Kann sich ein Bundesland von Deutschland abspalten?

8 Antworten

weil wir ein föderales system haben wäre das nicht möglich! wir bestehen aus mehreren einzelnen länder mit einer verfassung! landesverfassungen regeln spezielles

Realistisch gesehen: nicht ohne Genehmigung durch die anderen Bundesländer!

  1. Die Bundesländer der BRD sind in der Präambel des GG festgeschrieben. Die Zugehörigkeit dieser Klausel zum Grundgesetz mag umstritten sein, ein Großteil der Juristen stimmt diesem Gedanken aber zu und dies würde wohl - was letztlich entscheidend ist - auch vor dem Bundesverfassungsgericht bestand haben.

  2. Das bedeutet, dass ein Austritt eines Bundeslandes eine Verfassungsänderung zur Folge hätte. Diese kann aber entweder nur durch das ganze deutsche Volk erfolgen (als neue Verfassung gemäß Artikel 79, Abs. 3 GG) oder durch eine Änderung (2/3-Mehrheit im Bundestag und Bundesrat, siehe Art 79, Abs. 2 GG).

  3. Da das Grundgesetz sich auf das gesamte deutsche Volk erstreckt und auch alle Bundesbürger eine deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, unterstehen diese auch dem Grundgesetz, ob sie sich abspalten wollen oder nicht.

D.h. die einzige (realistische) Möglichkeit zur Seperation wäre, dass ein Bundesland "entlassen wird", in dem alle anderen Bundesländer (also 2/3 des Bundesrates und Bundestages) dies zulassen.

Ein weitaus unrealistischeres Szenario wäre, wenn die Abspalter nicht dem GG unterstünden: Alle (viele) Bürger des Bundeslands legen die Staatsbürgerschaft ab. Sie rufen innerhalb der Region einen neuen Staat aus (mit anderem Namen), dann gilt für diese Personen das Grundgesetz nicht mehr (denn dieses ist nicht regional festgelegt). Dies ist jedoch nur möglich, wenn es nicht auf deutschem Staatsgebiet erfolgt, d.h. man müsste den Staat (siehe auch, wie ein Staat sich definiert) auf Privatgelände gründen. Also kann man nur Teile des Bundeslandes als Territorium für einen Staat nutzen und nicht das gesamte Bundesland, also auch keine Straßen, etc.

So kann man natürlich weiterspinnen. Aber rein rechtlich kann sich somit kein Bundesland ohne Erlaubsnis der anderen abspalten.

PS: Eine ganz besondere Situation liegt natürlich vor, wenn ein verfassungswidrige Verfassungsänderung auftritt, also Art. 1 oder Art. 20 oder Art. 79 verändert werden oder wenn gegen Art. 1 verstoßende Änderungen der Artikel des GG stattfinden. Gemäß Art. 20 Abs. 4 hat jeder Deutsche das Recht zum Widerstand gegen eine verfassungswidrige Verfassungsänderung. Damit wäre dann aber nicht geklärt, ob ein neuer Staat entstehen dürfte.

Rechtlich ist das schon Möglich. Doch finanzpolitisch ist die Angelegenheit so verknüpft, dass das Bundesland erhebliche Nachteile hätte, erst einmal..

Naja, ich denke mir mal trotzdem das es kein großen unterschied geben würde. Weil die sogenannte BRD ist ja auch nicht gerade schuldenfrei! =)

@BoyLEJ

Wer redet hier von Schulden? Wenn Du in eine Kasse einzahlst, nehmen wir eine Versicherung, dann ist nix mit Zinsen Rendite oder Ähnlichem, und vom Eingezahlten werden Dir die Bearbeitungsgebühren/Risiken abgezogen, so das Du über die Schulden hinaus auch weniger von den Beitragszahlungen zurückbekommst.

das geht nicht.

obwohl die bayern das sicherlich gerne machen würden.

habe - wenn ich die A 3 richtung münchen fahre - vorsichtshalber schon immer meinen reisepass dabei....

Das ist ja schon geschehen:

Der Elsass wurde nach einer Volksbefragung Frankreich zugeordnet.

Gleiches, jedoch umgekehrt, geschah mit dem Saarland, welches von Frankreich nach Deutschland wechselte.

Wann war das mit dem Elsaß, bitte?

@Schwenzfeger

Überhaupt nicht! Nach dem verlorenen Ersten Weltkrieg musste Elsass-Lothringen an Frankreich abgetreten werden. Es gab keine Volksabstimmung. 1940 bis 1944 wurde es nach der deutschen Besetzung Frankreichs im Zweiten Weltkrieg erneut unter deutsche Zivilverwaltung gestellt. Danach fiel es wieder - bis heute - an Frankreich.