Kann meine Ex Freundin aus der Bedarfgemeinschaft austreten?
Hallo liebe Community,
Es geht um folgendes: Ich und meine Ex Freundin leben in einer Bedarfsgemeinschaft. Es ist unsere erste Wohnung. Meine Freundin macht derzeit eine Ausbildung zur Bäckerei Fachverkäuferin. Ich kann derzeit leider aus psychischen Gründen nicht Arbeiten, bin aber derzeit dabei mir helfen zu lassen sodass ich auch schnellstmöglich eine Ausbildung anfangen kann.
Da wir uns allerdings vor einer Woche getrennt haben aber trotzdem noch in einem Haushalt leben wollen, stellt sich für uns die Frage ob meine Ex Freundin aus der Bedarftgemeinschaft austreten kann um mich nicht mehr mitfinanzieren zu müssen. Sie wird ja voll eingerechnet´.
2 Antworten
Die Wohnung müsste WG - tauglich sein, also das jeder sein eigenes Zimmer hat, im Kühlschrank usw.alles schön getrennt halten, dann sollte das schon möglich sein, ihr müsst es dem Jobcenter nur glaubhaft vermitteln !
Dazu müsstet ihr die Trennung Räumlich machen. D.h. eine WG. Jeder sein eigenes Zimmer mit Bett und Schrank. Nichts Mischen. Und auch möglichst im Bad und in den anderen Gemeinschaftsräumen getrennte Regale und Fächer.