KAnn mein ex die miete nachträglich verlangen?
Wohnung zu 2 im November angemietet, er ist eingezogen ich wollte im Februar hinterher ziehen aber aus privaten Gründen nicht getan. Deswegen das Mietverhältnis gekündigt -er ist nun alleiniger Mieter hat die mieten immer am 1 alleine bezahlt. Nach 3 Monaten wie gesagt War ich aus dem Mietverhältnis raus jetzt will er das ich für die Monate November Dezember und Januar ihm die Hälfte zurück zahle... ist das rechtlich so richtig ? Ich hatte nie einen Schlüssel von der Wohnung und ich War nicht 1x in der Wohnung. Bitte helft mir.
5 Antworten
Nach 3 Monaten wie gesagt War ich aus dem Mietverhältnis raus
Wie raus?
Per Vertragsentlassung der alle, auch der Vermieter, zugestimmt haben?
Ich hatte nie einen Schlüssel von der Wohnung und ich War nicht 1x in der Wohnung.
Das ist egal. Der Vertrag ist zu erfüllen.
Hast du einen Vertrag unterschrieben?
...Ja > zahlen
...Nein > Nicht zahlen
Nur weil du keinen Schlüssel hattest oder nie die Wohnung betreten hast, heißt das nicht, dass du nicht zahlen musst.
LG ~TheMentalist
Deine Frage kann hier niemand beantworten. Niemand, der Dich oder Deinen Freund oder beide bzw. das Verhältnis zwischen Euch kennt, kann wissen, welche Abmachungen ihr vor der Anmietung der Wohnung getroffen habt.
Normalerweise ergibt die gemeinsame Anmietung eine sogenannte "GbR" und ohne weitere Regelung ist jeder zu 50 % daran beteiligt und damit auch zu 50 % verpflichtet, seinen Teil beizutragen. (Nicht zu verwechseln mit dem Außenverhältnis gegenüber dem Vermieter. Da haftet jeder zu 100 % für die gesamten Verbindlichkeiten.)
Wenn ihr aber unter Euch eine irgendwie andere Regelung getroffen habt, also z. B. dass Dein Freund alles allein bezahlt, solange er allein in der Wohnung lebt, bist Du außen vor. Die Vereinbarung, dass er im Falle einer Trennung alles allein bezahlt, bezieht sich wohl nur auf alles, was nach der Trennung kommt. Das jetzt auf die Zeit vor der Trennung nachträglich noch anwenden zu wollen, wäre nicht korrekt, es sei denn, es trifft zu, was ich eingangs dieses Absatzes geschrieben habe.
Wie gesagt, niemand hie kann es wissen. Somit soll meine Antwort nur eine Hilfestellung sein zur Interpretation dessen, was ihr irgendwann einmal vereinbart habt.
Übrigens: Du kannst sehr glücklich darüber sein, dass Du schon aus dem Mietvertrag raus gekommen bist. Hätte da Dein Ex nicht zugestimmt, würdest Du schön in der Patsche sitzen. Das sollte Dir vielleicht Motivation genug sein, um das Ansinnen Deines Ex etwas wohlwollender zu betrachten.
Ja, wenn Du das schwarz auf weiß hast...
Kannst Du denn beweisen, dass dieses "schwarz auf weiß" original von Deinem Ex stammt und nicht von Dir getürkt wurde?
Darauf wird es im Zweifel ankommen, wenn er es mit seiner Forderung wirklich ernst meint.
WhatsApp Verlauf seine Handy Nr ist ja aktuell und da steht alles im verlauf...
Die Frage ist, wie weit die Justiz schon bereit wäre, einen whatsapp-Verlauf als beweiskräftig anzusehen.
Wenn Ihr tatsächlich beide im Mietvertrag standet, hat Dein Ex selbstverständlich einen Anspruch darauf, daß Du die Miete mit-bezahlst.
Daß Du nicht eingezogen bist, ist ja nicht sein Problem.
Nach 3 Monaten wie gesagt War ich aus dem Mietverhältnis raus
sicher? Hierzu müsstet Ihr gemeinsam gekündigt haben oder einen Änderungsvertrag im allseitigen Einvernehmen (Dein Ex, Du und der Vermieter) geschlossen haben!
Ja wir haben einen Aufhebungsvertrag gemacht alle haben erneut unterschrieben das er den Vertrag nun alleine weiter hat..
Welche Namen stehen im MV?
Stehst Du mit drin und hats unterschrieben, dann musst Du zahlen.
Ob Du jemals drin warst oder nicht ist egal.
Ich hab es schwarz auf weiß das er mir in einer nachricht geschrieben hat wie Assi wäre das denn im zweifel einer Trennung noch Geld zu verlangen. Solange er da allein wohnt verlangt er keinen Cent von mir...