Kann meine Stiefmutter mich adoptieren?

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Bevor deine Mutter deinen Stiefvater geheiratet hast, hast du ihren Nachnamen getragen, als deine Mutter deinen Stiefvater geheiratet hat, kam es zur sogenannten Einbenennung und du bekamst (genau wie deine Mutter) den Nachnamen des Stiefvaters.

Dazu war dein Einverständnis erforderlich, sofern du damals schon älter als 5 Jahre alt warst.

Eine Einbenennung ist nicht rückgängig zu machen, d.h. du kannst nicht deinen eigentlichen Geburtsnamen annehmen.

(die Aussage: ..."ich könnte wenn auf meinen Geburtsnamen zurück greifen was auch vollkommen okay ist, müsst darauf aber einen Antrag stellen und das kann bis 1.022.00€ Kosten" ist also falsch)

Den Nachnamen deines Vaters hast du nie getragen (sonst hätte er damals auch der Einbenennung zustimmen müssen).

Dein Vater braucht dich nicht zu adoptieren, denn du bist bereits seine Tochter.

Wenn deine Stiefmutter dich durch einer Erwachsenenadoption adoptieren möchte, ist dies möglich, sofern diejenigen, die von dieser Adoption (z.B. Aufteilung der Erbansprüche) betroffen sind, zustimmen. Das sind in erster Linie die Kinder deiner Stiefmutter.

Du kannst dann ihren Namen annehmen.

Das Verwandtschaftsverhältnis zu den leiblichen Eltern erlischt in dem Fall der Erwachsenenadoption nicht, d.h. du bist weiterhin gegenüber deine Mutter und deinem Vater unterhaltspflichtig, außerdem dann noch der Adoptivmutter... (denn all diese Menschen können über kurz oder lang einmal pflegebedürftig werden).

Die Kosten, die hier uU auf dich zukommen, sind unkalkulierbar und um ein Mehrfachens höher als die von dir gefürchteten 1022 Euro für eine (nicht mögliche) Rückbenennung auf den Geburtsnamen.

Und das alles nur, weil du kein gutes Verhältnis zum Stiefvater hast?

Warte noch ein paar Jahre, heirate und nimm den Namen deines zukünftigen Mannes an.

Eine Adoption ist sowohl als Minderjährige als auch als Volljährige möglich. In dem Adoptionsbeschluss muss zum Ausdruck kommen, dass zwischen deiner Stiefmutter und dir ein echtes Eltern-Kind-Verhältnis entstanden ist. Es ist also eine der Voraussetzungen, dass du im Haushalt deines Vaters und deiner Stiefmutter lebst. Durch die Adoption giltst du dann im rechtlichen Sinne als deren gemeinsames Kind. Als minderjährige Adoptierte sind die rechtlichen Folgen weitreichender als wenn du volljährig bist. Eine Beratung durch einen Notar ist unbedingt erforderlich.

Wenn es nur darum geht, den Familiennamen deines Vaters durch eine Adoption zu erhalten, wird das Gericht nicht mitmachen. Für diesen Fall schlage ich dir eine behördliche Namensänderung vor, die unbedingt schon vor der Volljährigkeit erfolgen muss, denn sonst fehlt das Bedürfnis der namensmäßigen Eingliederung in die Familie. Es ist also auch hier eine wichtige Voraussetzung, dass du in die Familie deines Vaters und deiner Stiefmutter und deinen Halbgeschwistern aus deren Ehe integriert bist. Ein solcher Antrag muss von deinem gesetzlichen Vertreter (d. i. dein Vater, bei gemeinsamem Sorgerecht auch deine leibliche Mutter) gestellt werden. Wenn alle Beteiligten mit der Namensänderung einverstanden sind, müsste das klappen. Anders als bei einer Adoption blieben so die bisherigen verwandtschaftlichen Bindungen erhalten. Die Kosten dafür liegen zwischen 2,50 € und 1022 €.

Ja man kann grundsätzlich erwachsene Adoptieren

Nein Deine leibl Mutter muss dann nicht zustimmen.

Bei erwachsenenadoptionen erlischt nicht automatisch das Verwandschaftsverhältnis. d.h. du bleibst gegebenenfalls unterhaltspflichtig. Bei minderjähgrigen adoptionen müssen die eltern zustimmen und das verwandschaftsverhältnis erlischt.

Wo hast Du denn Dein Wissen her? Eine Adoption bedeutet immer, das sämtliche Pflichten auf den Adoptanten übergehen. An Kindes statt und somit zählt der Mensch dann als Dein leibliches Kind! Als Erwachsener verabschiedest Du Dich demnach komplett von Deinen leiblichen Eltern und Du hast auch keine Rechte mehr und unterhaltspflichtig sind dann eben die Menschen, die Dich adoptiert haben und da gibt es keine Regelung, dass man sich die Rosinen raupicken darf!

bei einer erwachsenenadoption erlischt in der regel die unterhaltspflicht den leiblichen eltern gegenüber NICHT. worin liegt genau die rosinenpickerei? ich glaube du hast die begriffe unterhaltspflichtig und unterhaltsberechtigt verwechselt

ich weis nicht ob man einen volljährigen überhaupt adoptieren kann. Aber es würde eine rolle bei Erbschften und Unterhaltszahlungen spielen. Den Namen kann man meines Wissen nur ändern in dem rahmen den Du schon weist oder wenn er unzumutbar wäre

Prinz von Anhalt würde Dich auch adoptieren, denn er hat eh kein Vermögen, doch immerhin den Namen, weil er sich ja eine Adoption von einem verarmten Adeligen erschlichen hat, jedoch solltest Du genügend Geld auf der hohen Kante liegen haben und ein Puffbesitzer geht auch, wenn denn die Einnahmen stimmen.

Das Alter spielt keine Rolle!