Kann mein Reihenhausnachbar mir das Grillen und gemütliche Zusammensitzen mit Freunden verbieten?

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Ich habe für Dich folgendes Urteil gefunden, was Dir vielleicht weiter hilft:


Sommerliches Grillen im Garten ist erlaubt, wenn die Nachbarn dadurch nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt werden
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Sommerliches Grillen im Garten ist erlaubt, wenn die Nachbarn dadurch nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt werden. Diese gefestigte, auch durch den Bundesgerichtshof gestützte Rechtssprechung hat das Amtsgericht München in einem kürzlich gesprochenen Urteil erneut bestätigt.
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Geklagt hatten zwei Miteigentümer eines Anwesens mit Garten aus Unterhaching. Sie fühlten sich durch die Grillaktionen eines Nachbarn – der das daneben liegende Haus gemietet hatte – massiv gestört. Vor Gericht trugen die Kläger vor, der Beklagte habe im Jahre 2002 von Mai bis August insgesamt 16 mal im Garten gegrillt. Die entstandenen Rauchgase seien in die Wohn- und Schlafräume der Kläger eingedrungen und hätten damit das gesundheitliche Wohlempfinden der Kläger erheblich gestört.
Die Kläger forderten deshalb vor Gericht, den Beklagten zu verurteilen, es zu unterlassen, in seinem Garten einen Grillofen zu betreiben.
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Der Beklagte verteidigte sich damit, dass er nicht über das übliche Maß hinaus gegrillt habe. Die Kläger hätten dies als sozialadäquat hinzunehmen. Die zuständige Amtsrichterin gab dem Beklagten recht. Zwar könne das Gartengrillen grundsätzlich verboten werden. Dafür müsste aber nach den gesetzlichen Vorgaben des bürgerlichen Gesetzbuches nachgewiesen sein, dass es sich um eine nicht unwesentliche Beeinträchtigung handele.
Diesen Nachweis hätten die Kläger – auch nach entsprechendem Hinweis des Gerichts – nicht führen können. Weder hätten die Kläger schriftsätzlich vorgetragen, dass die von dem Beklagten grundstückausgehenden Emissionen über den für das öffentliche Emissionsrecht geltendenden TA-Luft-Richtlinien lägen, noch seien Zeugen namentlich benannt worden, die die Beeinträchtigungen hätten bestätigen können.
Rein subjektive Empfindlichkeiten der Kläger könnten keine Berücksichtigung finden.
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Die Kläger fanden sich mit diesem Urteil nicht ab und legten Berufung zum Landgericht München I ein. Die Berufungskammer dort bestätigte jedoch das amtsrichterliche Urteil und wiesen die Berufung mit Beschluss zurück.
Zusätzlich führten die Richter beim Landgericht aus, dass der Kläger in der Berufungsinstanz auf entsprechende Frage mitgeteilt habe, dass im Jahre 2003 nur noch viermal im Sommer gegrillt worden sei.
Eine nicht unwesentliche Beeinträchtigung des klägerischen Grundstücks läge daher noch ferner als nach dem klägerischen Vortrag in der I. Instanz.

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http://www.experten-branchenbuch.de/ratgeber/grillen-im-garten-ist-erlaubt-solange-der-nachbar-nur-unwesentlich-beeintraechtigt-ist

Herzlichen Dank für die Auszeichnung. :-)

Hmmm, naja, sowas ist wohl immer schwierig zu klären... Wenn du dich erkundigst und ihm mit Fakten kommst, dann gibt es wohl noch mehr Streit... Warum lädst du ihn nicht mal zum Grillen ein, und versuchst es erstmal auf die freundliche Tour? Wenn das nicht fruchtet, kannst du ja immer noch was unternehmen ;o)

Mich würde das Gesabbel und Gegrille auch nerven, wenn es häufig vorkommt. Vor allem, weil es vom Grill immer so fürchterlich stinkt, obwohl es durchaus schmecken kann. Ich wohne im 1. Stock und merke anhand des Gestanks sofort, wenn da jemand am Grillen ist.

na deine nachbarn haben dich mit sicherheit oder fürchterlich lieb oder? kopfschüttel

@fragetierchen

Keine Ahnung, ich habe mich schließlich noch nie beschwert. Das ist nicht meine Art. Ich nehme es hin und leide lieber unter dem Qualm, als es mit den Nachbarn zu verscherzen. Außerdem sehe ich nicht, wer da grillt, ich rieche es bloß immer. Es kommt ja auch zum Glück nicht häufig vor, daß da irgendwo gegrillt wird.

Ganz einfach lade Deinen Nachbar ein und lasse ihn teilhaben beim Grillen. Ich hatte damit immer Erfolg es wurde ein schöner Abend.

das funktioniert nicht mit einem Reihenhausnachbar.

Grillen mit Holzkohle muss ja auch nicht (immer) sein...

Man kann zu Hause auch mal auf einem Gasgrill loslegen, da ist es reiner Geruch der Essenszubereitung, da kann sich niemand dran stören.

Es schmeckt gut und ist gesünder...