Kann mein Arbeitgeber rückwirkend Stunden streichen?

4 Antworten

Nein das darf er auf keinen Fall, du Vorbereitungszeit bis zum Öffnen und auch den Abschluss muss dein Chef voll bezahlen.

Weigert er sich bleibt der Gang zum Arbeitsgericht, das sieht man da gar nicht gerne, dein Chef wird einen Dämpfer bekommen.

Dann solltest du deinem Chef mal sagen das Leerlauf oder nicht du auf der Arbeit bist und ihm ja trorzdem deine Arbeitskraft zur Verfügung stellst und nicht frei über diese Zeit verfügen kannst wie du gern würdest daher ist das genauso zu bezahlende Aebeitszeit wie alles andere auch. Kannst ja beiläufig erwähnen das auch jedes Arbeitsgericht das so sieht, meistens knicken Chefs schon ein wenn sie merken man kennt seine Rechte zumindest wenn sie wissen sie sind im Unrecht.

Wenn du dort Standart mäßig angestellt bist also angemeldet darf er das auf keinen Fall !

Wenn er einfach Stunden streicht könntest du ja einfach Stunden hinzufügen

Du siehst das geht nicht .

Wenn er meint dich erst ab 8:30 zu bezahlen würde ich auch erst ab 8:30 kommen .
Bis 19 Uhr zahlen ? 19 Uhr gehen .

Klar Chefs wollen Geld und Dinge einsparen
Und bei so ner Aushilfe versucht man es eben

Wenn du erst um 8:30 Uhr anfangen sollst und um 19:00 Uhr aufhören sollst, dann mach es doch einfach. Dann ist der Laden morgens und abends halt 15 länger bzw. früher zu.

Die Arbeitszeiten kann dein Chef aber festlegen, und wenn er dir sagt du sollst erst um 8:30 Uhr anfangen oder um 19:00 Uhr Feierabend machen musst du dich halt fügen. Nicht genehmigte Überstunden zahlt er dir ja auch nicht.