kann mein sohn als mieter eine wohnungsgeberbescheinigung ausstellen?

4 Antworten

Dein Sohn ist nicht der Wohnungsgeber, sondern der Eigentümer. Er ist nur Mieter und die Aufnahme weiterer Personen

https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__19.html

Aber wenn ich so lese, was man im Netz zum Nachzug von Famlienanghörigen für Urteile gesprochen wurden, dann kann der Vermieter dem kaum etwas entgegensetzen, wenn es denn nicht zu einer Überbelegung des Wohnraumes führt.

Ja, dein Sohn kann dir die Wohnungsgeberbescheinigung geben.

Er ist Mieter der Wohnung. Der Eigentümer hat mit dir keinen Vertrag.

Der Vermieter muß angegeben werden, muß aber nicht unterschreiben. (So ist es in dem Formular, das ich kenne)

ja kann er, da er Dir ja die Wohnungsmöglichkeit gibt; darum heißst es ja so. Genau genommen sogar nur er, da er ja wohl der Hauptmieter ist.

Dein Sohn kann Dir jederzeit eine Wohnungsgeberbescheinigung ausstellen.