kann mein Nachmieter mich verklagen wenn ich ihn ablehne und einen anderen nehme?

7 Antworten

du bist gar nicht in der Position irgendeinen Nachmieter zu akzeptieren, das obliegt ausschließlich dem Vermieter.

DER sucht sich die Person/en aus, an die er vermieten möchte.

du hast dem Vermieter beide Namen genannt, ER entscheidet

wenn der Erstvorschlag sich Zeit lässt, ist es sein Problem; für dich aber entscheidend, weniger Miete zu zahlen

ich will nur nicht direkt dem Vermieter die Wohnung geben, durch einen Nachmieter erspare ich ein paar Arbeiten in der Wohnung, als Gegenleistung erhält er einige Möbeln und dafür wurde keine Ablöse verlangt. da ich nur einmalig einen Nachmieter nennen kann muss ich mir vergewissern dass er auch die Kaution dafür hat, wenn er diese nicht hätte wird mit ihm auch kein Vertrag unterschrieben

@David2206

du kannst deinem Vermieter 1000 Namen nennen, ER sucht sich den Nachmieter ganz alleine raus

@peterobm

nein ich habe nur 1 Gelegenheit und das anhand eines ausgefüllten formulars, es stand damals so im Vertrag, einmalig einen Nachmieter zu nennen, wenn es verweigert wird, dann die Wohnung direkt dem Vermieter zurückgeben

@David2206

verstehst es immer noch nicht

der Vermieter kann JEDEN Nachmieter ablehnen

was steht noch diesbezgl. im Vertrag

@David2206
ich will nur nicht direkt dem Vermieter die Wohnung geben, 

Du mußt dem Vermieter die Wohnung geben, es ist nämlich seine. Er macht den neuen Vertrag und nicht du. Du bist durch deinen Vorschlag noch lange nicht zum Vermieter geworden.

Und wenn dem Vermieter dein Vorschlag nicht gefällt, wird er nicht an ihn vermieten. Du kapierst deine Rolle nicht und überschätzt deine Macht.

@peterobm

der Vermieter hat mir mitgeteilt dass er nur denjenigen ablehnen wird der nicht das Geld für die Kaution hat

Ja, das wäre rein theoretisch denkbar.

Nehmen wir mal fiktiv an, es wäre zwischen euch ein mündlicher Mietvertrag zustande gekommen. Der neue Mieter hat dich als Vermieter angesehen, was ja bei einer Untervermietung nicht ungewöhnlich ist. Du hast ihm angeboten, die Wohnung zu mieten und er hat zugestimmt. Ob das bei euch so war, weiß ich nicht, daher sage ich, nur mal angenommen.

So, nun darfst du aber gar nicht vermieten, da du nicht der Eigentümer bist und auch nicht der Vertreter des Eigentümers und auch kein Recht zur Untervermietung hast. Trotzdem, obwohl du es nicht darfst, ist der Vertrag voll rechtgültig und wirksam gegenüber dem neuen Mieter.

Der Eigentümer hat nun etwas dagegen und macht den Vertrag nicht mit dem neuen Mieter, dann hast DU ein Problem. Der Vertrag besteht, und ja, er kann dich verklagen.

Ob der mündliche Vertrag zustande gekommen ist und ob dieser im Streitfall bewiesen werden kann, sei man dahin gestellt. Aber theoretisch ist es möglich, dass du Schwierigkeiten bekommen kannst.

Es ist allein die Entscheidung des Eigentümers, mit wem er einen neuen Vertrag macht. Du kannst nur jemanden vorschlagen, aber der Eigentümer muss denjenigen nicht annehmen, egal aus welchen Gründen.

er wusste von Anfang an dass ich nur einen Nachmieter suche und ich nur vorschlagsrecht habe und mir die notwenigen Unterlagen geben damit ich weitergeben kann. da er das Geld nicht hatte für die Kaution, habe ich noch gar nicht dem Vermieter vorgeschlagen ohne ausgefüllten Formulare ginge es sowieso nicht. mein Vermieter hat mir geraten zu schauen dass der jenige auch die finanziellen Mitteln hat, da ich mich für einen anderen entschieden habe, weil es mir bei ihm zu lange dauert, will er mir Probleme machen.

@David2206
nur einen Nachmieter suche und ich nur vorschlagsrecht habe und mir die notwenigen Unterlagen geben damit ich weitergeben kann

Okay. Wenn das klar war, und du nicht als der Vermieter aufgetreten bist, dann kann es auch keinen Schadenersatzanspruch geben. Denn für einen Schadenersatz muss es eine Rechtsgrundlage geben. Und ohne Vertrag fehlt diese Rechtsgrundlage.

Vorschlagsrecht - davon kannst du Gebrauch machen, mußt du aber nicht. Du kannst vorschlagen, wen du willst, entscheiden wird ohnehin der Vermieter. Und diesem muß der potenzielle Mieter seine unterlagen zeigen und nicht dir.

Warum nennst du dem Vermieter nicht beide Interessenten? De Vermeter ist doh eh der, der entscheidet.

Irgendwelche möglichen Nachmieter, die du vorschlägst oder auch nicht, haben dir gegenüber keinerlei Ansprüche.

Laß ihn klagen..

verklagen ist irgendwie Mode geworden

@peterobm

Ja, ich glaube aber, dass sich der Mieter hier in eine Rolle drängt, die ihm gar nicht zusteht. Der rscheint sich einzubilden, dass der Vermieter seinen Vorschlag annehmen muß. D.h. dass es ihm obliegt, den Nachmieter zu bestimmen.

@Bitterkraut

du glaubst Richtig 👍

ER ist aus der Geschichte raus, der Vermieter hat das letzte Wort; ganz alleine

ich darf nur einmalig eine Person nennen, so stand es im Vertrag

@David2206

Ja und? Trotzem muß der Vermieter den nicht nehmen. Und der Interessent ist dir zu gar nix verpflichtet.

haben dir gegenüber keinerlei Ansprüche.

Das können wir aus den gegebenen Infos gar nicht so sicher wissen. Der Fragesteller könnte es gegenüber dem Interessenten so dargestellt haben, als vermietet er ihm die Wohnung, also dass der Fragesteller als Hauptmieter untervermietet. Und schon kann ein wirksamer Vertrag zustande gekommen sein.

@Renick

Ja, da kannst du recht haben. Dem FS scheint seine Rolle in der Sache gar nicht klar zu sein.

@Bitterkraut

Aufgrund des Kommentars, die er in meiner Antwort inzwischen geschrieben hat, hat es sich aber nun aufgeklärt. Ich kann nun keine Rechtsgrundlage für einen Schadenersatzanspruch erkennen, soweit man das aus den gegebenen Infos beurteilen kann.

Ja grundsätzlich hat er einen Schadensersatzanspruch, den er allerdings konkret darlegen und beziffern muß. Das könnten z.B. alle Aufwendungen sein, die er hinsichtlich der Kautionsbeschaffung und des bevorstehenden beabsichtigten Umzuges sein,eventuell auch doppelte Mietzahlung/en.

Einen Anspruch, von Dir die Wohnung zu erhalten,also sich praktisch in das Mietverhältnis einklagen, den hat er meiner Auffassung jedoch nicht.

Der Mieter hat nur Vorschlagsrecht - er kann da gar nix zusagen.

@Bitterkraut

Hat er aber getan "jetzt will mich er mich verklagen weil ich ihm mündlich zugesagt habe" und wer mittels Klage eine gerichtliche Überprüfung herbeiführen möchte, den kann man nicht immer davon abhalten.

@DogDiego

er könnte mich auf Schadenersatz verklagen, weil er extra einen Kredit aufgenommen hat, wir wären auch bereit die anfallen Gebühren, Zinsen zu zahlen wenn er vom kreditvertrag zurücktritt, das hat aber abgelehnt

@David2206

Damit hast Du ja einen möglichen Schadensersatzanspruch dem Grunde nach schon einmal anerkannt.

Schwierig. Hattest Du ihm fest zugesagt? Hattest Du ihm eine Frist gesetzt, bis zu der er das Geld beschaffen sollte? Hast Du ihm kommuniziert, dass es zu lange dauert und Du einen anderen Nachmieter besorgen willst?

ich habe ihm keine Frist gesetzt aber 2 Wochen waren mittlerweile vergangen seit er sein interesse für die Wohnung ausgedrückt hat, es war mühsam ihm ständig hinterher zu rennen und da ein anderer alles zügig gemacht hat, wollten wir nicht mehr auf ihn warten und jetzt will er mich verklagen weil ihm mittlerweile der Kredit genehmigt wurde, theoretisch könnte er noch vom kreditvertrag zurücktreten und etwaige anfallende Zinsen wären wir auch bereit zu zahlen, aber er besteht darauf die Wohnung zu bekommen

@David2206

Inwiefern muß du hnter ihm her sein? Du schlägst dem Vermieter den Nachmieter vor, alles andere ist Sache des Vermieter. Ich glaube, du hast deine Rolle in der Sache nicht verstanden. Der Nachmieter ist dir überhaupt nix schuldig und dir auch nicht zu Auskünften erpflichtet. Für wen häst du dich?

@David2206
aber er besteht darauf die Wohnung zu bekommen

hat er gegenüber dem Vermieter zu bekunden, du bist der falsche Ansprechpartner

@Bitterkraut

stimmt, da ich aber nur einmalig jemand nennen kann, muss ich auch sicher sein dass er das Geld hat und wenn er sagt dass er einen Kredit braucht, dann muss er mir dann nachweisen dass er es bekommen hat

@David2206

Nein, du mußt über gar nix sicher sein. Das ist alles Sache des Vermieters. Du schlägst einen Interessenten vor, du kannst auch 5 vorschlagen, und alle Fragen stellt der Vermieter. Du hast überhaupt nicht kapiert, was dein Job in der Sache ist. du kannst auch darauf verzichten überhaupt jemanden vorzuschlagen und der Vemieter muß auf deinen Vorschlag auch gar nicht eingehen. Du nimmst dich zu wichtig.

@Bitterkraut

dann verzichte jetzt überhaupt einen Nachmieter vorzuschlagen und kann er mich trotzdem verklagen? auf Schadenersatz höchstens weil er dadurch einen kredit genommen hat, aber ob er dir wohnung tatsächlich bekommt, liegt sowieso nicht in meiner Hand,er will mich verklagen weil ich jemand anderen genommen habe, eigentlich bleibt es mir überlassen wen und ob ich jemanden nenne

Was kann der Mieter denn zusagen? Dass er ihn vorschlägt, ok. aber einen Mietvertrag hat der Nachmieter damit noch lange nicht.