Kann meine Mutter Miete von mir verlangen?
Hi Ich bin vor kurzem 18 geworden und bekomme 250euro Unterhalt von meinem Vater. Ich geh noch zur Schule und hab kein anderes Einkommen (Lohn, Taschengeld, ect.) und meine Mutter verlangt trotzdem 150euro Miete von mir und meinem Bruder auch. Essen, Fahrkarte usw muss ich mir auch selber zahlen. Sie zahl auch nur 600euro miete im monat, also zahlen ich und mein Bruder die hälfte davon, obwohl sie genug Geld hätte. Ich weiss dass man sich hilft in der Familie aber ich komm mit dem Geld nicht aus. Nun meine Frage: Hat sie das Recht dazu und was für Möglichkeiten hätte ich um auszuziehen?
Danke schonmal im Vorraus.
5 Antworten
Ich würde mal vielleicht beim Jugendamt nachfragen wie es ist solange du noch zur Schule gehst/studierst und was ist wenn du ausziehst, solange du in Ausbildung bist müssten dann nämlich eigentlich beide Eltern dir Unterhalt zahlen. Dementsprechend kann ich mir auch nicht vorstellen das deine Mutter Miete von dir verlangen kann da sie für deinen Unterhalt ja eigentlich verantwortlich ist.
Er bekommt 250. Den Rest interessiert kein Amt.
Da du 18 bist, kannst du sofort ausziehen. Du hast deine 250 euro und 180 Kindergeld, damit kannst du ein Sofa in einer Wg und viele Nudeln finanzieren.
Besser wäre es , wenn ihr wie bei Zwegart einen gemeinsamen Kassensturz machen würdet.
100 Euro für Ticket und taschengeld ist nicht zuviel, aber auch nicht nix. Es kommt einfach darauf an, wieviel ihr insgesamt habt.
So lange du dich in der Ausbildung befindest - jedoch längstens bis zum abgeschlossenen 25. Lebensjahres - ist deiner Mutter dir gegenüber unterhaltspflichtig. Sie muss also für alle deine Aufwendungen aufkommen. Wenn sie 150,-€ Miete will, dann soll sie dir im Gegenzug Essen, Kleidung, Fahrtkosten u.ä. bezahlen.
zum jugendamt gehen und freiwillig ausziehen, was anderes würde mir bei so jemandem nicht in den sinn kommen. deine mutter hat sie echt nicht mehr alle, sorry für die ausdrucksweise.
Ist denn diese Unterhaltszahlung von deinem Vater zusätzlich als "Taschengeld" gedacht, oder ist es der einzige Unterhalt den er insgesamt zahlt. Wenn es als Taschengeld gedacht ist, dann darf sie nicht darüber befinden, kann aber verlangen, dass einige Dinge von dir selbst bezahlt werden, wenn es als Unterhaltszahlung gedacht ist, bestimmt sie vollständig darüber und kann dir (muss aber nicht) ein angemessenes Taschengeld zahlen. Bedenke, dass es nicht nur um Miete geht. Unterhalt bedeutet weit mehr an Kosten. Auch Wasser, Strom, Heizung, Versicherung, Essen, Trinken, Kleidung usw. wollen bezahlt sein.
der einzige Unterhalt den er zahlt. An mich und meinen Bruder. Aber Kleidung usw. muss ich auch selber zahlen. Taschengeld bekomm ich auch nicht und vom Kindergeld krieg ich auch nichts zu sehen...
Du kannst Das Kindergeld jederzeit für Dich verlangen. Du musst nur zur Zahlstelle gehen und das umschreiben lassen. Das würde ich mir aber sehr genau überlegen.
Mit 18 ist nix mehr mit Jugendamt.