Kann mein kleines Kind mein Haus erben?
Hallo! Bin zwar erst 34Jahre alt, aber man weiß ja nie... Habe ein Einfamilienhaus (schuldenfrei) in dem ich mit Lebensgefährtin und kleinem Sohn (derzeit 3 Jahre jung ) lebe. Ich dachte immer, wenn mir was passiert, kriegt mein Kleiner als mein einziger Nachfahre automatisch das Haus und meine Kohle, auch ohne Testament. Aber meine Gute meint, ein minderjähriges Kind kann kein Haus erben, da ja damit auch laufende Kosten gedeckt werden müssen und Entscheidungen zur Instandhaltung getroffen werden müssen. Wie läuft das dann, über Vormundschaft oder wird das Erbe anders geregelt? Bin sehr dankbar über Antworten!
6 Antworten
Dein Kind, wenn es das einzige Kind ist, erbt automatisch dein Vermögen, außer du hast bis dahin geheiratet, dann erbt deine Frau.
Aber solange es nur eine Lebensgefährtin ist und du nur ein Kind hast , wird dieses Kind dein Vermögen erben und die Mutter des Kindes kann Treuhänderin werden oder du legst einen Vermögensverwalter von vornherein fest. Dein Kind kann dann bei Volljährigkeit über die Immobilie verfügen.
Lass dich mal von einem Notar beraten, damit du alles richtig machst.
zum ersten Satz: nein! wenn er heiratet, dann erben (ohne Testament) sein Sohn und seine Frau zusammen zu je 1/2 ! Der Rest stimmt.
Doch das geht. Das Erbe (resp. laufende Kosten für ein EFH) wird, wie du vermutest, über die Vormundschaft geregelt. Das kannst du sogar schon im Testament festlegen, wer das machen soll.
Wie schon erwähnt, wird dein Kind im Falle deines Todes von Gesetzes wegen Erbe. Damit kann es auch erben. Das BGB hat eine Regelung, die es verbietet, dass ein miderjähriges Kind nicht erben darf, nicht vorgesehen. Eine Möglichkeit diesen blöden Verwalter (ich mag die nicht)zu umgehen: Setze deine Partnerin als Vorerbin ein, dein Kind als Nacherbe. Dadurch verwaltet zunächst deine Partnerin das Haus und im Falle ihres Ablebens erbt dann dein Sohnemann. Um abzusichern, dass er im Haus noch wohnen kann, kannste eine entsprechen Auflage ins Testament schreiben. Geh mal zum Notar oder zu nem Fachanwalt für Erbrecht und lass dich beraten. Es gibt da viele Möglichkeiten, dein Ziel zu erreichen.
Du kannst beim Notar einen Verwalter einsetzen lassen. Einen Treuhänder praktisch, er verwaltet das Erbe, falls es vor der Volljährigkeit deines Kindes zum ungünstigsten aller Fälle kommt, in deinem Sinne. Mit 18 erhählt dein Kind dann Zugriff darauf. Besprich das mal mit einem Notar :)