Kann mein Vermieter meinen Fingerabdruck verlangen?

5 Antworten

Hallo Wenn du 3 Nachmieter stellst, die zumutbar sind, dann muss er die akzeptieren. Und sage dem Vermieter dass du dich beim Datenschutzbeauftragten melden werdet, wegen dem Verlangen der Fingerabdrücke. Sag das auch der Mieretschlichtungsstelle!

Soviel ich weiss muss er nur einen Nachmieter vorschlagen, der zu den selben Bedingungen (also Kosten, usw) die Wohnung bezieht.

@Millena1997

Ja, hast recht. Aber besser einen mehr! :-)

Wenn Du dem Vermieter nachweisen könntest das er in deiner Abwesenheit deine Wohnung betritt, hättest Du bessere Karten was eine ausserfristliche Kündigung betrifft ... wenn Du sowiso eine Vermutung in diese Richtung hast würde ich Dir raten in deiner Wohnung eine Kamera zu installieren welche zum Bsp. über einen Bewegungsmelder aktiviert wird.... gibt es mittlerweile für relativ wenig Geld und wird zum Bsp als Baby oder Haustierüberwachung  verkauft.

Es ist egal, ob sie einen / den vorgeschlagenen Nachmieter möchten oder nicht ...

Der Vermieter ist nicht verpflichtet, einen Nachmieter zu akzeptieren.
Lehnt er jedoch einen zumutbaren und zahlungsfähigen Nachmieter ab, sind Sie von Ihren vertraglichen Pflichten befreit. Und zwar auf den
Zeitpunkt hin, auf den der Nachmieter das Mietverhältnis übernommen
hätte. Dies gilt auch, wenn der Vermieter zum Beispiel das Mietobjekt
für sich benutzen will, die Wohnung noch sanieren möchte oder vom
Nachmieter einen höheren Mietzins verlangt und dieser sich sodann
zurückzieht.

https://www.mieterverband.ch/mv/mietrecht-beratung/ratgeber-mietrecht/top-themen/nachmieter-ausserterminlicher-auszug.html

Ob Du noch ausserordentlich ausziehen kannst, da Du wohl fristgerecht gekündigt weiss ich nicht - kontaktier doch den Mieterverband.

der Fingerabdruck wird nur in der Elektronik gespeichert - der Vermieter kann da nichts mit anfangen. 

solange es funktioniert brauchst halt kein Schlüssel für die Tür. Obwohl die Anlage auch mit Schlüssel einwandfrei funktionieren sollte. 

das löst aber keine ausserordentliche Kündigung aus - Fristsetzung zur Behebung; danach könnte eine Mietminderung machbar sein. 

wie es in der Schweiz läuft!!

Zuerst vielen Dank für die Antwort. 

1) Dennoch - es kann ja nicht sein dass zum einen das Schloss nicht geht. und 2) denke ich dass mein Fingerabdruck Datenschutzrechtlich zu niemandem gehört außer zu mir und zu den Behörden. (dass ich von dieser "Sicherheit" nicht viel halte mal ganz abgesehen - aber das tut nichts zur Sache). Egal ob nur Elektronisch. 

Es ist natürlich ihre Sache, dass es für sie OK ist, dass das Schloss nicht richtig geht - würde ich aber diese Summe in eine neue Türe investieren, würde ich erwarten dass sie vollumfänglich funktioniert. 

Behebung ist ja für sie ausschließlich durch diesen Fingerabdruck möglich. Das defekte Schloss möchten sie nicht beheben. 

Eine Mietminderung ist mir nicht so wichtig. Eher geht es mir darum, dass mein Vermieter eben meine Privatsphäre auf so viele Arten missachtet und ich das noch 3 Monate "ertragen muss". 

Auch haben sie einen Schlüssel zu meiner Wohnung, was ja rechtlich nicht in Ordnung wäre. Ob sie sie betreten wenn ich nicht da bin, kann ich nicht sagen - allerdings habe ich kein großes Vertrauen in sie. 

Man sollte bei Umzug immer die Schlösser tauschen, das empfehle ich als Vermieter sogar meinen Mietern.

Auch haben sie mir zu Beginn des Jahres Besuch verboten: "wenn sie besuch haben möchten, müssen sie sich was anderes suchen" - Dies geschah als meine Schwester mit ihren 2 Kindern für 3 Tage zu Besuch war.

Darf nicht verboten werden; muss man sich nicht daran halten.

 Kann ich auf dieser Grundlage irgendwie ein Sonderkündigungsrecht wirksam machen und bereits früher ausziehen?

Nein, kein ausreichender Grund.

Leider ist eine doppelte Miete für 3 Monate keine option. 

Du hast doch schon gekündigt, also musst Du damit rechnen.

Auch Nachmieter möchten sie voraussichtlich nicht -

Der Vermieter muss keinen vom Mieter gestellten Nachmieter nehmen.

 eventuell würde ihre Tochter einen Monat eher die Wohnung wollen. 

Dann wollen wir das mal für Dich hoffen.

Wenn der Vermieter einen zumutbaren Mieter ablehnt, ist der gegenwärtige Mieter aus dem Schneider.

Es ist dann allein die Sache des Vermieters für den ausfallenden Mietzins aufzukommen.

@Goodnight

Wenn der Vermieter einen zumutbaren Mieter ablehnt, ist der gegenwärtige Mieter aus dem Schneider.

Theorie und Praxis, da liegen Welten dazwischen.

Wie will der Mieter beurteilen, welcher Nachmieter zumutbar ist.

Ich als Vermieter kenne da einige Gründe um Mieter abzulehnen; ich muss es aber nicht mal begründen.

@Goodnight

Und wovon träumst Du nachts?