Kann mir der Zugang zu meinen Garten verweigert werden?

8 Antworten

Um den Ball flach zu halten, du musst zunächst einmal den definitiven Status Quo festhalten. Dazu gehört ein Gespräch mit dem Vermieter und den Mietvertrag hinsichtlich der Gartenbenutzung überprüfen.

Ich kann mir allerdings nicht vorstellen, dass der neue Mieter den Zaun ohne Genehmigung des Vermieters aufgestellt hat. Das wäre echt hart. Ich denke du wirst ohne persönliches Gespräch mit dem Vermieter nicht weiter kommen.

Viel Glück

dass ein neuer Mieter angeblich seit einigen Monaten für den Garten zahlt

1 steht eine Vereinbarung im Mietvertrag 2 wird er die Zahlung leisten, kann er nachweisen ;) oder etwa nicht!

was sagt der Vermieter??

Es steht keine Vereinbarung im Mietvertrag. Wir wohnen hier schon seit Jahren und jetzt aufeinmal ist der Garten im Besitz von jemand anderem?

@lullu25

steht nix, aus Gewohnheitsrecht lässt sich kein Nutzungsrecht ableiten. Wenn der Nachbar den mit gemietet hat, ist es seiner.

Euer Eigentum muss er rausgeben.

@peterobm

Wie soll er den den mit gemietet haben? Der Garten steht (laut Mietvertrag, welcher vor Jahren vereinbart wurde) uns zu.

@lullu25

Ich habe hinter meiner Mietwohnung einen Garten, welche laut Mietvertrag mir zu steht.

Hast du nun eine Vereinbarung oder nicht.

Die Lösung bekommt Ihr (Du und der neue, andere Mieter) nur, wenn Ihr gemeinsam den Vermieter wegen der Sache kontaktiert und das klären lasst.

Tipp: Passt auf, das Ihr (der neue Mieter und Du) Euch jetzt nicht unter einander deshalb streitet, zieht da gemeinsam an einem Strang.

super Beitrag, denn es kann durchaus sein, das der Vermieter den Garten 2x vermietet hat. Also gemeinsam klären, viel Glück dabei

@muecke44

Ganz genau.

Wenn Beide Mieter der Meinung sind das der Garten ihnen zusteht, dann kann das so oder so nur der Vermieter klären.

Entweder hat er den Fehler selber gemacht (dann muss er das berichtigen) oder er muss einem der Beiden dann eben sagen: "Nein, das hast Du in Deinem Vertrag falsch verstanden. Das steht …" und damit die Ansage machen wem er denn nun zusteht.

In beiden Fällen wird so einen Streit der Mieter unter einander vermieden.

Am einfachsten ist es, wenn du dich mit dem anderen Mieter mal zusammen setzt und ihr eure Mietverträge zusammen anguckt.

Wenn er euch wirklich beiden vermietet wurdet, solltet ihr zusammen an einem Strang ziehen und versuchen eine Lösung zu finden, also den Vermieer zu kontaktieren.

Wenn ihr euch gegenseitig bekriegt, dann wird es nur schwerer und es eskaliert weiter (Polizei, Räumungsklage, Schadensersatz,... ).

Sofern ihr wirklich beide den Garten alleine gemietet habt:

Setze dem Vermieter schriftlich per EInschriebe eine Frist, bis zu solcher du sonst die Miete kürzt (Mieterschutzbund kann da beraten, was angemessen wäre und allgemeine Tipps) UND Vormerkung entstandene Mehrkosten durch anmietung eines anderen Garten zusätzlich mit der Miete gegenzurechnen und so dem Vermiter in Rechnung zu stellen.

ich denke mal der neue Mieter geht auf "dummen fang" und stellt euch gegenüber eine Behauptung auf um den Garten zu nutzen. Hier sollte der Vermieter für Klärung sorgen!