Kann mir jemand bei meiner Steuererklärung helfen?Zusammenveranlagung oder einzeln?

5 Antworten

Auf jeden Fall Zusammenveranlagung.

Die Hartz4-Bezüge werden nicht erfasst, auch nicht beim Progressionsvorbehalt.

Denke doch mal an den umgekehrten Fall: Ehemann ist Arbeitnehmer und Ehefrau Hausfrau.

 Auch da wäre die Einzelveranlagung natürlich möglich, aber steuerlich nachteilig.

Es bekommen dann beide H4 Aufstockung, wenn sie verheiratet sind, sie sind ja eine Bedarfsgemeinschaft und erhalten beide aufstockend H4, weil das Einkommen von ihr nicht für beide ausreicht, wie es scheint. Das Problem ist dann, dass die Rückerstattung dann ja angegeben werden muss auf alle Fälle.

Hat sie die Steuerklasse 4, kriegt sie bei einer gemeinsamen Veranlagung  die meiste gezahlte Steuer zurück , denn da der Ehemann ja kein Einkommen hatte und H4 nicht zählt, wird ja das Einkommen der Ehefrau auf 2 Personen verteilt und man hat somit den doppelten Freibetrag. Und so viel kann sie ja nicht verdienen bei Aufstockung. 

Hat sie die Steuerklasse 3, dann würde sie bei Einzelveranlagung nachzahlen müssen ohne Ende. Die ist also echt keine Option. 

Wenn die Chancen gut sind, dass sie bald auf H4 rauskommen, dann würde ich mit der Steuererklärung warten, bis es so weit ist, dann darf man die Rückerstattung behalten.

Hallo, wenn ihr verheiratet seit würde ich Dir Zusammenveranlagung empfehlen so lange es dieses noch gibt. Außerdem würde ich Dir die Steuerklasse 5 empfehlen und deine Frau die 3, da sieja mehr verdient als Du. Dadurch bezahlt deine Frau weniger Steuern und das jeden Monat.Wir haben das schon seit Jahren so und mein Mann bezahlt dadurch sehr viel weniger Steuren pro Monat. hoffe Dir geholfen zu haben.Die Steuerkombination 3 und 5 lohnt sich, wenn der eine Partner ca.40% mehr verdient. Tschüß Ilona

Ich würde die Zusammenveranlagung bei Eheleuten vorziehen!

Es wurde aber von dem Mann bisher keine Steuern in Deutschland bezahlt.
Sollte man da trotzdem Zusammenveranlagung ankreuzen?

@A123mir

Ja, da er Hartz 4 bekommt!

Ich vermute mal, Deine Frau hat die Steuerklasse 3, dann ist Zusammenveranlagung m.E. erforderlich.

Es wurde aber von dem Mann bisher keine Steuern in Deutschland bezahlt.
Sollte man da trotzdem Zusammenveranlagung ankreuzen?

P.S. Es handelt sich hierbei um einen Freund.

@A123mir

ja, zusammenveranlagung

@webya

aber die Frau hat doch wohl Steuern bezahlt, oder? Warum sollte sie dann auf den Splittingvorteil verzichten und den Grundfreibetrag des Ehemannes nicht mit nutzen?

Hatte die Frau die Steuerklasse 3, dann muss sie bei Einzelveranlagung nachzahlen ohne Ende. 

Was glaubst du denn, wieviel Ehepaare es gibt, bei denen nur einer arbeitet (Hausfrau, Kinderbetreuung). Jeder, der da das Splitting nicht nutzt, der verschenkt sehr viel Geld.