Kann mir die Versicherung die Übernahme von den SF-Prozenten meines verstorbenen Vaters verweigern?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Natürlich kannst du die Prozente übernehmen, das ist auch keine Kulanzfrage, sondern steht ganz eindeutig so in den Versicherungsbedingungen. Wichtig: 1. Du musst den Antrag auf Übertragung des SFR innerhalb 6 Monaten nach Tod des Vaters stellen. 2. Du kannst nur Prozente übertragen, die du selbst hättest reingefahren haben können, d.h. ist dein Vater 30 Jahre unfallfrei gefahren, du selbst hast aber erst seit 8 Jahren den Führerschein, können auch nur die Prozente der letzten 8 Jahre übertragen werden. Die meisten Versicherungen haben dafür sogar ein gesondertes Formular. Selbstverständlich erlischt die Versicherung auch nicht automatisch mit dem Tod - stell dir vor, du wärest mit dem Auto deines Vaters zur Beerdigung gefahren und hättest auf dem Rückweg einen Unfall gebaut oder die Wohnung wäre ausgeraubt worden (Hausratversicherung) oder das Haus wäre abgebrannt - das hätten die Versicherungen gerne, ist aber nicht so und das ist Gesetz. Die Versicherungen gelten automatisch weiter (ausser Leben- und Krankenversicherung, logisch), du hast aber ein Sonderkündigungsrecht bis zu einem Monat nach Bekanntwerden. Solange kannst du entscheiden die Versicherung aufzugeben oder selbst weiter zu führen.

Für mich wäre das auch nicht zu verstehen, wenn man Dir das gestatten würde. Etwas änderes wäre es, wenn Dein Vater leben würde und er Deinen Wagen als Zweitwagen versichern würde?!?!

Man muss ja nicht alles verstehen. :-)

@eurofuchs2

Da hast Du Recht.. manchmal in dieser Zeit auch äußerst schwierig!!

nein verweigern kann er es dir nicht du kannst die prozente selbstverständlich übernehmen

jedoch muss die freigabe dieser prozente bei der versicherung, bei der dein vater war beantragt werden und das ist für diesen versicherungsherrn mit arbeit verbunden

wenn dein dad dir diese prozente übertragen möchte kann er einen zweizeiler an seine versicherung verfassen, falls ein versicherungsnehmer verstorben ist, kann man die prozente selbst beantragen durch einreichung einer sterbeurkunde

Schadenfreiheitsklasse übertragen

Prinzipiell ist es möglich, dass man eine Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) auf eine Person übertragen kann. Grundsätzlich ist die SF-Klasse nicht fahrzeug- sondern personengebunden, weshalb die Übertragung von Person A auf Person B möglich ist. Allerdings gibt es dabei auch eine ganze Reihe von Dingen zu beachten und auch nicht jede Versicherungsgesellschaft spielt mit. Folgende Aspekte sollten Sie berücksichtigen:

mehr dazu hier: http://www.kfz-versicherungen.cc/schadenfreiheitsklasse-uebertragen.html

Übertragung des Schadenfreiheitsrabattes

Der Schadenfreiheitsrabatt ist unter bestimmten Voraussetzungen auf andere Person übertragbar. Dazu muss der zukünftige Versicherungsnehmer glaubhaft darlegen, dass er das versicherte Auto früher bereits häufiger nutzte. Außerdem muss der bisherige Versicherungsnehmer einer Übertragung des Schadenfreiheitsrabattes zustimmen. Nach dessen Tod genügt die Sterbeurkunde. Zum Personenkreis auf den eine solche Übertragung möglich ist, gehören juristischen Personen, alle Verwandten ersten Grades und im selben Haushalt lebende Verwandte.

http://www.autoversicherung-checklist.de/schadenfreiheitsrabatt.html

@eurofuchs2

Hallo Eurofuchs, herzlichen Dank auch für deine gute Antwort. Ich hätte gerne an euch beide die hilfreichste Antwort vergeben, aber das geht leider nicht. Viele Grüße!

@phinuphinu

Man kann sich nur für eine entscheiden und Deine Entscheidung ist völlig o.k.

Vielen Dank!

@eurofuchs2

Die Antworten ergänzen sich ganz gut und ich hab dir auch einen DH gegeben

Im Normalfalle ist der Schadensfreiheitsrabatt Ihres Vaters durch sie übernehmbar, sofern dieser nicht schon anderweitig vergeben wurde oder aber der Vater nicht schon zu lange verstorben ist.

Aber kann es nicht sein, dass der Makler meinte, dass sie nicht den vollen Rabatt übernehmen können werden? Üblicherweise können sie nur die Anzahl an 'schadenfreien Jahren' übernehmen, die Sie theoretisch selber hätten erfahren können.

D. h. angenommen ihr Vater ist 40 Jahre unfallfrei gefahren, hat z. B. SF 40. Sie selber haben aber erst seit 15 Jahren eine Fahrerlaubnis. So wird ihnen die jeweilige Gesellschaft auch nur die auf die 15 Jahre entfallenden SFJahre übertragen. Die restlichen Jahre verfallen.