Kann meine Mutter Miete von mir verlangen?

14 Antworten

Da du 18 bist, kannst du sofort ausziehen. Du hast deine 250 euro und 180 Kindergeld, damit kannst du ein Sofa in einer Wg und viele Nudeln finanzieren.

Besser wäre es , wenn ihr wie bei Zwegart einen gemeinsamen Kassensturz machen würdet.

100 Euro für Ticket und taschengeld ist nicht zuviel, aber auch nicht nix. Es kommt einfach darauf an, wieviel ihr insgesamt habt.

Ist denn diese Unterhaltszahlung von deinem Vater zusätzlich als "Taschengeld" gedacht, oder ist es der einzige Unterhalt den er insgesamt zahlt. Wenn es als Taschengeld gedacht ist, dann darf sie nicht darüber befinden, kann aber verlangen, dass einige Dinge von dir selbst bezahlt werden, wenn es als Unterhaltszahlung gedacht ist, bestimmt sie vollständig darüber und kann dir (muss aber nicht) ein angemessenes Taschengeld zahlen. Bedenke, dass es nicht nur um Miete geht. Unterhalt bedeutet weit mehr an Kosten. Auch Wasser, Strom, Heizung, Versicherung, Essen, Trinken, Kleidung usw. wollen bezahlt sein.

der einzige Unterhalt den er zahlt. An mich und meinen Bruder. Aber Kleidung usw. muss ich auch selber zahlen. Taschengeld bekomm ich auch nicht und vom Kindergeld krieg ich auch nichts zu sehen...

@mjb93

Du kannst Das Kindergeld jederzeit für Dich verlangen. Du musst nur zur Zahlstelle gehen und das umschreiben lassen. Das würde ich mir aber sehr genau überlegen.

Ich würde mal vielleicht beim Jugendamt nachfragen wie es ist solange du noch zur Schule gehst/studierst und was ist wenn du ausziehst, solange du in Ausbildung bist müssten dann nämlich eigentlich beide Eltern dir Unterhalt zahlen. Dementsprechend kann ich mir auch nicht vorstellen das deine Mutter Miete von dir verlangen kann da sie für deinen Unterhalt ja eigentlich verantwortlich ist.

Mit 18 ist nix mehr mit Jugendamt.

@jockl

Er bekommt 250. Den Rest interessiert kein Amt.

So lange du dich in der Ausbildung befindest - jedoch längstens bis zum abgeschlossenen 25. Lebensjahres - ist deiner Mutter dir gegenüber unterhaltspflichtig. Sie muss also für alle deine Aufwendungen aufkommen. Wenn sie 150,-€ Miete will, dann soll sie dir im Gegenzug Essen, Kleidung, Fahrtkosten u.ä. bezahlen.

Grundsätzlich gilt, dass Du ab dem 18. Lebensjahr an beide Eltern einen Unterhaltsanspruch hast. Da Du noch Schüler bist und zuhause wohnst, läuft das nach Düsseldorfer Tabelle Stufe 4 für 18jährige. Dein Anspruch beträgt 562 Euro, wobei das Kindergeld bereits eingeschlossen ist. Deine Eltern müssen Dich krankenversichern (bist vermutlich bei Mutter gesetzlich mitversichert) und ggf. Sonderausgaben für die Schule (z.B. Klassenfahrten) jeweils zu 50% abdecken. Ich nehme an, Deine Mutter bekommt das volle Kindergeld. Dann läuft das Spiel so. 562 Euro (inkl. 184 Euro Kindergeld) müssen an Dich ausgezahlt werden. Dein Vater müsste 562-184=378/2=189 Euro bezahlen. Dass er 250 bezahlt, ist nett von ihm.

Deine Mutter müsste 189+184 Kindergeld bezahlen, aber sie kann von Dir Miete verlangen bzw. ihren Unterhalt in Naturalunterhalt (Essen, Wohnen, Kleidung, usw.) erbringen. Insofern darf die Mutter durchaus von ihrem Teil von 189+184=373 Euro die 150 Euro für Miete abziehen. Wenn Sie euch verpflegt und kleidet, kann sie auch den Rest bis 373 Euro behalten. Allerdings kann Sie nicht von den 250 Euro weitere 150 Euro einstecken. Man kann es auch anders machen: Sie weist Dir genau nach, was Du kostest und dass bezahlst Du (Mietanteil des Zimmers, Heizanteil des Zimmers, usw.). Und wenn Du Dich selbst einkleidest und deine Klamotten selbst wäschst und den Strom für den PC, den TV usw. anteilig nach dem Verbrauch bezahlst, dann wäre das eine exaktere Aufteilung der Rechte und Pflichten.

Du hast jederzeit das Recht auszuziehen mit 18 Jahren. Aber sofern das bildungsmäßig nicht erforderlich ist, kann Deine Mutter de fakto (mit Ausnahme des Kindergeldes) weiterhin den Unterhalt in Naturalunterhalt anbieten. Erst, wenn Du eine ortsferne Ausbildung nach dem Schulabschluss anstrebst, ändert sich das (z.B. Uni, Lehrberuf in anderer Stadt, usw.). Dann erhöht sich der Ausbildungsunterhalt auf 670 Euro/Monat (nicht mehr die obigen 562) plus Krankenversicherung plus Unigebühren bzw. abzüglich Ausbildungsvergütung (falls Lehrstelle angetreten wird). Unterhaltsanspruch endet mit Ende der 1. Ausbildung.