Kann mein Arbeitgeber mir ständig freie Tage streichen?

5 Antworten

Wie lange vorher ändert Dein AG denn die Schichten?

Es gibt zwar kein spezielles Gesetz, wie lange vorher ein AN über seine Arbeitszeit unterrichtet werden muss, die gängige Rechtsprechung lehnt sich hier aber an den § 12 Teilzeit- und Befristungsgesetz an. Der besagt im Absatz 2: "Der AN ist nur zur Arbeitsleistung verpflichtet, wenn der AG ihm die Lage seiner Arbeitszeit jeweils mindestens vier Tage im Voraus mitteilt."

Wie "klein" ist denn der Betrieb? Betriebsrat gibt es bestimmt nicht, der hätte da nämlich auch ein Wörtchen mitzureden.

Rechtlich gesehen natürlich nicht... Dienstpläne sind immer im vorraus zu erstellen und einzuhalten... natürlich kann es immer mal passieren... sollte aber nicht zum Dauerzustand werden.

Auf der anderen Seite könnte es Konflikte zwichen dir und dem Chef geben und dann sitzt du am kürzen Hebel.

Du musst für dich eine Entscheidung treffen die dir niemand abnehmen kann.

nein, aber es ist in kleinen Betrieben ohne Betriebsrat schwierig, wirkungsvoll dagegen anzugehen.

nein, darf er nicht, sondern muss für ersatz sorgen

Dann hattest du ja viele Jahre Zeit, dich nebenbei nach etwas familienfreundlicheren Jobs umzusehen...