Kann meine Ex Freundin aus der Bedarfgemeinschaft austreten?

2 Antworten

Die Wohnung müsste WG - tauglich sein, also das jeder sein eigenes Zimmer hat, im Kühlschrank usw.alles schön getrennt halten, dann sollte das schon möglich sein, ihr müsst es dem Jobcenter nur glaubhaft vermitteln !

Dazu müsstet ihr die Trennung Räumlich machen. D.h. eine WG. Jeder sein eigenes Zimmer mit Bett und Schrank. Nichts Mischen. Und auch möglichst im Bad und in den anderen Gemeinschaftsräumen getrennte Regale und Fächer.