Kann mein Cheff mein Führungszeugnis von den Behörden erhalten?

11 Antworten

Er kann es von dir bekommen, wenn du einwilligst und er kann es auch zur Einstellungsvoraussetzung machen. Er kann es aber nicht direkt von den Behörden beziehen und erst recht nicht ohne dein Wissen. Versuch selber Einsicht zu bekommen, viele Sachen stehen gar nicht im Strafregister.

Es gibt nur eine Ausnahme, wo der arbeitgeber das große führungszeugnis selbst beantragen/einsehen kann, wenn er als Behörde selbst Zugriff auf das bundeszentralregister hat. So war es bei mir, bei dir ist es nicht so, nur du kannst es beantragen.

Hallo,

nein, ein Führungszeugnis kann nur der Betroffene selbst beantragen. Man kann dafür keine Vollmacht erteilen, bzw. diese wird nicht akzeptiert.

Du musst es bei der Meldebehörde Deines Wohnortes (Einwohnermeldeamt, Bürgerbüro, Ordnungsamt oder wer immer auch zuständig ist) gegen Zahlung von 13 Euro selbst beantragen.

Das Führungszeugnis wird vom Bundesjustizamt in Bonn an Deine Wohnadresse geschickt; die Bearbeitungszeit liegt bei etwa 2 bis 3 Wochen.

Worauf bezieht sich denn die Einwilligung im Arbeitsvertrag? Auf die Zustimmung, auf Verlangen der Firma ein FüZ vorzulegen oder auf die Abgabe einer Vollmacht zur Beantragung durch die Firma? Das Zweite geht nicht, weil es vom Gesetz her nicht erlaubt ist. Dein Chef kann es gar nicht beantragen! Ein Antrag von ihm würde einfach nicht bearbeitet.

Hallo Geazel88,

nein kann er nicht, aber das muss er auch gar nicht, denn durch dein Verhalten zeigst du ihm deutlich das du etwas zu verbergen hast und er wird auf Grund dessen entlassen müssen. Bei einer Sicherheitsfirma darfst du keine Vorstrafen etc. haben. Das hast du aber sicher vorher gewusst oder?

Kann mein Cheff mein Führungszeugnis von den Behörden erhalten?

Nein.

Cheff hat Führungszeugnis verlangt, habes noch nicht gegeben.

Wenn der Arbeitsvertrag unter der Voraussetzung geschlossen wurde, dass Du ein (sauberes) Führungszeugnis vorlegst, hast Du den Job nicht mehr lange, wenn Du das nicht kannst.

Je nachdem, wie der Vertrag zustandekam, kann der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag ggf. anfechten, wenn es sich um eine "verkehrswesentliche Eigenschaft" handelt, was bei einem Sicherheitsunternehmen anzunehmen sein dürfte.