Kann sich ein Kassenwart eines nicht e.V. strafbar machen?

6 Antworten

grundsätzlich wenn die kasse nicht stimmt, und was fehlt, ist und bleibt es -diebstahl/-unterschlagung- das hat nichts mit e.v. zu tun

Wo liegt denn hier das "Verbrechen"?

Wenn die Beiträge an Kasse gebucht wurden, ist Unterschlagung doch ausgeschlossen. Ob das Geld nun in der Kasse liegt oder auf dem Vereinsgirokonto verweilt, ist doch unwichtig (sofern euer Konto nicht im Minus ist oder ihr Zinsen auf Guthaben bekommt - sonst könnte man argumentieren, dass die unterlassene Einzahlung zu unnötigen Zinsen/Zinsausfällen geführt hat). Ansonsten ist die Einzahlung aufs Girokonto ein simpler Aktivtausch und hat keinerlei Auswirkung auf euer Vereinsvermögen/eure Bilanz.

Natürlich kann sich auch ein Kassenwart strafbar machen!

Ich würde den Vereinskameraden zur Rede stellen und dann ggf. anzeigen.

Mir ist fast kein Verein bekannt, wo nicht irgendwann jemand mit der Kasse durchgebrannt ist oder Gelder veruntreut wurden. War immer die gleiche Geschichte. Kassenwart ist ein undankbarer Job. Einer macht es über Jahre. Geprüft wird nur sehr oberflächlich und es werden keine tiefergehenden Fragen gestellt, weil der Kamerad sonst ausflippt. Da niemand das Vereinsklima stören möchte, kann der Kassenwart über Jahr falsch agieren.

freundliche Grüße

Martin

anzeigen schließlich sammelt ihr dieses geld um einer verein zu finanzieren ob eingetragen oder nicht wenn er das geld bekommen hat und nicht einzahlt ist das diebstahl

nach meinen Recherchen handelt es sich dabei eher um Untreue (gemäß §266 StGB), aber ich bin eben kein Jurist :D

@Syracus18

ich auch nicht aber ich denke das untreue nur gegeben wäre wenn das ein eingetragener verein wäre aber da kann man sich bei der polizei dann erkundigen

feuern und anzeigen, als Kassenwart hat er eine große Verantwortung gegenüber dem Verein, der er nicht gerecht wurde