Kann mirch der Bademeister aus dem Freibad werfen wegen Knierutschen?

3 Antworten

In dem Fall hat der Bademeister das Sagen. Wenn er kein Knierutschen erlaubt, dann ist das so. es sei, es steht irgendwo, dass es erlaubt ist. Und auch das mit dem Abstand ist ok. Es scheint, als hätte weder Dein Bruder noch Du eine Ahnung, wie viele Unfälle auf diesen verf*** Rutschen passieren.

Allerdings muss der Badechef erst eine Verwarnung aussprechen. Danach kann er einen Ausschluss für den Tag aussprechen. Ob er eine Karte einziehen darf, das würde ich verneinen. So etwas käme nur in Betracht, wenn der Störer unbelehrbar ist und es anzunehmen ist, dass weiterhin Gefahr von ihm ausgeht.

Das liegt im Ermessen des Bademeisters, der hat die Verantwortung und auch quasi das Hausrecht, er kann das also (des Bades verweisen) machen, wenn er dich vorher ermahnt hat. Die Saisonkarte einbehalten ist aber aus meiner Sicht nicht zulässig, da du ja dafür bezahlt hast. Da würde ich mich mal an die Schwimmbadleitung wenden.

Jedes Öffentliche Einrichtung müsste so etwas wie eine Verordnung oder ein Regelbuch haben in denen die Regeln stehen. Wenn dort gesagt wird wie genau man rutschen sollte, dann darf er leider dagegen vorgehen. Sollte es nirgendwo stehen wie die Regeln der Rutschen sind, dann dürfte er das nicht machen und die Saisonkarte ist gerettet.