kann mein Onkel mit Kontovollmacht den anderen Erben zuvor kommen
Zur momentanen Situation: Mein Großvater liegt im Koma und wird in naher Zukunft wohl auch körperlich von uns gehen, da er per Patientenverfügung lebensverlängernde Maßnahmen eindeutig abgelehnt hat. Er hinterlässt einen Sohn, eine Tochter und zwei Enkel von seinem bereits verstorbenen dritten Kind, unserem Vater also. Mein Onkel hat die Patientenverfügung und eine Kontovollmacht, die aber wahrscheinlich nicht über den Tod hinaus geht. Vielleicht aber auch schon. Mein Opa hätte uns Enkel niemals ausdrücklich enterbt. Ich glaube mein Onkel hat finanzielle Nöte und möchte alles daran setzen uns anderen Erben so wenig wie möglich abzugeben. Die Bestattungskosten und anderen Rechnungen wird er begleichen. Meine Frage: Kann mein Onkel jetzt solange mein Großvater noch im Koma liegt und noch nicht endgültig verstorben ist das ganze Geld ausgeben um z.B. seine Schulden zu tilgen und seiner Freundin ein schönes Leben zu machen? Zu Lebzeiten hat mein Opa mal so etwas wie: ,,Ich habe "den besagten Onkel" zum Vermögensverwalter gemacht wenn der Fall eintreten sollte, dass ich sterbe.´´ gesagt. Würde das bedeuten er kann eh mit dem Vermögen machen was er will, auch wenn mein Großvater etwas naiv dachte mein Onkel würde alles gerecht unter uns Angehörigen aufteilen? Danke schonmal an alle, die sich die Mühe machen mich etwas aufzuklären
7 Antworten
Können, kann der Onkel viel, da er ja mit der Vollmacht über das Konto verfügen darf.
Er darf aber nicht einfach Geld für seine eigenen Zwecke abheben und für sich verwenden! Er darf mit der Vollmacht nur im Sinne Eures Opas handeln. Macht er was anderes, so kann er sich unter Umständen strafbar machen. In jedem Falle könnt Ihr als Erben nach dem Tod Eures Opas aber die zweckentfremdeten Gelder von Eurem Onkel zurückfordern.
Natürlich hat der Onkel die Möglichkeit, allerdings dürfte das ausgesprochen unangenehme Konsequenzen haben:
Mein Opa hätte uns Enkel niemals ausdrücklich enterbt.
Das ist auch nicht nötig, das ihr Enkel überhaupt kein Erbrecht an seinem Nachlass hättet :-)
Da braucht es dich garnicht zu interessieren, was eurer Opa sich mit der Vermögensverwaltung gedacht hat, welche Zuwendungen oder Entnahmen er noch lebzeitig macht oder dem Kontobevollmächtigten ausdrücklich genehmigt und wie sich seine Kinder (und ggf. Ehefrau) über den Nachlass auseinandersetzen :-)
G imager761
Generell treten die Enkel,also die Kinder des verstorbenen Sohnes an dessen Stelle. Falls kein anderest lautendes Testament vor liegt Erben sie nach Abzug aller Kosten von Beerdigung und sonstiger Verbindlichkeiten ein Drittel .
Aufklärung willste ? Klar sicher notwendig. Dein Großvater liegt noch nicht mal im Grab und ihr streitet um sein Erbe, gehts noch ?? Sowas abgedroschenes liest man hier selten!
Sorry, im Grunde habt ihr nicht ganz Unrecht, allerdings geht es in der Eingangsfrage noch nicht direkt ums Erbe.
Ich hätte diese Frage nicht gestellt wenn ich meinen Onkel für einen ehrlichen Mann halten würde und ein gutes Verhältnis zu ihm hätte. Ich verstehe nur nicht warum er jetzt noch eine Dialyse eingeleitet hat, die sein Leben um max. 1-2 Wochen verlängert. Das macht aus medizinischer Sicht keinen Sinn und entspricht auch nicht seinem Willen. Somal sein Zustand wirklich nicht mehr lebenswert ist.
kommt aber leider sehr oft vor, meine Mutter war noch nicht mal unter der Erde als meine Schwester den Alten vor die Tür gesetzt hatte!