Kann mein Arbeitgeber mich zu einer Fahrgemeinschaft zwingen?

5 Antworten

Wenns dein auto ist, kann der arbeitgeber dich nicht zwingen.

Wenns ein firmenfahrzeug ist, ist es arbeitszeit und muss bezahlt werden.

Ich würd an deiner stelle bei der gewerkschaft nachfragen, wie das gesetzlich im einzelnen geregelt ist.

Offensichtlich steht ein Firmenwagen zur Verfügung, demnach entfällt der Anspruch auf Aufwandsentschädigung. Was aber nicht entfällt ist das dein Arbeitgeber nur in deiner Arbeitszeit weisungsbefugt ist.

Vor dem Beginn deiner Arbeitszeit kannst du machen was du willst, also auch alleine hin fahren. Möchte er dich anweisen die anderen von zu Hause abzuholen, dann kann er das nur wärend deiner Arbeitszeit tun. Sprich, deine Arbeitszeit beginnt dann wenn du mit dem Firmenwagen los fährst und muss auch entsprechend bezahlt werden.


Dein Arbeitgeber kann Dich insofern dazu zwingen, dass er Dir die Zeit bezahlt, sobald Du den Motor des Firmenfahrzeuges startest. Er kann nicht von Dir erwarten, dass Du das in Deiner Freizeit machst. Das solltest Du Deinem Arbeitgeber auch erklären. Entweder er bezahlt die Zeit oder er muss sehen, wie seine Arbeitskräfte dort ankommen.

Wie macht es Dein Chef eigentlich, wenn Du Urlaub hast oder krank wirst?

Ich kann mir nicht vorstellen, dass er dich dazu zwingen kann, da es wahrscheinlich nicht zu deinem Beruf gehört Leute durch die Gegend zu fahren. Vorallem geht das auch nicht, wenn du kein Geld dafür bekommst, es sei denn du würdest es freiwillig machen.

Gegenfrage, als was bist Du in dieser Firma eingestellt ?

Als Fahrer - dann musst Du auch fahren.

Bei einer anderen Tätigkeit - bist Du nicht dazu verpflichtet.