Kann meine Vermieterin meine Sachen kostenpflichtig entsorgen?
Hallo,
ich bin vor nicht all zu langer Zeit aus meiner damaligen Wohngemeinschaft ausgezogen, da meine Mitbewohnerin die Wohnung nie aufgeräumt hatte und das Essen in der Küche regelmäßig bis zu 5 Wochen stehen lassen hat. Ich habe den Mietvertrag gekündigt und bin dann rechtzeitig ausgezogen. Leider hatte ich ein paar Kleinigkeiten im Keller vergessen. Ihre Mutter, die mich übrigens nicht leiden kann weil ich ihrer Tochter ins Gesicht gesagt habe, dass ich ihr Lebensstil unhygienisch finde, hat mich kontaktiert und mir eine Frist von 14 Tagen gegeben, damit ich meine Sachen abholen kann. Natürlich ohne ein genaues Datum. Um ein genaues Datum mit ihrer Tochter festzulegen, habe ich Ihre eine Nachricht geschrieben und bis heute keine Antwort bekommen. Auch war ich jetzt zwei Mal da und habe geklingelt, damit ich meine restlichen Sachen abholen kann, vergebens. Ich habe die Mutter mehrfach aufgefordert ihrer Tochter zu sagen, dass Sie sich bei mir melden soll, um einen Termin mit mir zu vereinbaren. Sie hat Bueb prompt gesagt, dass ich selber zusehen soll, wie ich an meine Sachen komme und wenn ich es nicht rechtzeitig kriege, wird Sie es kostenpflichtig entsorgen bzw. auch das Geld von meiner Kaution abziehen.
Ihrer Tochter ist aufgefallen, dass ich etwas vergessen habe und Sie meldet sich nicht bei mir sondern bei ihrer Mutter. Die Mutter meldet sich dann bei mir und fordert mich auf meine Sachen abzuholen. Ich bemühe mich darum meine Sachen abzuholen und einen Termin mit ihr zu vereinbaren. Und jetzt möchte sie ganz frech meine Sachen kostenpflichtig entsorgen.
Geht das so einfach?
6 Antworten
Sie kann es auf deine Kosten entsorgen, aber nicht wenn du dich bemühst u keine Reaktion von denen kommt.
Ich würde ihr ein Einwurfschreiben zukommen lassen u wenn sie dir keinen Zeitpunkt nennt, an dem sie da ist, dass du dann die Polizei einschalten wirst, bzw Anwalt
Sie kann es auf deine Kosten entsorgen,
Nein, kann sie nicht. Nie.
Nein, das geht nicht.
Würde die FS sich andersherum nicht drum kümmern, könnte sie die Sachen entsorgen (lassen) und in Rechnung stellen.
Nein, könnte sie nicht.
Natürlich. Sie muss eine angemessene Frist setzen, die Sachen solang aufbewahren und darf sie danach entsorgen. Läuft selbst bei (Zwangs)räumungen so.
Natürlich
Natürlich nicht.
Sie muss eine angemessene Frist setzen, die Sachen solang aufbewahren und darf sie danach entsorgen.
Immer noch nicht.
Läuft selbst bei (Zwangs)räumungen so.
Auch da nicht.
Aber, lange Rede, kurzer Sinn: Liefer doch einfach den Paragraphen, nach dem man fremdes Eigentum unter deinen Voraussetzungen zerstören darf,
Liefer du doch den Nachweis, der mich verpflichtet eine Sammelstation für alles aufzumachen.
Aber hier, bitte.
Was verwertbar ist muss verkauft werden, was bicht verwertbar ist (ausser persönliche, unpfändbare Dinge) wird entsorgt.
Da es hier in der Frage um "Kleinigkeiten" geht die irgendwo im Keller lagern, kann davon ausgegangen werden das es nichts wertvolles/ verwertbares handelt.
Was verwertbar ist muss verkauft werden, was bicht verwertbar ist (ausser persönliche, unpfändbare Dinge) wird entsorgt.
https://www.anwalt.de/rechtstipps/was-passiert-nach-raeumung-durch-den-gerichtsvollzieher_143133.html
Echt jetzt? Wo liest du denn etwas von Räumung und Gerichtsvollzieher? Unsinn
Da es hier in der Frage um "Kleinigkeiten" geht die irgendwo im Keller lagern, kann davon ausgegangen werden das es nichts wertvolles/ verwertbares handelt.
Ahh ein wilde Spekulation. Mehr hast du nicht zu bieten? Setzen. 6.
Hier scheint aber grundsätzlich einiges nicht wie allgemein üblich abgelaufen zu sein.
Ist die Tochter deiner Ex-Vermieterin deine ehemalige Mitbewohnerin gewesen?
Grundsätzlich gilt Folgendes:
Ansprechpartner ist ausschließlich deine Vermieterin (Vertragspartnerin).
Wer nicht dein Vertragspartner ist, dem bist du auch zu nichts verpflichtet!
Ich habe den Mietvertrag gekündigt und bin dann rechtzeitig ausgezogen.
Wurde die Wohnung von mehreren Mietern als Wohngemeinschaft angemietet, so kann sie auch nur gemeinsam gekündigt werden. Oder warst du nicht Hauptmieterin?
Zur Rechtslage:
Der Mieter ist zur Räumung verpflichtetDer Mieter muss alle Zimmer und Räumlichkeiten räumen, die ihm während des Mietverhältnisses überlassen wurden. Dazu gehört auch, dass Keller und Garagen geräumt werden.
Der Vermieter ist zur Sorgfalt verpflichtet.Nach dem Auszug des Mieters darf der Vermieter Gegenstände, die in der Wohnung oder in Nebenräumen verblieben sind, jedoch auch nicht einfach vernichten oder wegwerfen. Er sei grundsätzlich verpflichtet, die Sachen aufzubewahren, so Experten des Mietervereins Hamburg.
Leider hatte ich ein paar Kleinigkeiten im Keller vergessen.
Je nach Umfang und Wert der zurückgelassenen Gegenstände muss der Vermieter das Mietereigentum etwa zwei Monate aufbewahren.
Hat der Mieter nur einige wenige Gegenstände zurückgelassen, so kann der Vermieter natürlich keine Ansprüche nach § 546a BGB geltend machen.
Der Vermieter darf die Dinge aber auch nicht entsorgen, sondern ist verpflichtet, sie eine angemessene Zeit aufzubewahren, damit der Mieter diese noch abholen kann.
„Angemessene Zeit“ ist leider nicht definiert und situationsbedingt – das wird von den Gerichten unterschiedlich ausgelegt. Zwei bis drei Monate sollten die Gegenstände auf jeden Fall aufbewahrt werden.
Eine Abmahnung und das Verstreichen der Frist entbindet den Vermieter aber nicht von seinen Pflichten.
Er ist immer noch verpflichtet, Gegenstände aufzubewahren, soweit es sich nicht um herrenlose bzw. wertlose Gegenstände nach §959 (Aufgabe des Eigentums) BGB handelt.
Entsorgt der Vermieter Sachen des ehemaligen Mieters so kann dieser dafür Schadenersatz verlangen.
Das gilt auch insbesondere dann, wenn das Eigentum des Mieters nach Auslagerung aus den ehemals vermieteten Bereiche beschädigt, zerstört oder gar entwendet wird.
Soweit die rechtliche Lage.
Mein Tipp:
- Du solltest der Vermieterin mitteilen, dass du ausschließlich mit ihr Absprachen triffst, da sie deine Vertragspartnerin ist.
- Du musst ihr eine Frist setzen, in der sie mit dir einen verbindlichen Termin zur Abholung vereinbaren muss.
- Zur Abholung solltest du einen Zeugen mitnehmen, für den Fall, dass wieder niemand da ist.
- In dem Schreiben sollten deine Gegenstände aufgelistet sein.
Noch Fragen? - Einfach fragen!
Hallo,
Ja, die Tochter meiner Ex Vermieterin ist meine Mitbewohnerin gewesen. Meine Mitbewohnerin ist die Hauptmieterin gewesen und ich bin die Untermieterin gewesen. Die Vertragspartnerin hat sich nicht bei mir gemeldet (Ex-Mitbewohnerin) sondern bei ihrer Mutter. Und die Mutter hat mich dann informiert dass ich im Keller ein paare Kleinigkeiten vergessen habe. Ich allerdings wollte dann ein Termin mit meiner Ex-Mitbewohnerin vereinbaren. Sie jedoch reagiert nicht auf meine Nachricht noch auf mein Geklingel. Alle Bemühungen bringen nichts. Und die Mutter mischt sich da auch ein und droht mir, dass Sie meine Kaution nicht vollständig zurückzahlen möchte, da Sie meine Sachen kostenpflichtig entsorgen wird.
Eine Frist habe ich auch schon gesetzt.
Vergiss die Klamotten und verschwinde.
Ist Lehrgeld.
Hier sind Mutter und Tochter im Spiel. Wer war dein Vermieter?
Du bist aus einer "Wohngemeinschaft" ausgezogen, nach dem du ordentlich oder fristlos gekündigt hast? Wem hast du die Kündigung zugeleitet?
Wohngemeinschaft ist kein Mietverhältnis sondern lediglich ein sozialer Zusammenschluss mehrerer Menschen. Der Keller war Bestandteil deines Mietvertrages?
Mein Vermieter ist meine Mitbewohnerin gewesen. Sie ist auch Hauptmieterin gewesen. Ich war Untermieterin. Die Kündigung hat meine Mitbewohnerin erhalten. Ja, der Keller war Bestandteil meines Mietvertrags.
Dann hat die Mutter deiner Vermieterin (nicht Mitbewohnerin) überhaupt nichts zu melden. Alle Regelungen und Aufforderungen schriftlich per Einwurfeinschreiben an deine Vermieterin!!!
Doch das geht schon. Nur in diesem Fall nicht, da die Dame ja selbst eine Abholung verhindert und die Bemühungem der FS behindert. Würde die FS sich andersherum nicht drum kümmern, könnte sie die Sachen entsorgen (lassen) und in Rechnung stellen.