Kann mich die Arge zwingen eine Erwerbsminderungsrente zu beantragen?

9 Antworten

Hallo jhf78,

Sie schreiben:

Kann mich die Arge zwingen eine Erwerbsminderungsrente zu beantragen? Guten Tag, ich (34 Jahre/immer berufstätig) bin seit Ende 2010 aufgrund einer Krebs-Erkrankung krank geschrieben und jetzt auch von meiner Krankenkasse ausgesteuert. Als Folgestelle wurde mir die ARGE genannt, dort habe ich (trotz bestehendem Arbeitsverhältnisses) einen Antrag auf ALG2 gestellt. Die wiederum haben mich jetzt aufgefordert, innerhalb von 30 Tagen eine Erwerbsminderungsrente zu beantragen. Der Amtsarzt der ARGE hat meine Leistungsfähigkeit für mehr als 6 Monate auf unter 3 Stunden/täglich eingestuft, daher wären sie nur übergangsweise (bis die Rente bewilligt ist) für mich zuständig. Meine Frage: Dürfen die das? Dürfen die mich zwingen, eine Rente zu beantragen? Ich würde das gerne vermeiden - für mich ist eine Rente aus psychologischen Gesichtspunkten ein Schritt in die ganz falsche Richtung.<

Grundsätzlich müßen Sie folgendes bedenken:

Die einzelnen Sozialversicherungsträger haben Ihre eigenständigen Aufgabenbereiche, Zuständigkeiten, Mittel.

Die Sozialkassen sind weitestgehend leergeplündert.

So wird jeder einzelne Sozialversicherungsträger im Rahmen seiner rechtlichen Möglichkeiten alles daran setzen, den schwarzen Peter weiterzureichen.

Wie Sie mitteilen, ist bei Ihnen die maximale Krankengeldfortzahlung von 78 Wochen einschließlich der 6-wöchigen Lohnfortzahlung ausgeschöpft.

Eigentlich hätte bereits frühzeitiger Ihre Krankenkasse an Sie herantreten und Ihnen die Antragsstellung auf eine Erwerbsminderungsrente nahelegen müßen!

Dies ist durchaus nicht unüblich sondern gängige Praxis!

Wenn dies nun die Agentur für Arbeit von Ihnen fordert, so bewegt sich auch dies innerhalb des gesetzlichen Rahmens!

Natürlich können Sie gegen den Bescheid Widerspruch einlegen, aber dies wird nichts bringen!

Stellen Sie nun einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente bei Ihrer Rentenversicherung, so heißt dies aber noch lange nicht, daß Sie auch eine Erwerbsminderungsrente bewilligt bekommen!

Denn:

Laut Ihren Angaben sind Sie derzeit 34 Jahre alt und demnach Jahrgang 1978!

Jahrgänge nach dem 1.1.1961 haben aber keinerlei Vertrauensschutz mehr bei Berufsunfähigkeit!

Das heißt:

Sie müßen knallhart nachweisen, daß Ihre noch vorhandene Restleistungsfähigkeit auf Dauer, auf unter 3 Stunden pro Arbeitstag innerhalb einer 5-Tage-Woche, auch für leichte Tätigkeiten am allgemeinen Arbeitsmarkt, abgesunken ist!

Leichte Tätigkeiten sind laut Rentenversicherung aber:

Pförtner, Museumswärter, Nachtportier usw.

Auch wenn am allgemeinen Arbeitsmarkt an Ihrem Wohnort keine deratige Tätiglkeit vorhanden ist, können Sie jederzeit auf eine solche Tätigkeit verwiesen werden!

Ihre noch vorhandene Restleistungsfähigkeit wird die Rentenversicherung während einer REHA-Maßnahme auf den Prüfstand stellen.

Die dortigen, vertragsabhängigen Mediziner der Rentenversicherung werden aber in der Regel immer zu Gunsten Ihres Auftraggebers formulieren und Ihnen selten eine unter 3-stündige Restleistungsfähigkeit attestieren!

Dem können Sie nur entgegentreten, wenn Ihnen Ihre behandelnden Ärzte in aktuellen, ausführlichen Arztberichten nachweisen, wie und warum Ihre noch vorhandene Restleistungsfähigkeit auf unter 3 Stunden, auch für leichte Tätigkeiten, abgesunken ist!

Fazit:

Ihr Fall ist kein Einzelfall, sondern buchstäblich an der Tagesordnung!

Machen Sie ab jetzt keinen Schritt mehr ohne kompetenten Rechtsbeistand!

Werden Sie Mitglied im VDK oder in einem anderen Sozialverband und kämpfen Sie um Ihre Rechte!

Laden Sie sich unter folgendem Link die aktuelle Ausgabe der Deutschen Rentenversicherung (Ausgabe März 2012) "Das Netz für alle Fälle" herunter und informieren Sie sich gründlichst!

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/30430/publicationFile/16891/erwerbsminderungsrente_das_netz_fuer_alle_faelle.pdf

Die wiederum haben mich jetzt aufgefordert, innerhalb von 30 Tagen eine Erwerbsminderungsrente zu beantragen. Der Amtsarzt der ARGE hat meine Leistungsfähigkeit für mehr als 6 Monate auf unter 3 Stunden/täglich eingestuft, daher wären sie nur übergangsweise (bis die Rente bewilligt ist) für mich zuständig. Meine Frage: Dürfen die das? Dürfen die mich zwingen, eine Rente zu beantragen.<

Die Antwortet lautet ganz klar und unmißverständlich:

Ja, die dürfen das!!!!! Es gibt leider keine Alternative!!!

Ich würde das gerne vermeiden - für mich ist eine Rente aus psychologischen Gesichtspunkten ein Schritt in die ganz falsche Richtung.<

Antwort:

Erwarten Sie von den Sozialversicherungsträgern kein Mitleid und kein Verständnis für Ihre Situation und für Ihre persönlichen Empfindungen, dann sind Sie auch nicht enttäuscht!

Sie sind noch sehr jung und es geht im Grunde genommen um sehr viel Geld!**

Gehen Sie auf Yotube unter** "Erwerbsminderungsrente beantragen"** und folgen Sie den dortigen Anleitungen.

Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit

Konrad

Ich glaube nicht, Du müsstest eher Sozialhife beantragen (siehe folgende Aussage):

http://www.tacheles-sozialhilfe.de/forum/thread.asp?FacId=1742305

Nach § 8 SGb Ii ist erwerbsfähig, wer nicht wegen Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit außerstande ist, unter den Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens 3 Stunden täglich erwerbstätig zu sein. Als absehbare Zeit gilt derzeit ein Zeitraum von 6 Monaten. Ergibt die Prognose also, dass die Posterin für länger als 6 Monate krankheitsbedingt nicht erwerbstätig sein kann, wird das JC zur Beantragung von Sozialhilfe auffordern.

Wenn dass der Amtsarzt festgestellt hat dann dürfen die das.Müsstest Widerspruch einlegen und später klagen.....?!Zwingen dürfen die Dich garnix, kriegst blos halt kein Geld von denen.

AlG2 ist eine Sozialleistung die immer nachrangig zu einer Versicherungsleistung steht. Also kann die ARGE dich sehr wohl auffordern, die Rente zu beantragen.

Da bei einer Erwerbsminderungsrente die RV davon ausgeht, was du bis zum 60. Lebensjahr verdient hättest, dürfte die Rente für dich durchaus attraktiver ausfallen als AlG 2.

Bevor die Rente aber genehmigt wird, wird die RV dich auffordern eine REHA-Maßnahme zu absolvieren.

Ich würde das gerne vermeiden - für mich ist eine Rente aus psychologischen Gesichtspunkten ein Schritt in die ganz falsche Richtung.<

Eine Erwerbsminderungsrente bedeutet ja nicht das du jetzt schon Rentner bist und nie mehr arbeiten kannst. Sondern einfach das du derzeit eingeschränkt bist. Das ist Geld was dir zusteht denn auch dafür hast du gearbeitet.

Wenn du die Rente bekommst lebst du in aller Regel ruhiger als wenn du dich laufend mit der ARGE rumschlagen musst. Kannst dich also auf die wirklich wichtigen Dinge konzentrieren.

Sollte es dir wieder besser gehen, kommst du ohne Probleme wieder aus der Rente raus und kannst ganz normal deinem Broterwerb wieder nachgehen.

Gute Besserung