Kann mich jemand verklagen wenn ich über eine Verkaufsplattform ein verkauftes Produkt nicht liefern kann und selber vom Verkauf zurücktrete?

4 Antworten

Wenn es so ist, wie Du schreibst, kanst Du Deine zusätzlichen Versandkosten in Abzug bringen bei der Rückzahlung. Allerdings hat der Käuer richtig gezahlt, Warenleistungen bezahlt man nicht über die Freunde-Funktion und das kannst Du auch nicht verlangen. Natürlich fallen für Dich PayPal-Gebühren an, Du hast schließlich freiwillig PayPal gewählt und damit dem Käufer Käuferschutz gegeben.

Schreibe dem Verkäufer, dass, wenn er nicht in der Lage ist, Dir eine versandfähige Anschrift zu geben, Du vom Vertrag zurücktrittst und schreibe ihm Deine Rechnung auf. Du musst bei PayPal-Zahlung an die bei PayPal hinterlegte Anschrift versenden. Hast Du das gemacht? Nur dann ist Deine Beschwerde berechtigt.

Hallo Tobias,

die rechtliche Lage in deinem Fall ist recht einfach.

Gut zu wissen: Zwischen dir und dem Käufer ist ein rechtskräftiger Kaufvertrag gem. § 433 BGB zustande gekommen.

§ 433 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag

(1) 1Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. 2Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.

(2) Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen.



Gut zu wissen: Grundsätzlich sind sowohl der Käufer, als auch der Verkäufer zur Erfüllung des Kaufvertrags verpflichtet!

Gut zu wissen: Verträge können weder storniert, noch einseitig aufgelöst werden. Verträge können lediglich und im gegenseitigem Einvernehmen aufgehoben werden.

Und zwar, indem ein neuer Vertrag, nämlich ein sog. Aufhebungsvertrag geschlossen wird.

In diesem Fall werden die Vertragspartner so gestellt, wie vor Vertragsschluss. Bereits erbrachte Leistungen werden gegenseitig erstattet. Der Käufer erhält bereits gezahlte Beträge und der Verkäufer gelieferte Ware zurück.

In deinem Fall sieht es jedoch so aus, als hättest du deine vertragstypischen Pflichten im Gegensatz zum Käufer erfüllt.

Bevor du wirksam vom Vertrag zurücktreten kannst, musst du dem Käufer unbedingt eine angemessene Frist zur Nacherfüllung des Kaufvertrags gewähren. Zudem ist gesetzlich geregelt, dass ein wirksamer Rücktritt vom Vertrag in Schriftform und unterschrieben zugestellt werden muss.

Da du im Streitfall nachweispflichtig bist, sollte die Zustellung auf jeden Fall per Einschreiben/Einwurf erfolgen.

Sämtliche Kosten der Nacherfüllung oder aber auch des wirksamen Rücktritts vom Vertrag hat der Käufer zu tragen.

Im Folgenden beschreibe ich noch einmal detailliert die Fakten, so wie ich sie verstanden habe wie du darauf reagieren kannst, bzw. solltest, ohne dich ggf. schadenersatzpflichtig zu machen.

Gegenstand des Kaufvertrags ist:

Warenverkauf inkl. Versandkosten zum Kaufpreis von 50,00 EUR bei Vorkasse über PayPal. Ist das soweit richtig?

Erfüllung des Kaufvertrags:

Die Pflicht, die Kaufsache zu bezahlen, hat der Käufer erfüllt. Der Verpflichtung die Ware auch abnehmen müssen, dagegen nicht.

Fazit: Durch falsche Adressangaben des Käufers, konnte das Paket nicht zugestellt werden und ging mit entsprechender Begründung von DHL/Post, an den Absender zurück - richtig?

Gut zu wissen: Da PayPal auch von privaten Verkäufer im Rahmen ihrer AGB, Sendungsnachweise für verschickte Ware verlangt, setze ich einfach mal voraus, dass es zum Paket auch eine Sendungsnummer gibt.

Fakt ist: Nach den gesetzlichen Bestimmungen beim sog. Versendungskauf (Geschäfte unter Privatleuten) geht das Versandrisiko auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Ware an das Versandunternehmen übergeben hat.

Vertragserfüllung durch den Verkäufer:

Mit dem Versand an den Käufer, hast du deine Pflicht, die Ware an den Käufer zu übergeben erfüllt.

Konnte die Kaufsache aufgrund falscher oder unvollständiger Adressdaten nicht zugestellt werden, sind erneut fällig werdende Versandkosten durch den Käufer (Verursacher) zu tragen und auf Wunsch des Verkäufers auch im Voraus zu bezahlen.

Der 2. Zustellungsversuch:

Nachdem du den Käufer über die Rücksendung informiert hast, hat dieser dir erneut seine Adressdaten für eine Zustellung gegeben?

Verzugsschaden:

Die Portokosten, sowie Aufwendungen, die für eine erneute Zustellung erforderlich wurden, kannst du als sog. Verzugsschaden geltend machen. Die Berechnung von Arbeitsaufwand lässt sich eher schlecht durchsetzen. Solltest du jedoch nicht unmittelbar vor einer Post-Filiale wohnen und 2 Stationen mit Bus oder Bahn fahren müssen, sind die Ticket-Kosten ebenfalls durch den Käufer zu erstatten. Du bist also keineswegs verpflichtet z.B. mit dem Rad zu fahren.

Erneuter, vergeblicher Zustellungsversuch:

Wenn DHL ein Paket zustellt und der Empfänger nicht angetroffen wird, versucht der Zusteller zunächst die Sendung beim Nachbarn abzugeben.

Ist dies nicht möglich, erhält der Empfänger eine Benachrichtigungskarte und die Möglichkeit, die Sendung ab dem nächsten Werktag 7 Tage lang in einer Post-Filiale abholen zu können.

Nach Ablauf dieser Abholfrist wird die Senbdung an den Absender mit entsprechendem Hinweis zurück geschickt.

Wenn ich alles richtig verstanden habe, ist das jetzt der aktuelle Status - richtig?

Was kannst/solltest du als Nächstes machen?

Den Käufer kontaktieren und ihn über die erneute Rücksendung informieren.

Den Käufer auffordern, die Versandkosten nebst möglicher Aufwendungen (Fahrtkosten) für die 2. Zustellung, sowie einer möglichen 3. Versendung an dich und im Voraus zu überweisen.

Tipp: Da diese Versandkosten nicht Gegenstand des Kaufvertrags sind, würde ich mir die Kosten an mein Giro-Konto und nicht an mein PayPal-Konto überweisen lassen.

Die PayPal-Gebühren:

Nicht ganz nachvollziehbar sind für mich die von dir berechneten PayPal-Gebühren von 2,50 EUR.

Gut zu wissen: Die PayPaL- Gebühren setzen sich aus einer Festgebühr von 0,35 EUR & einer variabelen Gebühr von 1,9 % des Kaufpreises zusammen.

Bei einem Umsatz von 50,- EUR beutet dies eine PayPal-Gebühr von insgesamt 1,30 EUR.

Der PayPal Kundenservice:

Hat PayPal die 50,- EUR inzwischen deinem Konto gut geschrieben?

Mein Tipp: Du sollstest dich auf jeden Fall mit dem PayPal-Kundenservice in Verbindung setzen und die Sachlage unter Nennung der Sendungsnummern, sowie die DHL/Post-Benachrichtigungen beschreiben.

Fakt ist: Momentan ist lediglich auf PayPal dokumentiert, dass der Käufer die Ware wie vereinbart bezahlt, du aber bisher nicht geliefert hast.

Gut zu wissen: Selbst wenn die Zustellung doch noch klappt und der Käufer den Warenerhalt bestätigt, registriert PayPal eine sehr hohe Zustell-Zeit, was wiederum unter Umständen Nachteile bei der Freigabe von Überweisungen haben könnte.

Möglichkeiten, wie du schnell und unkompliziert (auch telefonisch) den PayPal Kundenservice erreichst, findest du hier:

https://www.paypal.com/de/smarthelp/contact-us

Rücktritt vom Kaufvertrag:

Auch wenn der Käufer zweifellos für die Mehrkosten für die wiederholte Zustellung verantwortlich ist, verliert er deshalb nicht automatisch seine Rechtsansprüche aus dem Kaufvertrag!

Auch für dich entsteht ein Erstattungsanspruch erst nach dem wirksamen Rücktritt vom Vertrag.

Fazit: Du bist zwar nicht verpflichtet, die Kaufsache erneut und auf deine Kosten zu versenden, allerdings sieht der Gesetzgeber vor, dem Käufer zunächst eine angemessene Frist zur Erfüllung des Vertrags zu gewähren.

Das kannst du noch per E-Mail machen. Für den Rücktritt musst die die oben genannten Vorschriften beachten:

Google-Tipp: Wirksamer Rücktritt vom Kaufvertrag

Falls du noch Fragen zum Thema hast, oder ich etwas falsch interpretiert habe, kannst du dich ja einfach noch mal melden.

Wichtig ist: Ob du als Händler oder Privatverkäufer verkaufst ist zunächst einmal für den Kaufvertrag und die vertragstypischen Pflichten nicht entscheidend.

Für Privatleute gelten andere Bestimmungen beim Versandrisiko. Privatverkäufer können auch die Sachmängelhaftung von 2 Jahren, teilweise ausschließen.

Die gesetzlichen Bestimmungen gem. § 433 BGB sind dagegen für private und gewerbliche Verkäufer gleich!

Das Problem sehe ich bei der PayPal Bezahlung. Freunde/Familie-Funktion wäre für Dich besser gewesen; so läuft es als Dienstleistung und hier entscheidet PP fast immer zu gunsten des Käufers.

Adresse, die bei PP hinterlegt, ist die Lieferadresse

Eröffnet Dein Käufer einen Fall auf PayPal, musst PP die komischen Umstände erklären, warum es zu keiner ordnungsmäßen Anlieferung kam. Wie PP dann entscheidet: Würde mich auch interessieren.

Wenn er damit einverstanden ist..ja . Sonst muss du ihm seine Ware versenden

Hat er schon zweimal