Kann mir jemand "STOCKWERKSEIGENTUM" an einem Haus in BRD mit 4 Stockwerken EINFACH erklären und ob Banken keine Immobilienkredite beim Kauf von St.W.E. geben?

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Stockswerkseigentum ist ein altrechtlicher Zustand in manchen Regionen Deutschlands, der noch im 19 Jh. begründet wurde. Neues Stockwerkseigentum kann nicht begründet werden. An die Stelle ist das WEG getreten. Stockwerkseigentum ist in den meisten Fällen alles andere als klar geregelt, vor allem vor dem Hintergrund, dass die betroffenen Gebäude mittlerweile mehrmals umgebaut sein dürften oder gar komplett neu errichtet. Ich kann mir daher gut vorstellen, dass Banken vor einer Beleihung die Umwandlung in WEG oder die Auflösung verlangen. Das muss aber mit der Bank besprochen werden.

Nachfrage zum Verständnis:

Ist "Stockswerkeigentum" dann gegeben, wenn das Stockwerk ein selbständiges, getrenntes "Objekt" ( "Rechtsobjekt"?) im Grundbuch ist ??? Wie es dann Personen oder Personengruppen zugeordnet ist , ist dann für das Vorliegen von "Stockwerkseigentum" eigentlich unerheblich? Richtig?

@GEZwang

Stockwerkseigentum muss als solches im Grundbuch bezeichnet sein. Für jede Einheit besteht üblicherweise ein Grundbuchblatt. Dort ist dann der Eigentümer vermerkt und welche Stockwerke oder Räume ihm gehören. Das kann aber regional unterschiedlich sein.

Ich kann es dir nicht erklären- da mir ein solches Recht im Grundbuch noch nie begegnet ist.

Wenn ich Wikipedia richtig interpretiere - geht es hier ausschließlich um Häuser, welche vor 1900 gebaut wurden und ist in Verbindung mit Landesrecht zu sehen - wie mit dem Umstand umgegangen werden soll. Da mit Sicherheit hier auch Verfügungen existieren- wie dies im Grundbuch umzusetzen war - das Thema wäre mir zu heiß.

Ich denke mir, dass die Eigentümer im Grundbuch als Bruchteilsgemeinschaft eingetragen sind - die ideele Aufteilung dieser Bruchteile sich durch die Veränderungen im Laufe der Jahre nicht mehr nachvollziehen lässt.

Das Stockwerkseigentum bezog sich auch auf Kellerräume....

Wegen der reinen Finanzierung- hilft nur die Frage bei der Bank.

Das Problem liegt hier m.E. darin, dass im Gegenzug zur Realteilung einer Immobilie durch Verkauf oder Zuschreibung bestimmter Wohnungen mit Abgeschlossenheitsbescheinigung (ETW) hier nicht die Wohnung, sondern ein Stockwerk mit dem jeweiligen Eigentümer im Grundbuch des Objektes eingetragen ist. Und das lässt sich ohne zusätzliche Vermessung sowie Umschreibung faktisch nicht beleihen, da hier im eigentlichen Sinn keine gutachterliche Wertbestimmung möglich ist. Selbst mit Vermessung mittels Gutachters wird sich kaum eine Bank darauf einlassen, dafür ein Darlehen zu gewähren. Üblich ist das m.W. auch nur in der Schweiz. Ich habe das selber in D noch nirgends in der Praxis gesehen.

Hört sich für mich so an, dass "Stockswerkeigentum" ist dann gegeben, wenn das Stockwerk ein selbständiges, getrenntes "Objekt" ( "Rechtsobjekt"?) im Grundbuch ist ??? Wie es dann Personen oder Personengruppen zugeordnet ist , ist dann für das Vorliegen von "Stockwerkseigentum" eigentlich unerheblich?

Die Frage ist, wem gehört das Stockwerk/Etage. Wenn das im Grundbuch eingetragen ist, dann kann man von der Bank auch einen Kredit bekommen