kann mein sohn als mieter eine wohnungsgeberbescheinigung ausstellen?
ich arbeite als saisonkraft auf einer nordseeinsel.jetzt ist die saison zu ende und ich musste mein personalzimmer räumen.ich bin in die stadt zu meinem sohn gezogen um dort die 5 monate zu wohnen bis die saison wieder anfängt.jetzt habe ich ärger mit dem arbeitsamt, weil ich nicht angemeldet bin. kann mein sohn als mieter die wohnungsgeberbescheinigung ausfüllen? der vermieter verweigert mir das, obwohl er mir das letzte jahr eine gegeben hat. danke für schnelle antworten
4 Antworten
Dein Sohn ist nicht der Wohnungsgeber, sondern der Eigentümer. Er ist nur Mieter und die Aufnahme weiterer Personen
https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__19.html
Aber wenn ich so lese, was man im Netz zum Nachzug von Famlienanghörigen für Urteile gesprochen wurden, dann kann der Vermieter dem kaum etwas entgegensetzen, wenn es denn nicht zu einer Überbelegung des Wohnraumes führt.
Ja, dein Sohn kann dir die Wohnungsgeberbescheinigung geben.
Er ist Mieter der Wohnung. Der Eigentümer hat mit dir keinen Vertrag.
Der Vermieter muß angegeben werden, muß aber nicht unterschreiben. (So ist es in dem Formular, das ich kenne)
ja kann er, da er Dir ja die Wohnungsmöglichkeit gibt; darum heißst es ja so. Genau genommen sogar nur er, da er ja wohl der Hauptmieter ist.
Dein Sohn kann Dir jederzeit eine Wohnungsgeberbescheinigung ausstellen.