinterher zu tragen.
Wenn sie sich erst sehr viel später melden, würde ich mich mal bei einem Fachkundigen nach der Verjährung erkundigen. So weit ich weiß, sind es bei "normalen" Sachen 3 Jahre (Bei Gutscheinen z.B. ist das so). Nur Mord verjährt nie. (Bin aber jetzt kein Fachkundiger!)
ich glaube das verjährt nach 3 Jahren. Ich fände es aber sehr unfair von dir für eine erhaltene Leistung (Fahrstunden) nicht zu bezahlen.
Du mußt dich nicht erklären. Der Fahrschule geht es sowieso nur darum, ihr Geld zu bekommen. Persönliche Fragen mußt du nicht beantworten.
Du hast meine Frage nicht verstanden. Der Fahrschule geht es eben (noch) nicht darum, dass Geld zu bekommen, da sie keine Rechnung schickten. Ich möchte lediglich in meiner Frage wissen, ob das rechtlich verjähren könnte. Das mit dem persönlichen Fragen: Sollte ich weitermachen und gefragt werden, warum ich so lange nicht mehr gefahren bin und ich sage darauf "das sag ich dir nicht, weil es dich nichts angeht", glaubst du, bei uns würde dann noch ein gutes Klima herrschen? Wenn ich weitermache, möchte ich lernen und mich nicht streiten, und das würde ich, wenn ich ihn in seinen Schranken weise, da er eh so empfindlich ist und er sich leicht angegriffen fühlt.
nein, das verjährt nicht. du musst zahlen.
wenn du ein ehrlicher Mensch bist, dann frage in der Fahrschule nach
Das hat ja nichts mit Ehrlichkeit zu tun. Natürlich muss ich die Stunden bezahlen! Mir geht es ja nur darum, dass ich vorerst nicht frage, weil ich noch nicht weiß, ob ich überhaupt noch weitermache und weil ich dann gefragt werden würde, warum ich so lange krank war. Dazu möchte ich mich aber nicht erklären müssen.
du kannst doch sagen du hattest psychische Probleme. Da bist du nicht der Einzige.
Darum geht es ja nicht, nein, dass geht niemanden etwas an! Vor fremden Personen brauche ich mich ganz bestimmt nicht erklären!
Du hast meine Frage nicht verstanden. Der Fahrschule geht es eben (noch) nicht darum, dass Geld zu bekommen, da sie keine Rechnung schickten. Ich möchte lediglich in meiner Frage wissen, ob das rechtlich verjähren könnte. Das mit dem persönlichen Fragen: Sollte ich weitermachen und gefragt werden, warum ich so lange nicht mehr gefahren bin und ich sage darauf "das sag ich dir nicht, weil es dich nichts angeht", glaubst du, bei uns würde dann noch ein gutes Klima herrschen? Wenn ich weitermache, möchte ich lernen und mich nicht streiten, und das würde ich, wenn ich ihn in seinen Schranken weise, da er eh so empfindlich ist und er sich leicht angegriffen fühlt.
Hast du denn bis jetzt nicht weitergemacht?
nein
dann würde ich der Fahrschule mitteilen das du krank warst oder es bist und wie du gesagt hast noch nicht weisst ob du weitermachst und deine Schulden begleichen willst, meiner Meinung das einzig richtige und nein du musst denen keine Auskunft über deine Krankheit geben, einfach sagen das das privat ist und fertig
Du hast meine Frage nicht verstanden. Der Fahrschule geht es eben (noch) nicht darum, dass Geld zu bekommen, da sie keine Rechnung schickten. Ich möchte lediglich in meiner Frage wissen, ob das rechtlich verjähren könnte. Das mit dem persönlichen Fragen: Sollte ich weitermachen und gefragt werden, warum ich so lange nicht mehr gefahren bin und ich sage darauf "das sag ich dir nicht, weil es dich nichts angeht", glaubst du, bei uns würde dann noch ein gutes Klima herrschen? Wenn ich weitermache, möchte ich lernen und mich nicht streiten, und das würde ich, wenn ich ihn in seinen Schranken weise, da er eh so empfindlich ist und er sich leicht angegriffen fühlt.
Dann ja, es kann verjähren aber es kann auch sein das sie dir eine satte Rechnung mit Mahngebühren schicken weil du sagtest du machst eine pause, klar sind die selbst schuld wenn sie nicht schon vorher eine Rechnung schicken aber sie können das theoretisch machen
Hä, warum soll ich Mahngebühren erhalten, wenn ich nicht einmal eine Rechnung bekommen habe? Ich sagte denen nicht, dass ich eine Pause mache. Ich hatte mich einfach nicht mehr gemeldet für einen Termin für eine neue Fahrstunde und der Fahrlehrer hat sich kein einziges Mal bei mir gemeldet.
Du hast aber wissentlich nicht für deren Dienste bezahlt oder nicht?
Was soll ich jetzt zahlen? Ich habe keine Rechnung und weiß ja nicht mal, wie viel die Fahrschule will. Außerdem sind mir nicht mal die Bankdaten bekannt. Darum ging es mir aber in meiner Frage nicht, lies sie nochmals.
Das hat ja nichts mit Ehrlichkeit / Fairsein zu tun. Natürlich muss ich die Stunden bezahlen! Mir geht es ja nur darum, dass ich vorerst nicht frage, weil ich noch nicht weiß, ob ich überhaupt noch weitermache und weil ich dann gefragt werden würde, warum ich so lange krank war. Dazu möchte ich mich aber nicht erklären müssen.