Kann mein Chef mich zwingen kurzfristig den Arbeitstag zu tauschen?

5 Antworten

Steht in Deinem Arbeitsvertrag drin, dass Du nur am Donnerstag arbeitest? Wenn ja, kann Dein Chef den Tag nicht verschieben.

Gibt es jetzt noch keinen Arbeitsplan, auf dem Du am Donnerstag eingeteilt bist und der Donnerstag ist auch nicht als Arbeitstag festgeschrieben, kann Dein AG Dir heute die Änderung mitteilen.

Das Teilzeit- und Befristungsgesetz geht hier von einer "Vorlaufzeit" von vier Tagen aus. Der Tag der Ankündigung und der Tag an dem man arbeiten muss, zählen nicht zu den vier Tagen. Aber auch wenn Dein Chef es heute gesagt hat, reicht die Zeit.

Abgesehen davon: Du bist auch AN des Betriebs und hast ein Recht die Betriebsversammlung zu besuchen. Selbstverständlich muss Dein Chef dann auch Dir die Zeit bezahlen.

 

In meinem Arbeitsvertrag steht, dass ich nur Donnerstags arbeite.

@Annika2184

Dann kann Dein Chef Dich ohne Dein Einverständnis nicht am Dienstag zur Arbeit rufen. Der Donnerstag ist der vertraglich vereinbarte Arbeitstag.

@Hexle2

Vielen Dank für die Hilfe.

Ich werde versuchen, einen Babysitter für den Tag zu bekommen, aber falls das nicht klappt, wollte ich einfach wissen, ob er mich zwingen kann, bzw. welche Konsequenzen es hätte, wenn ich nicht könnte.

@Annika2184

Wenn es sich nicht gerade um einen Kleinbetrieb mit nicht mehr als 10 ständigen Vollzeitkräften handelt oder Du noch keine sechs Monate im Betrieb bist, kann Dein Chef zwar "sauer" sein, arbeitsrechtlich kann allerdings nichts passieren.

Bist Du noch keine sechs Monate beschäftigt oder es handelt sich um einen Kleinbetrieb, hat Dein AG allerdings die Möglichkeit zu kündigen, da hier das Kündigungsschutzgesetz nur in wenigen Ausnahmen greift.

@Hexle2

Es handelt sich um einen relativ großen Betrieb und ich bin schon seit 2004 hier beschäftigt, befand mich nur bis September in Elternzeit und habe jetzt wieder mit dem einen Tag in der Woche angefangen, da ich nur für diesen einen Tag eine Betreuung für die Kinder für die Nachmittagszeit habe.

@Annika2184

Dann ist doch alles gut.

Wenn Du am Dienstag arbeiten kannst und willst, tu das. Willst und/oder kannst Du nicht, lass es bleiben. Arbeitsrechtlich kann Dir überhaupt nichts passieren.

Außerdem gibt es in diesem Betrieb ja auch einen Betriebsrat, sonst gäbe es keine Betriebsversammlung. Du kannst Dich auch dort erkundigen, falls wieder mal was sein sollte.

Wie schon erwähnt, Du hast auch das Recht zur Betriebsversammlung zu gehen und musst dann bezahlt werden.

@Hexle2

Vielen, vielen Dank für die Antworten!

Kurzfristig wäre von heute auf morgen. Mit Vorlaufzeit ist das möglich. Eine knappe Woche ist ausreichend.

Erstmal Danke!

Gilt das auch, wenn es nur wegen der Betriebsversammlung ist und nicht aus z. B. Personalmangel?

Ich muss das vielleicht noch ein bisschen weiter ausführen. Ich gehe zur Zeit nur donnerstags arbeiten, da ich zwei kleine Kinder habe und ich nur für diesen Tag eine Betreuung habe. Das weiß auch mein Chef.

Jetzt soll nächste Woche Dienstag eine Betriebsversammlung stattfinden und deshalb soll ich nächste Woche von Donnerstag auf Dienstag wechseln.

Muss ich den Tag tauschen?

Danke euch.

Ja , kann er .

Ja, kann er.