kann mit einem "vorläufiger nachweis der fahrerlaubnis" einen Automieten, auch wenn da steht Führerschein erforderlich?

4 Antworten

Ja, ein Führerschein ist auch nichts anderes als ein Nachweis der erworbenen Fahrerlaubnisse.
Ob Du von anderen Auflagen z.B. dein Alter, oder Besitzdauer der Fahrerlaubnis ein Fahrzeug vermietet bekommst ist etwas anderes, aber für deine gestellte Frage ist der vorläufige Nachweis der Fahrerlaubnis das gleiche wie der Führerschein.

Erst mit 18 kann man ein Auto mieten, allerdings ist das sehr teuer im vergleich dazu was ältere bezahlen müssen. Würde ich nur machen, wenn es absolut nötig ist.

Lg, larrymann

Die meisten vermieten zum Glück erst ab 21 - 25 Jahren oder min. 7 Jahren Füherscheinbesitz durchgehend  also Fahrverbot oder Entzug unterbricht . 

Wenn du noch in der Probezeit bist gibts eh keinen Mietwagen