Kann mein Arbeitgeber entscheiden, ob ich als Werkstudent gelte?
Hallo ihr Lieben!
Ich habe im Internet leider keinerlei Informationen zu meinem Anliegen gefunden, daher hoffe ich auf euer Fachwissen =)
Ich arbeite seit 2 Jahren in einer Firma und war die ersten 1,5 Jahren ganz normal sozialversicherungspflichtig. Vor einem halben Jahr dann habe ich ein Studium begonnen und mich während des Semesters unbezahlt beurlauben lassen. In dieser Zeit musste ich monatlich ca. 80 Euro Krankenkassenbeiträge zahlen, also den Studententarif.
Jetzt, in den Semesterferien, arbeite ich wieder für 2 Monate in der Firma. Allerdings habe ich ganz normale Abzüge von meinem Gehalt bekommen, obwohl ich Studentin bin. Ich habe daraufhin bei meiner Krankenkasse nachgefragt und man sagte mir, in diesen 2 Monaten gelte der Studententarif von 80 Euro nicht, da mein Arbeitgeber mich wieder als sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer und nicht als Werkstudent gemeldet habe. Mein Arbeitgeber müsse mich nachträglich als Werkstudent melden, damit ich weniger Abzüge von meinem Gehalt bekomme und auch meine Krankenkassenbeiträge zum Studententarif zahlen kann.
Und nun das Problem: Meine Firma weigert sich, mich als Studentin zu melden mit der Begründung, sie würden nur ein Studentenmodell für 20 Wochenstunden anbieten. Da ich einen 30-Stunden-Vertrag hätte, würde ich nicht in dieses Modell fallen. Auf meinen Einwandt hin, dass die 20-Stunden-Grenze nur während des Semesters zählt, ein Werkstudent aber in den Semesterferien mehr arbeiten darf, ohne die normalen Abzüge zu bekommen, wurde nicht eingegangen. Es heißt weiterhin, die Firma biete nun mal kein Studentenmodell für eine 30-Stunden-Woche an und da ich laut Arbeitsvertrag von Anfang an eine solche hatte, hätte ich eben Pech gehabt.
Ist das so richtig? Kann mein Arbeitnehmer verhindern, dass ich beim Finanzamt und bei der Krankenkasse die einem Stundenten zustehenden finanziellen Vorzüge bekomme? Oder habe ich eine Chance, dies bei der Krankenkasse und / oder dem Finanzamt selber zu korrigieren? Oder kann ich die "überzahlten" Abzüge mit der Steuererklärung zurückfordern?
Ich bin sehr verärgert über die Sturheit und den Egoismus meines Arbeitgebers, die für mich mit einem völlig überflüssigen finanziellen Schaden verbunden ist, und werde wohl den Betriebsrat aufsuchen... Oder gibt es andere Möglichkeiten?
Ich hoffe, ihr könnt mir helfen!
Danke und lg,
Muehlenmaedel
5 Antworten
Die Ausage der Krankenkasse war (wenn die Beschäftigung tatsächlich nur in den Semesterferien stattfindet) höchstwahrscheinich richtig.
Siehe:
http://www.arbeitsratgeber.com/werkstudenten-jobs/
Andererseits kann ich die Vorbehalte des Arbeitgebers verstehen, der ja grundsätzlich für die richtige Abführung der Sozialversicherungsbeiträge haftet.
Allerdings hätte sich das Lohnbüro des Unternehmens mit der Krankenkasse bzw. mit dem Rentenversicherungsträger (der darüber die Entscheidungsgewalt hat) in Verbindung setzen müssen, um den Fall dezidiert zu klären, und dann ggf. eine berichtigte SV-Meldung absetzen müssen, die im Endeffekt im Wege der Rückrechnung auch eine Rückerstattung der Beiträge ausgelöst hätte.
Anm: Soetwas klärt man mit der Lohnabrechnungsstelle, und bemüht den BR deshalb nur im Notfall.
Viel Erfolg!
Gruß @Nightstick
Noch einmal: Die Beurteilung, um was für ein Arbeitsverhältnis es sich handelt (welcher Status anzuwenden ist), obliegt nicht dem Arbeitgeber, sondern den Sozialversicherungsbehörden
Insofern ist der AG nur ausführendes Organ - er muss die entsprechende SV-Meldung an die zuständige Krankenkasse absetzen!
Ich würde mich noch einmal mit der KK bzw. der Deutschen Rentenversicherung in Verbindung setzen. Die werden das zu klären haben. Ggf. schreiben sie den AG direkt an.
Danke, das wollte ich hören. Habe ich nämlich genau so vermutet.
Dennoch weigert sich die Firma, mich als Studentin zu melden.
Ich habe nun Kontakt mit der Krankenkasse aufgenommen und dort um Unterstützung gebeten. Die Rentenversicherung werde ich zusätzlich kontaktieren.
Dem Finanzamt ist es ziemlich latte, ob du Student bist oder nicht. Die Lohnsteuerabzüge seitens des Arbeitgebers verändern sich dadurch nicht.
Die Lohnsteuer wird aufgrund deines Monatsgehalts, hochgerechnet auf das Jahr, einbehalten. Deshalb kann es durchaus sinnvoll sein, eine Einkommensteuererklärung im Folgejahr abzugeben - insbesondere, wenn du unter dem Grundfreibetrag bist und Lohnsteuern einbehalten worden sind. Da hat der Arbeitgeber aber nichts mit zu tun - warum auch?
Die deiner Ansicht nach zu hohen KV-Beiträge bekommst du vom FA nicht wieder. Ob die Eingruppierung als Student hinsichlich deiner Sozialversicherungsbeiträge richtig ist, kann ich dir nicht sagen, da ich im Sozialversicherungsrecht nicht so betraut bin wie im Steuerrecht.
hast du mit Aufnahme des Studium einen Änderungsvertrag erhalten, mit der verringerten Stundenzahl von 20 oder hast du nachwievor einen Vertrag über 30 Stunden?
handelt es sich um ein duales Studium oder ein "normales" Studium?
wirst du außerhalb der Semesterferien auch im Betrieb arbeiten oder wirst du dich wieder beurlauben lassen?
ich sehe hier ein Problem mit deinem Arbeitsvertrag...
Ich habe einen 30-Stunden-Vertrag und arbeite nur noch bis Ende der Semesterferien hier, ab April habe ich gekündigt.
Die 30 Stunden arbeite ich also nur während der vorlesungsfreien Zeit.
Es ist ein ganz normales Studium.
Wer außerhalb der vorlesungsfreien Zeit mehr als 20 Wochenstunden arbeitet ist kein hauptberuflicher Student und kann nicht in der KVdS versichert werden.
Dann wärst du Arbeitnehmer.
Hier geht es doch gerade um die Vorlesungs freie Zeit!
@mühlenmädel,
nach meinen Unterlagen (Quelle AOK) darfst du maximal im Jahr nur 52 x 20 Stunden arbeiten = 1.040 Std.
Wenn Du allerdings 10 Monate lang die Woche 20 Stunden arbeitest und die 2 Monate während der Semester-Ferien 30 Stunden, reichen die 1.040 Std. nicht aus.
Also hat der AG recht, dass er deinen Vertrag umstellt.
bestelle dir mal diese Broschüre bei der AOK:
Hier ist alles sehr gut erklärt.
Gruß N.U.
Ich habe die letzten Monate nicht gearbeitet! Ich habe erst jetzt im Februar wieder angefangen (mit 30 Wochenstunden).
Dann solltest du deinen Ursprungstext überarbeiten, denn er passt nicht zu diesem Text
"Ich arbeite seit 2 Jahren in einer Firma und war die ersten 1,5
Jahren ganz normal sozialversicherungspflichtig. Vor einem halben Jahr dann habe ich ein Studium begonnen und mich während des Semesters unbezahlt beurlauben lassen. In dieser Zeit musste ich monatlich ca. 80 Euro Krankenkassenbeiträge zahlen, also den Studententarif.
Jetzt, in den Semesterferien, arbeite ich wieder für 2 Monate in der Firma."
Was passt daran nicht?
Die Lohnabrechnungsstelle hängt sich daran auf, dass die Firma keine 30-Stunden-Modelle für Studenten anbietet.