Kann mein Nachmieter einfach aus dem bereits unterschriebenen Mietvertrag zurücktreten?

10 Antworten

Nein, sie kann jetzt vom Mietvertrag nicht mehr abspringen. Wohl hat sie ein Anrecht darauf, dass der Vermieter es umsetzt. Aber das ändert am Mietvertrag nichts mehr.

Im Übrigen bist du ja deiner Zusage, einen Nachmieter zu finden, erfolgreich nachgekommen mit Unterzeichnung des Vertrags. Also kannst du jetzt nicht dafür den Kopf hin halten, wenn der Vermieter länger braucht, die Sachen umzusetzen.

Ich stehe in Kontakt mit der Nachmieterin und mir scheint es so, als ob sie die Wohnung nicht mehr bewohnen möchte, sollten diese Wünsche nicht beachtet werden.

Einziehen muss sie nicht aber Miete zahlen und fristgerecht kündigen.

Du bist raus aus der Sache weil sie schon einen Mietvertrag hat der von Ihr und dem Vermieter unterschrieben ist.

Ab dem Zeitpunkt wo ihr Mietvertrag beginnt, musst Du keine Miete mehr zahlen.

Es reicht aber nicht aus, dass der Nachmieter unterschrieben hat. Erst wenn der Vermieter ebenso unterschrieben hat, wird ein wirksamer Mietvertrag daraus.

Also: Erst wenn der Nachmieter den beidseitig unterschriebenen Vertrag in der Hand hält, bist Du aus der Sache raus.

Ich würde mir an deiner Stelle sowieso schriftlich geben lassen, dass Du zum Zeitpunkt X (Mietbeginn Nachmieter) aus dem Vertrag entlassen wirst.

Das sollest Du schleunigst tun.

Das hatte ich vergessen zu erwähnen, der Vertrag ist beidseitig unterschrieben. Vielen Dank, das hilf schonmal weiter!

Du bist raus aus der Nummer. Die Nachmieterin hat einen gültigen Mietvertrag, an den sie sich halten muss. Wenn sie nun nicht mehr einziehen will, dann muss sie halt fristgerecht kündigen. (Vorausgesetzt der Mietvertrag wurde auch vom Vermieter unterschrieben:)

Wenn sie nun abspringt, kann der Vermieter nicht nach Lust und Laune seinen Mietausfall bei dir einfordern. Ab Mietbeginn ist die Nachmieterin zuständig.

Wenn der Nachmieter bereits einen Vertrag unterschrieben hat, und Du vom Vermieter bestätigt bekommen hast, vor Ende der gesetzlichen Kündigungsfrist ausziehen zu dürfen, kann Dir das alles egal sein.