KANN MIR EIN PSYCHOLOGE HELFEN VOR GERICHT

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Auf jeden Fall ist es gut Reue zu zeigen, und du hast ja auch eine gute Sozialprognose. Zu behaupten, deine Zukunft wäre für immer ruiniert, halte ich für leicht daneben gegriffen. Das Strafmaß kann bis 2 Jahre lauten, aber evt. kann es ebenso gut Bewährung geben, oder Geldstrafe. Die schießen nicht gleich sofort scharf, du hast doch schon gezeigt daß du dich bessern kannst und es auch tatsächlich tust. Ich wünsche dir viel Glück....

Erstmal danke für die schnelle Antwort, ja das Problem ist nur leider, dass ich schon eineinhalb Jahre auf bewährung bin und man darf ja nicht mehr als 2 Jahre Bewährung bekommen..

Ich hoffe, dass sie meine soziale Besserung beachten und bei der Urteilsfällung auch Rücksicht auf die Arbeit und meine Zukunft nehmen..

Also denkt ihr die Lage ist trotz dieser schwerwiedrigen Anzeigen nicht aussichtslos?

@blabbols

Ich denke die Lage ist nicht aussichtslos. Evt kann unter der Berücksichtigung der letzten Verurteilung eine Gesamtstrafe gebildet und die Bewährung neu festgesetzt werden. Haft kommt eher für Unbelehrbare in Frage. Evt gibt es einen Bewährungshelfer.

In den Knast wirst du nicht kommen, auch wenn du Bewährung hast. Es sind zwar drei Sachen, wobei die Verhandlung eher gegen den Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte richtet...die hohe Straftat wird da gewertet...Beamtenbeleidigung gibt es nicht, dies wird als normale Beleidigung gewertet und es ist ein Antragsdelikt. Das bedeutet, die Person müsste einen Strafantrag stellen.Verstöße gegen die Bewährung nach dem Urteil können mit Knast enden. Aber das gilt für Taten, die nach dem Urteil passiert sind...nicht wo du 18 warst. Da du eine Ausbildungsstelle angefangen hast, du an einem Sozialaggressionstraining teilnimmst, das sind beides + Punkte.Tipp von mir: Entschuldige dich bei den Beamten vor oder in der Verhandlung, das bringt dir extra + Punkte. Und zeigt auch Reue, das du dein Fehlverhalten von damals eingesehen hast. Wie gesagt, das du selbst sich engagiert hast, gegen deine Wutausbrüche was zu tun, bringt sehr viel ein. Und wenn du schon beim Psychologen bist, kannst du ihn als Zeuge auch dort benennen. Zum Schluss müsstest du eine Geldstrafe bekommen, die Tagessätze richten sich nach deinem Einkommen.

klar kannst du das einbringen. Dein Anwalt müsste das gut einbringen können.

Deine geschichte ist quatsch. Verurteilt wegen u.a. beamtenbeidigung? Das GIBT ES GAR NICHT.. Kann also nicht sein.

wieso sollte das nicht gehen

Es gibt keine beamtenbeleidigung. Das ist einfach Fakt. Und da es diese nicht gibt, kann man kaum dafür verurteilt werden. Die geschichte kann also nicht stimmen

Nächstes mal besser recherchieren bevor du hier phantasiemärchen auftischst.

@Lightman95

beamtenbeleidigung = Polizist beleidigen und das solls nicht geben bzw keine Straftat sein? haha Dann mach das mal wirst ja sehen was passiert

@blabbols

Verstehst du nicht was @Lightman95 sagen will?

BEAMTENbeleidigung! Beleidigung alleine gibt es schon, aber BEAMTENBELEIDIGUNG nicht!! Weil ein Beamter eigentlich in Rechtswissenschaft nicht besser ist als ein normaler Staatsbürger.

Hast du es jetzt verstanden?

Genau. Danke rammm

@Lightman95

ja dann hab ich es halt falsch formuliert, mein gott

Hilft es überhaupt etwas zum PSychologen zu gehen?

Ja es hilft dir garantiert zum Psychotherapeuten zu gehen. Du musst dich öffnen und mit nichts zurück halten. Grundvoraussetzung ist das du mit arbeitest.