Kann mein Vermieter mir einen Hund verbieten?
Hallo, ich und mein Ehemann wollen uns einen Hund zulegen. Wir leben im Keller und haben eine fast 70qm große Wohnung. Im Mietvertrag steht Haustiere sind nach Absprache erlaubt. Jetzt hab ich meine Vermieterin gefragt, und sie meinte nein sie fände das nicht gut wenn wir uns einen Hund zulegen würden. (Sie selbst hat eine Katze). Jetzt meine Frage, darf ich mir trotzdem einen Hund zulegen, auch wenn es ihr nicht passt? Ich habe gelesen solange es niemanden behindert, stört oder schadet, darf ich das denn ich zahle Miete (und das für eine Neubauwohnung wo viel gefuscht wurde und versprochenes nicht eingehalten wurde) und daher darf ich die Wohnung auch nutzen wie ich möchte oder? Für mich ist das nämlich das Gleiche wie wenn sie sagen würde: Nein ihr dürft keine Kinder haben, die mag ich nicht. Es ist ein Haus, unten wohnen wir, über uns ein Herr mit 2 Kindern und Frau und über dene ebenso deren Schwager mit Frau und 2 Kindern und über dene die Vermieterin mit Mann und Tochter und über dene im Dachgeschoss der Sohn der Vermieter. Somit ist es immer laut bei uns. Noch dazu wie o.g. ist die Wohnung nicht so ausgefallen wie sie sollte. Aber das ist jetzt nicht wichtig hier, mir geht es darum das uns viel Unrecht getan wurde und wir immer gutmütig sind und sagen -OK kein Problem- und jetzt wo wir was wollen sagt sie nein, bloß weil sie keine Hunde mag. An der Hygiene liegts nicht, unsere Wohnung ist immer blitze blank. Also nochmal: Was kann ich/darf ich tun?? Danke im Voraus.
20 Antworten
Die Zustimmung zur Tierhaltung sollte nicht im freien Ermessen des Vermieters stehen, sondern von diesem nur aus sachlichen Gründen versagt werden dürfte. Denn sie bringt nicht eindeutig zum Ausdruck, dass die Zustimmung zur Haltung von anderen Kleintieren als Ziervögeln und Zierfischen nicht versagt werden darf, weil es hierfür keinen sachlichen Grund gibt. Es besteht deshalb die Gefahr, dass der Mieter insoweit unter Hinweis auf die Klauselgestaltung von der Durchsetzung seiner Rechte abgehalten wird. Die Beantwortung dieser Frage erfordert bei anderen Haustieren als Kleintieren eine umfassende Abwägung der Interessen des Vermieters und des Mieters sowie der weiteren Beteiligten. Diese Abwägung lässt sich nicht allgemein, sondern nur im Einzelfall vornehmen, weil die dabei zu berücksichtigenden Umstände so individuell und vielgestaltig sind, dass sich jede schematische Lösung verbietet. So der BGH 14. November 2007 – VIII ZR 340/06 entschieden.
Also kann der Vermieter einen Hund nicht ohne sachliche Begründung ablehnen, auch wie hier einige meinten das es ja sein Haus sei. Hier werden doch eher durch obige Entscheidung des BGH die Rechte des Eigentümers abgeschnitten.
Liebe beisserle, ich glaube du verstehst etwas nicht. Ja es darf keine Hund ohne Absprache gehalten werden, aber der Vermieter muss das NEIN schon begründen und genau da liegt der Hase im Pferrer, es muss nachvollziehbare Gründe bringen und das mit der Katze ist definitiv zu wenig. Es geht hier um die Abwägung der Interessen des Vermieters und des Mieters.
@ beisserle :
Dann sollten Sie mal die Urteile und Pressemitteilungen des BGH lesen und verstehen.
deine argumente sind ja witzig..du meinst weil du willst, darf jemand der in seinem mietvertrag geschrieben hat nur nach absprache, plötzlich nicht mehr nein sagen? bloß weil sie keine hunde mag?
wenn du unbedingt ein tier willst such dir eine wohnung wo das von beginn an gestattet ist. natürlich ist es schade, wenn man seine wünsche nicht erfüllt bekommt. aber du reagierst wie ein trotziges kleinkind und nimmst die antwort viel zu persönlich. die regelung steht im vertrag. es ist ihr eigentum. wenn du gegen ihren willen ein tier anschaffst, ist erstens das wohnklima im eimer und du riskierst eine kündigung.
ja das schon, aber wie gesagt es stecken gründe dahinter warum ich mich vlt verhalte wie ein kind. die werde ich hier auch nicht weiter erläutern weil dies nicht zur frage gehört. auf jedenfall danke für die antworten.
Sie darf dir den Hund verbieten. Aber es sieht anders aus wenn sie wie du geschrieben hast eine Katze hat. Normal müssten die Mieter im Haus abstimmen weil sie kann nicht selbst Tiere halten und andere diese verbieten. PS wenn Ihr euch einen kleinen Hund anschaffen wollt wird er soweit ich weiß als Klein Tier gesehen.
also ich denke nicht das eine englische bulldogge als kleintier gesehn wird? :S
Das glaube ich auch nicht. Es war eher auf Chihuahua oder pinscher zu beziehen.
Genau deswegen hat der Vermieter sachliche Gründe vorzutragen die das Halten von z.b. Kampfhunden untersagen kann.
Es muss also lt. BGH VIII ZR 340/06 eine Interessenabwägung statfinden.
kleintier ist nur, was man in käfig, aquarium oder terrarium hält
PS wenn Ihr euch einen kleinen Hund anschaffen wollt wird er soweit ich weiß als Klein Tier gesehen.
Dann weißt du falsch. Ein Hund ist einfach kein Kleintier, egal, wie groß bzw. klein er ist. Somit bedarf er immer der Zustimmung des Vermieters. Es ist mir bekannt, dass es Gerichte gab, die derartig entschieden haben, aber da es handelt sich um Einzelfälle!!!!
Viele VM wollen keine Haustiere weil diese auch Schäden anrichten können, z.B. Kratzer an Türen und Böden, Urin, Haare, Krach u.a.m. und auch weil andere Mieter Angst vor Hunden haben könnten, biete dem VM eine Kaution welche evtl. Schäden abdeckt vllt klappt es dann.
Dein Mietvertrag gilt. Wenn da steht nach Absprache erlaubt, heißt das genau das. Und die Absprache hat NEIN ergeben.
Der Vermieter muss keineswegs begründen, WARUM er die Hundehaltung nicht erlaubt.
Du hast das schließlich unterschrieben.Doch der Vermieter muss begründen warum er die Hundehaltung verbietet.
Das was du schreibst ist schlicht und ergreifend falsch!!!
Im Mietvertrag steht:
Und der Vermieter hat NEIN zum Hund gesagt!