Kann Mein Partner meinem Sohn seinen namen Schenken?

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Fall Neuheirat

Soll der Name des Kindes geändert werden, weil wieder neu geheiratet wurde und ein neuer Name angenommen wurde, kann eine sogenannte Einbenennung des minderjährigen Kindes beim Standesamt beantragt werden. Auch in diesem Fall muss der andere Elternteil der Namensänderung zustimmen.

Falls der andere Elternteil seine Zustimmung nicht gibt, kann diese auf Antrag durch das Familiengericht ersetzt werden. Aber ganz so einfach das nicht. Über den Antrag entscheiden in erster Instanz die Rechtspfleger, in zweiter Instanz die Oberlandesgerichte (OLG). Für die Antragsteller ist es sehr schwierig, die fehlende Einwilligung des anderen Elternteils durch die Gerichte ersetzt zu bekommen. Dem Antrag auf Namensänderung für das Kind wird nur dann zugestimmt, wenn wirklich gewichtige Gründe vorliegen. Mit einem "Neuanfang" oder eine "verbesserte Integration" für die Kinder ist es längst nicht getan.

http://www.business-podium.com/boards/staatsangehoerigkeiten-reisepaesse-diplomatenpaesse-namensaenderungen-kuenstlernamen-ausweise/2197-namensschenkung-namensaenderung-bei-ehelichen-kindern-bei-scheidung-oder-neuheirat.html

Oh man ganz schön kompliziert.. lol

Und was ist wenn ich einen Doppel namen machen würde ?? müsste der vater dann auch zu stimmen ?? also ich hoffe und denke das der vater so oder so zustimmen wird weil wir ein doch gutes verhältnis haben.. aber für den fall der Fälle wollt ich mich mal schlau machen :-))

@smartie170883

neine, Doppelname ist auch Namensänderung und da hat er immer eine 50prozentige mitbestimmung

Ich denke der leibliche Vater muss zustimmen, da er sorgeberechtigt ist. Dann sollte es gehen. Ich glaube das nennt man Einbenennung.

Vielen Dank für eure Tips und antworten.. ich hoffe inständig das der vater sich nicht Quer stellt.. :-))

@smartie170883

wenn dein sohn eh nicht seinen namen hat, warum sollte er?

Also diese Namensänderung ist mit 10 Euro machbar, ob jedoch der Kindsvater Einspruch erheben kann weiß ich nicht, aber das Familiengericht würde auf jeden Fall auf deiner Seite sein. Frag doch mal beim Standesamt nach.

Wenn der Vater nicht zustimmt, kannst du gar nichts machen.

Ich dachte, den Namen bekommt Dein Sohn mit einer Adoption.
Von einer Namensschenkung hab ich noch nie was gehört.

Bin da aber kein Fachmann.