Kann mein Vermieter bei Erstbezug eine Einbauküche auf den Mietpreis umlegen?Wenn ja wie hoch
Hallo zusammen,
wir sind in eine neue Wohnung gezogen (Neubau, Erstbezug) und haben uns dafür entschieden eine EBK vom Vermieter einbauen zu lassen. Dafür hat sich unsere Miete um 40 € pro Monat erhöht... Jetzt musste ich aber leider feststellen, dass die Küche total billig ist (ganz simple billige Einbaugeräte). Auf den Bilden die uns gezeigt worden sah sie besser aus, bzw. war das meiste nicht zu sehen. Den Wert der Küche würde ich so auf knapp 1200€ schätzen. Jetzt meine Frage ist die Umlage von 40€ pro Monat dafür rechtens, wenn ja auch in der Höhe? Ist sie auch irgendwann abbezahlt? In 3 Jahren wär das ja schon längst passiert. Zum Vergleich hatten wir in einer anderen Wohnung mal Fenster bekommen die wurden mit den übichen 11% umgelegt.
Vielen Dank schon mal für eure Antworten. Ich hoffe ich hab nix vergessen. Beste Grüße.
Martin
3 Antworten
Wenn die Bedingungen akzeptiert wurden ist das OK. Ob billig oder nicht, man muss die Montage auch sehen.
Wenn der Vermieter sich die Küche von Euch bezahlen lässt, dann gehört sie ja eigentlich auch Euch, wenn Ihr mal wieder ausziehen werdet. Das ist so gesehen eine heikle Angelegenheit. Wenn etwas kaputt geht, dann müsst Ihr das auch selbst bezahlen.
.....ich kenne das als "Nutzungsgeld" wobei € 40,00 dann zuviel wäre, oder gehört die Küche dann euch? Im besagten Fall ist es so, dass pro Monat € 15,00 Euro für die Küche anfallen, diese bleibt dann aber drin und es wurde in Aussicht gestellt über diesen Betrag nochmal zu sprechen bzw. ihn fallen zu lassen bei einem langfristigen Mietverhältnis. (evtl.gr.Schäden müssen natürlich übernommen werden)