Kann mein Vermieter bei Erstbezug eine Einbauküche auf den Mietpreis umlegen?Wenn ja wie hoch

3 Antworten

Wenn die Bedingungen akzeptiert wurden ist das OK. Ob billig oder nicht, man muss die Montage auch sehen.

Wenn der Vermieter sich die Küche von Euch bezahlen lässt, dann gehört sie ja eigentlich auch Euch, wenn Ihr mal wieder ausziehen werdet. Das ist so gesehen eine heikle Angelegenheit. Wenn etwas kaputt geht, dann müsst Ihr das auch selbst bezahlen.

.....ich kenne das als "Nutzungsgeld" wobei € 40,00 dann zuviel wäre, oder gehört die Küche dann euch? Im besagten Fall ist es so, dass pro Monat € 15,00 Euro für die Küche anfallen, diese bleibt dann aber drin und es wurde in Aussicht gestellt über diesen Betrag nochmal zu sprechen bzw. ihn fallen zu lassen bei einem langfristigen Mietverhältnis. (evtl.gr.Schäden müssen natürlich übernommen werden)