Kann meine Schwester mich bevollmächtigen eine Wohnung zu verkaufen?

4 Antworten

Natürlich. Nur muss die Vollmacht bzw. die Vollmachtsbestätigung öffentlich beglaubigt sein. Bei einem ausländischen Notar ist das in aller Regel auch möglich (kommt auf das Land an), aber dann kann es sich etwas verzögern, da meist noch eine Apostille oder ähnliches erforderlich ist. Die deutsche Botschaft kann auch Unterschriften beglaubigen, wenn eine in der Nähe ist.

Grundsaetzlich geht das. Die Vollmacht muss aber von einer dazu ermaechtigten Behoerde beglaubigt werden.

Mein Bruder hat das vor ein paar Jahren fuer mich gemacht und mein Haus in Deutschland verkauft. In Hessen gibt es Ortsgerichte. Dort sind wir gemeinsam hin und haben dort die Vollmacht aufgesetzt. Der Ortsrichter hat das dann beglaubigt. Mit dieser Vollmacht konnte mein Bruder dann alle Geschaefte fuer mich abwickeln.

Soweit ich mich erinnere, ging das aber nur, weil wir beide gemeinsam vor dem Ortsgericht erschienen sind. Ohne ein gemeinsames Erscheinen vor Ort waere es wohl nicht moeglich gewesen. Hier kann ich mich aber auch irren.

Nur mit einer notariell beglaubigten Vollmacht!

Näheres erläutert Dir der Notar Deines Vertrauens.

Ich habe übrigens vor kurzem (per ✉= Briefpost mit Unterschrift im Brief) meinen eigenen behandelnden Hausarzt mich selber betreffend entsprechend dauerhaft bevollmächtigt die Entscheidung für mich darüber zu treffen ob ich die Corona-Virus-Impfung bekommen soll? oder nicht bekommen soll?

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung