Kann o2-Vertrag wegen "auswandern" gekündigt ö.ä. werden?

4 Antworten

Er kann kuendigen, wenn er in ein Gebiet umzieht, in dem der Anbieter die vereinbarte Leistung nicht im vollen Umfang erbringen kann. Das Sonderkuendigungsrecht gilt aber erst ab Umzug und die Kuendigungsfrist betraegt (ab Umzug) 3 Monate zum Monatsende.

Der Anbieter wird einen Nachweis verlangen, dass er auch wirklich in ein vom Anbieter nicht oder nicht ausreichen versorgtes Gebiet umgezogen ist. Die Abmeldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt sollte ausreichen.

Hier noch schnell die Rechtsgrundlage nachgereicht. TKG § 46 Abs. 8 Satz 3: "Wird die Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten, ist der Verbraucher zur Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats berechtigt." http://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2004/__46.html

Bei einer vorzeitigen Kündigung muss man die polizeiliche Meldebestätigung des Auslandes vorlegen. Ein "Umschreiben" des Vertrages ist nicht möglich.

... muss man die polizeiliche Meldebestätigung des Auslandes vorlegen

Das wird aber bei solchen Laendern schwierig, in denen es gar keine polizeiliche Meldebestaetigung gibt.

Abmeldebestaetigung der fuer den letzten Wohnort in Deutschland zustaendigen Meldebehoerde. Reicht voellig aus. Aus dieser geht ja hervor, dass kein neuer Wohnsitz im Versorgungsgebiet genommen wird.

Ja, man kann den Vertrag vorzeitig kündigen. Ich glaube aber, dann wird eine Ablösesumme fällig. Das einfachste ist, direkt bei o2 nachfragen :-).

Du kannst den Vertrag vorzeitig kündigen. Du musst natürlich entsprechende Unterlagen vorlegen, dass du wirklich das Land verlässt. Soweit mir allerdings bekannt ist verlangen die eine Pauschalgebühr für die vorzeitige Vertragsauflösung. Einfach dies mit dem Kundendienst klären.