Kann meine NochEhefrau alleine über das Haus entscheiden?

5 Antworten

Da er erst in Trennung lebt, hat dies noch keinen Nutzen... Erst im Falle einer Scheidung wird geregelt, wer was bekommt bzw. wie verfahren wird.
Allerdings hat er auch das Recht, dass die Immobilie pfleglich behandelt wird, da es ja mit zu seinem Vermögen gehört und daher keinen Wertverlust einfahren soll.

@ADT248

Um so dringender sollte nun die Scheidung folgen....guter Anwalt suchen!

"Muss sie mir Auskunft erteilen"

nein.

"kann sie das einfach so entscheiden für sich?"

ja. das hausrecht besteht nicht darin, eine immobilie zu besitzen, sondern darin, in ihr zu wohnen (ein mieter hat ja auch ein hausrecht, auch wenn er nicht eigentümer der wohnung ist). das tust du seit deinem auszug nicht mehr.

"Jetzt soll sie auch noch ihr Zimmer abtreten an die Kinder von dem Lover."

wenn deine tochter einen eigenen haushalt führt und/oder ihr nicht (mehr) unterhaltspflichtig seid, kann deine ex das machen.

das ist vllt. aus deiner sicht bitter - andererseits hast du dich von ihr getrennt und bist ausgezogen. was soll sie deiner meinung nach machen? alleine in dem haus warten, bis schwarzbrot zu kuchen wird? kein eigenes leben mehr zu haben, weil du dich getrennt hast?

wenn du sie richtig ärgern willst, kannst du als (mit)eigentümer in das haus wieder einziehen. ein trennungsjahr geht auch im eigenen haus (halt) !! aber wem bringt das was? und um was geht es dir wirklich, wenn du schon gegangen bist?

alles andere, wie ggf. mieteinnahmen einerseits oder wertverlust durch unsachgemäße behandlung der immobilie durch den lover und seine kinder andererseits, wurde hier schon beschrieben. a n deiner stelle würde ich mir schnellstmöglich einen überblick über den zustand deines hauses (es ist immerhin auch deine wertanlage) verschaffen, ggf. mit einem gutachter, bevor der einzug stattfindet. zum zeitpunkt der scheidung würde ich eine erneute wertermittlung durchführen lassen. mindert die neue ´familie´ deiner ex den wert der immobilie, wirkt sich das natürlich auch auf einen evtl. verkauf aus. maßgeblich für dich ist aber der zustand des hauses zum zeitpunkt deines auszugs.

Hallo,

was die Zutrittsberechtigung angeht, kann sie frei entscheiden, da du mit deinem Auszug konkludent ihr das Haus und das damit verbundene Hausrecht überlassen hast.
Was allerdings den Ertrag (evtl. Miete, Verkauf etc.) aus der Immobilie angeht, bist du immer noch Miteigentümer und damit am Ertrag beteiligt.
Moralisch gesehen ist ihr Verhalten allerdings zweifelhaft.

Gruß

Du bist Miteigentümer und Ihr seid im Trennungsjahr. Somit gibt es noch kein Scheidungsurteil. Sofern Ihr keine notarielle Trennungsvereinbarung geschlossen habt, hast Du als Miteigentümer ein Recht auf anteilige Mieteinnahmen.

Nein, kann sie nicht, weil du Miteigentümer bist und somit mitreden kannst, wer einzieht oder nicht.