Kann mich der Vermieter zwingen bei Auszug Malerarbeiten durch einen Maler ausführen zu lassen?

11 Antworten

Nun, der Vermieter kann verlangen, das man die Wände wieder weiss streicht (oder die Kosten für den Maler in Rechnung stellen, wenn man dies nicht tut) - dazu gab es erst vor kurzem ein Urteil. Sofern man aber die Wände korrekt gstrichen übergibt, sollte er nichts in Rechnung stellen dürfen, sofern nichts anderes im Mietvertrag vereinbart wurde.

Im Zweifel Erstberatung bei Mietanwalt oder Mieterschutzbund in Anspruch nehmen.

Nein, Du kannst auch selber streichen. Allerdings kann es durchaus sein das auch 2 mal streichen nicht reicht, je nach dem wie kräftig die Farben sind. Dann kann es natürlich passieren das bereits zu viele Farbschichten aufgetragen wurden und doch auch noch neu Tapeziert werden muss.

Im Mietvertrag steht nicht das gestrichen werden muss und im Übergabeprotokoll ist festgehalten, dass die Wohnung ungestrichen übergeben worden ist.

Selber drüber streichen fände ich notfalls noch in Ordnung, aber einen Maler zu zahlen ist wohl unverhältnismäßig, besonders wenn ich im voraus nicht weiß was der kostet. Was wäre denn, wenn ich einfach einmal mit weißer Farbe drüber streichen würde. Ich denke, dass dann maximal die alte Farbe noch durchschimmert, was praktisch einer Pastellfarbe entspricht. Und letzeres wäre soweit ich weiß ja wieder in Ordnung.

du musst nur selbst streichen (oder lassen), was du +++abgewohnt+++ hast, sonst ist die klausel unwirksam!

Die farbigen Wände musst du auf alle Fälle neutral überstreichen (muss nicht weiß sein). Alles andre richtet sich nach dem MV. Sind die dortigen Klauseln unwirksam, bräuchtest du ansonsten nix tun. Du musst auf jeden Fall selbst die Arbeiten durchführen dürfen. Ein Zwang, hier Profis einzusetzen, ist unzulässig und unwirksam.

Nein, das können sie nicht...

Sie können Dich aber zwingen, die Arbeiten FACHGERECHT auszuführen, und wenn Du das selbst nicht kannst, wird dann wohl ein Maler ran müssen...