KANN MIR EIN PSYCHOLOGE HELFEN VOR GERICHT
Hallo, ich bin 21 Jahre alt. Als ich 18 Jahre alt war kam es zu einer Schlägerei und ich habe anzeigen bekommen von der Polizei wegen widerstand gegen die staatsgewalt, beamtenbeleidigung und drohung.. Nach 2 jahren ist mir das gleiche wieder passiert, ich kam 3 Tage ins Gefängnis und bin nun auf Bewährung frei gelassen worden.
Allerdings kommt es jetzt erst zu dem Prozess für die Anzeigen die ich mit 18 bekommen habe. Ich habe mich in der Zwischenzeit sehr verbessert und keine Schlägereien mehr gehabt, ich bin nicht mehr weg gegangen und bin auch nie mehr aufgefallen.
Ich habe endlich einen Ausbildungsberuf gefunden und bin im 1. Lehrjahr.
Ich habe große Angst ins Gefängnis zu kommen, mein Anwalt hat gesagt ich könnte bis zu 2 Jahre bekommen, dann wäre meine Zukunf endgültig ruiniert, da ich dann auch meine Arbeit und Ausbildungsstelle verliere..
Meine Frage ist, kann ich vielleicht zeigen, dass ich mich sozial engagiere, zum Agressionsbewältigung und Psychologen gehen um zu zeigen, dass ich mich gebessert habe?
kann das vor Gericht helfen?
Hilft es überhaupt etwas zum PSychologen zu gehen?
Ich war damals sehr depressiv, habe mich jetzt aber im griff.. kann mir jemand einen Rat geben?
5 Antworten
Auf jeden Fall ist es gut Reue zu zeigen, und du hast ja auch eine gute Sozialprognose. Zu behaupten, deine Zukunft wäre für immer ruiniert, halte ich für leicht daneben gegriffen. Das Strafmaß kann bis 2 Jahre lauten, aber evt. kann es ebenso gut Bewährung geben, oder Geldstrafe. Die schießen nicht gleich sofort scharf, du hast doch schon gezeigt daß du dich bessern kannst und es auch tatsächlich tust. Ich wünsche dir viel Glück....
Ich denke die Lage ist nicht aussichtslos. Evt kann unter der Berücksichtigung der letzten Verurteilung eine Gesamtstrafe gebildet und die Bewährung neu festgesetzt werden. Haft kommt eher für Unbelehrbare in Frage. Evt gibt es einen Bewährungshelfer.
In den Knast wirst du nicht kommen, auch wenn du Bewährung hast. Es sind zwar drei Sachen, wobei die Verhandlung eher gegen den Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte richtet...die hohe Straftat wird da gewertet...Beamtenbeleidigung gibt es nicht, dies wird als normale Beleidigung gewertet und es ist ein Antragsdelikt. Das bedeutet, die Person müsste einen Strafantrag stellen.Verstöße gegen die Bewährung nach dem Urteil können mit Knast enden. Aber das gilt für Taten, die nach dem Urteil passiert sind...nicht wo du 18 warst. Da du eine Ausbildungsstelle angefangen hast, du an einem Sozialaggressionstraining teilnimmst, das sind beides + Punkte.Tipp von mir: Entschuldige dich bei den Beamten vor oder in der Verhandlung, das bringt dir extra + Punkte. Und zeigt auch Reue, das du dein Fehlverhalten von damals eingesehen hast. Wie gesagt, das du selbst sich engagiert hast, gegen deine Wutausbrüche was zu tun, bringt sehr viel ein. Und wenn du schon beim Psychologen bist, kannst du ihn als Zeuge auch dort benennen. Zum Schluss müsstest du eine Geldstrafe bekommen, die Tagessätze richten sich nach deinem Einkommen.
klar kannst du das einbringen. Dein Anwalt müsste das gut einbringen können.
Deine geschichte ist quatsch. Verurteilt wegen u.a. beamtenbeidigung? Das GIBT ES GAR NICHT.. Kann also nicht sein.
wieso sollte das nicht gehen
Es gibt keine beamtenbeleidigung. Das ist einfach Fakt. Und da es diese nicht gibt, kann man kaum dafür verurteilt werden. Die geschichte kann also nicht stimmen
Nächstes mal besser recherchieren bevor du hier phantasiemärchen auftischst.
beamtenbeleidigung = Polizist beleidigen und das solls nicht geben bzw keine Straftat sein? haha Dann mach das mal wirst ja sehen was passiert
Verstehst du nicht was @Lightman95 sagen will?
BEAMTENbeleidigung! Beleidigung alleine gibt es schon, aber BEAMTENBELEIDIGUNG nicht!! Weil ein Beamter eigentlich in Rechtswissenschaft nicht besser ist als ein normaler Staatsbürger.
Hast du es jetzt verstanden?
Genau. Danke rammm
ja dann hab ich es halt falsch formuliert, mein gott
Hilft es überhaupt etwas zum PSychologen zu gehen?
Ja es hilft dir garantiert zum Psychotherapeuten zu gehen. Du musst dich öffnen und mit nichts zurück halten. Grundvoraussetzung ist das du mit arbeitest.
Erstmal danke für die schnelle Antwort, ja das Problem ist nur leider, dass ich schon eineinhalb Jahre auf bewährung bin und man darf ja nicht mehr als 2 Jahre Bewährung bekommen..
Ich hoffe, dass sie meine soziale Besserung beachten und bei der Urteilsfällung auch Rücksicht auf die Arbeit und meine Zukunft nehmen..
Also denkt ihr die Lage ist trotz dieser schwerwiedrigen Anzeigen nicht aussichtslos?