Kann mein MIeter mich rausschmeißen, wenn ich gekündigt habe, aber keine andere Wohnung gefunden

12 Antworten

Mit dem Ende der Kündigungsfrist ist das Vertragsverhältnis beendet. Sie müssen bis zu diesem Zeitpunkt die Wohnung geräumt haben. Ich würde nicht empfehlen, einfach wohnen zu bleiben. Die Folgen wurden ja bereits von nemisis und anitari aufgezeigt. Es sollte also in Ihrem Interesse sein, nicht noch enorme Kosten zu verursachen, die letztendlich von Ihnen aufzubringen sind. Im Übrigen kommt doch der Kündigungstermin nicht plötzlich, sondern Sie hatten ja in der Regel 3 Monate Zeit sich zu kümmern eine neue Wohnung zu finden. MfG

ja klar! Dein Vertrag ist beendet, also mußt du raus. Wenn du nicht rausgehst, wirst du Schadensersatzpflichtig gemacht. Das heißt du mußt dann eventuell die Hotelkosten des neuen Mieters übernehmen, da der ja auch nicht rein kann, sowie dessen Unterbringung von Möbeln. Dasd wird sehr teuer. Hinzu kommen dann noch Gerichtskosten und Anwaltskosten

NEIN. Kann er nicht. Er muss Räumungsklage erheben, darf dabei selbst keinen Finger krumm machen. Sobald er dich aussperrt, die Wohnung betritt, oder ähnliches macht er sich strafbar. Selbstjustiz geht hier nicht. Blöd ist es jedoch, wenn ein Nachmieter bereits besteht. Der Nachmieter hat dann gegen den Vermieter einen Entschädigungsanspruch. Der Vermieter wird dann darum bemüht sein, das Geld von dir zurückzupfänden. Dass heisst, du wirst (theroetisch, oftmals keine Zahlungsfähigkeit) mit deiner üblichen Miete belastet plus dessen was dem Nachmieter an Schaden dadurch entstanden ist. Und dann kommen noch Gerichtskosten. Aber ganz ehrlich, bei schwacher Finanzkraft kann er sich das eh in die Haare schmieren.

Ich habe noch vergessen, dass hier § 545 BGB eine Rolle spielen kann (Stillschweigende Verlängerung)

Wenn der Mieter die Nutzung einfach fortsetzt und der Vermieter dem nicht binnen 2 Wochen widerspricht... pech gehabt.

Haben Sie als Mieter die Wohnung gekündigt oder hat Ihr Vermieter Ihnen die Wohnung gekündigt?

Egal, wer es gewesen sein mag: Ihrem Vermieter wird es herzlich wenig interessieren, ob Sie eine neue Wohnung gefunden haben oder eben auch nicht. Aber Fragen kostet (meist) nichts, also fragen Sie doch mal höflich bei Ihrem Vermieter nach. Allerdings müssen Sie mit einer Absage rechnen und dürfen ihm diese dann auch nicht verüblen!

Er kann sofort nach Beendigung des Mietverhältnisses ein gerichtliches Räumungsverfahren einleiten. Das sogar relativ schnell, weil Deine Kündigung vor Gericht wie ein Anerkenntnis zur Beendigung des Mietverhältnisses zu sehen ist. Die Kosten hierfür müßtest Du dann natürlich auch tragen.

Wenn Du keine andere Wohnung gefunden hast, ist das nicht das Problem des Vermieters, sondern Deines.