Kann meine Vermieterin meine Sachen kostenpflichtig entsorgen?

6 Antworten

Sie kann es auf deine Kosten entsorgen, aber nicht wenn du dich bemühst u keine Reaktion von denen kommt.

Ich würde ihr ein Einwurfschreiben zukommen lassen u wenn sie dir keinen Zeitpunkt nennt, an dem sie da ist, dass du dann die Polizei einschalten wirst, bzw Anwalt

Sie kann es auf deine Kosten entsorgen,

Nein, kann sie nicht. Nie.

Nein, das geht nicht.

Doch das geht schon. Nur in diesem Fall nicht, da die Dame ja selbst eine Abholung verhindert und die Bemühungem der FS behindert. Würde die FS sich andersherum nicht drum kümmern, könnte sie die Sachen entsorgen (lassen) und in Rechnung stellen.

@Ma10ddin
Würde die FS sich andersherum nicht drum kümmern, könnte sie die Sachen entsorgen (lassen) und in Rechnung stellen.

Nein, könnte sie nicht.

@Oponn

Natürlich. Sie muss eine angemessene Frist setzen, die Sachen solang aufbewahren und darf sie danach entsorgen. Läuft selbst bei (Zwangs)räumungen so.

@Ma10ddin
Natürlich

Natürlich nicht.

Sie muss eine angemessene Frist setzen, die Sachen solang aufbewahren und darf sie danach entsorgen.

Immer noch nicht.

Läuft selbst bei (Zwangs)räumungen so.

Auch da nicht.

Aber, lange Rede, kurzer Sinn: Liefer doch einfach den Paragraphen, nach dem man fremdes Eigentum unter deinen Voraussetzungen zerstören darf,

@Oponn

Liefer du doch den Nachweis, der mich verpflichtet eine Sammelstation für alles aufzumachen.

@Ma10ddin
Was verwertbar ist muss verkauft werden, was bicht verwertbar ist (ausser persönliche, unpfändbare Dinge) wird entsorgt.
https://www.anwalt.de/rechtstipps/was-passiert-nach-raeumung-durch-den-gerichtsvollzieher_143133.html

Echt jetzt? Wo liest du denn etwas von Räumung und Gerichtsvollzieher? Unsinn

Da es hier in der Frage um "Kleinigkeiten" geht die irgendwo im Keller lagern, kann davon ausgegangen werden das es nichts wertvolles/ verwertbares handelt.

Ahh ein wilde Spekulation. Mehr hast du nicht zu bieten? Setzen. 6.

Nein. So einfach geht es dann doch nicht!

Hier scheint aber grundsätzlich einiges nicht wie allgemein üblich abgelaufen zu sein.

Ist die Tochter deiner Ex-Vermieterin deine ehemalige Mitbewohnerin gewesen?

Grundsätzlich gilt Folgendes:

Ansprechpartner ist ausschließlich deine Vermieterin (Vertragspartnerin).

Wer nicht dein Vertragspartner ist, dem bist du auch zu nichts verpflichtet!

Ich habe den Mietvertrag gekündigt und bin dann rechtzeitig ausgezogen.

Wurde die Wohnung von mehreren Mietern als Wohngemeinschaft angemietet, so kann sie auch nur gemeinsam gekündigt werden. Oder warst du nicht Hauptmieterin?

Zur Rechtslage:

Der Mieter ist zur Räumung verpflichtet

Der Mieter muss alle Zimmer und Räumlichkeiten räumen, die ihm während des Mietverhältnisses überlassen wurden. Dazu gehört auch, dass Keller und Garagen geräumt werden.

Der Vermieter ist zur Sorgfalt verpflichtet.

Nach dem Auszug des Mieters darf der Vermieter Gegenstände, die in der Wohnung oder in Nebenräumen verblieben sind, jedoch auch nicht einfach vernichten oder wegwerfen. Er sei grundsätzlich verpflichtet, die Sachen aufzubewahren, so Experten des Mietervereins Hamburg.

Leider hatte ich ein paar Kleinigkeiten im Keller vergessen.

Je nach Umfang und Wert der zurückgelassenen Gegenstände muss der Vermieter das Mietereigentum etwa zwei Monate aufbewahren.

Hat der Mieter nur einige wenige Gegenstände zurückgelassen, so kann der Vermieter natürlich keine Ansprüche nach § 546a BGB geltend machen.

Der Vermieter darf die Dinge aber auch nicht entsorgen, sondern ist verpflichtet, sie eine angemessene Zeit aufzubewahren, damit der Mieter diese noch abholen kann.

„Angemessene Zeit“ ist leider nicht definiert und situationsbedingt – das wird von den Gerichten unterschiedlich ausgelegt. Zwei bis drei Monate sollten die Gegenstände auf jeden Fall aufbewahrt werden.

Eine Abmahnung und das Verstreichen der Frist entbindet den Vermieter aber nicht von seinen Pflichten.

Er ist immer noch verpflichtet, Gegenstände aufzubewahren, soweit es sich nicht um herrenlose bzw. wertlose Gegenstände nach §959 (Aufgabe des Eigentums) BGB handelt.

Entsorgt der Vermieter Sachen des ehemaligen Mieters so kann dieser dafür Schadenersatz verlangen.

Das gilt auch insbesondere dann, wenn das Eigentum des Mieters nach Auslagerung aus den ehemals vermieteten Bereiche beschädigt, zerstört oder gar entwendet wird.

Soweit die rechtliche Lage.

Mein Tipp:

  • Du solltest der Vermieterin mitteilen, dass du ausschließlich mit ihr Absprachen triffst, da sie deine Vertragspartnerin ist.
  • Du musst ihr eine Frist setzen, in der sie mit dir einen verbindlichen Termin zur Abholung vereinbaren muss.
  • Zur Abholung solltest du einen Zeugen mitnehmen, für den Fall, dass wieder niemand da ist.
  • In dem Schreiben sollten deine Gegenstände aufgelistet sein.

Noch Fragen? - Einfach fragen!

Hallo,

Ja, die Tochter meiner Ex Vermieterin ist meine Mitbewohnerin gewesen. Meine Mitbewohnerin ist die Hauptmieterin gewesen und ich bin die Untermieterin gewesen. Die Vertragspartnerin hat sich nicht bei mir gemeldet (Ex-Mitbewohnerin) sondern bei ihrer Mutter. Und die Mutter hat mich dann informiert dass ich im Keller ein paare Kleinigkeiten vergessen habe. Ich allerdings wollte dann ein Termin mit meiner Ex-Mitbewohnerin vereinbaren. Sie jedoch reagiert nicht auf meine Nachricht noch auf mein Geklingel. Alle Bemühungen bringen nichts. Und die Mutter mischt sich da auch ein und droht mir, dass Sie meine Kaution nicht vollständig zurückzahlen möchte, da Sie meine Sachen kostenpflichtig entsorgen wird.

@Nanunana19

Eine Frist habe ich auch schon gesetzt.

Vergiss die Klamotten und verschwinde.

Ist Lehrgeld.

Hier sind Mutter und Tochter im Spiel. Wer war dein Vermieter?

Du bist aus einer "Wohngemeinschaft" ausgezogen, nach dem du ordentlich oder fristlos gekündigt hast? Wem hast du die Kündigung zugeleitet?

Wohngemeinschaft ist kein Mietverhältnis sondern lediglich ein sozialer Zusammenschluss mehrerer Menschen. Der Keller war Bestandteil deines Mietvertrages?

Mein Vermieter ist meine Mitbewohnerin gewesen. Sie ist auch Hauptmieterin gewesen. Ich war Untermieterin. Die Kündigung hat meine Mitbewohnerin erhalten. Ja, der Keller war Bestandteil meines Mietvertrags.

@Nanunana19

Dann hat die Mutter deiner Vermieterin (nicht Mitbewohnerin) überhaupt nichts zu melden. Alle Regelungen und Aufforderungen schriftlich per Einwurfeinschreiben an deine Vermieterin!!!