Kann mich ein Ladenbesitzer verklagen weil, ich sein Laden als überteuerter Saftladen beleidigt habe und dass im Netz (bei Google bewertungen)?

4 Antworten

Du hättest die Bewertung überhaupt nicht abändern müssen, da du lediglich deine Meinung hinterlassen hast. Überteuert -> deine Meinung, "Saftladen" -> keine Beleidigung.. würde er dich deswegen anzeigen wollen, würde die Polizei ihn direkt wieder wegschicken. Am besten änderst du die Bewertung wieder, und bewertest den Laden so, wie er ist. Solange du lediglich deine Meinung abgibst ohne Beleidigungen o.Ä, kann er nichts dagegen unternehmen. Wenn er dich anschließend wieder anschreibt, kannst du einfach schreiben: "Viel Spaß", oder ignorierst ihn direkt, da wird nichts passieren. Er will anscheinend einfach nur nicht akzeptieren, dass sein Laden nicht perfekt ist.

Kann er schon, wird vermutlich aber zu nichts führen. Solche kleinen Vergehen werden meist fallen gelassen. Wenn er keine Beweise hat sowieso. Nachprüfen wird die Polizei keineswegs, ob diese Bewertung dort jemals stand

Du scheinst es nicht verstanden zu haben. Die Beweise stehen im Internet und wenn der Fall beim Anwalt ist, dann braucht es keine Polizei mehr.

Er hat die Bewertung doch verändert, sie steht so nicht mehr dort. Und die Polizei wird nicht nachprüfen ob es dort mal stand.

Das kann er tatsächlich. Wenn es zu einem Gerichtsverfahren kommt siehts schlecht für dich aus.. Es gab schon Urteile wo Beschuldigte Schadenersatz zahlen mussten.


kannst du mir sagen um wie viel geld es sich gehandelt hat

Nein, das glaube ich nicht.